| Vom Bürgerspital zum Kantonsspital | ||
| 1857 | Nicht nur im politischen Bereich erfolgten um die Mitte des letzten Jahrhunderts Neuerungen, sondern es setzten sich auch neue Erkenntnisse im Spitalwesen durch. Nach einer provisorischen Vereinbarung über die zukünftige Güterausscheidung zwischen der Korporations- und der Bürgergemeinde vom Februar 1848 stand der Korporationsgemeinde damals das Recht zu, das Armenwesen, das Bauwesen und die gesamte Kapitalverwaltung zu betreuen. Da nach damaliger Auffassung das Spitalwesen Teil des Armenwesens war, konnte die Korporationsgemeinde mit Beschluss vom 19. Februar 1854 die Erstellung eines Spitalneubaus in Angriff nehmen. Das neue Spitalgebäude an der Artherstrasse löste das bisherige Spital am Burgbach ab. Es wurde im September 1857 eingeweiht. Das neue Gebäude umfasste im wesentlichen die Allgemeinabteilung mit vier Sälen zu zehn Betten, einige Privatzimmer, die Kapelle, Zimmer für das Personal sowie die notwendigen Betriebsräume. |
| Durch die Vereinbarung zwischen der Korporations und der Bürgergemeinde vom 13. November 1859 ging das Spital auf den 1. Januar 1860 in den Besitz der Bürgergemeinde über. Neben zahlreichen grösseren und kleineren baulichen und organisatorischen Veränderungen setzte der umfassende Um- und Neubau der Jahre 1934 - 1937 Marksteine. Eine weitere grössere Bauetappe wickelte sich von 1962 - 1967 ab, als der Medizintrakt und das Personalhaus erstellt wurden. Gleichzeitig vergrösserte sich die Bettenzahl auf 240. Die letzte grosse Aufgabe für das Bürgerspital erfüllte die Bürgergemeinde mit dem Bau des Behandlungstraktes in den Jahren 1976 bis 1979. Der 1979 eröffnete Behandlungstrakt gliedert sich in verschiedene Bereiche. Er umfasst namentlich eine Operationsabteilung, die den verschiedenen Spezialitäten im Rahmen der chirurgischen Behandlung ihre eigenen, speziell ausgerüsteten Räumlichkeiten zuweist. Neu geschaffen und konzipiert wurden die Notfallstation und die Intensivpflegestation. Nach modernen Grundsätzen eingerichtet und umgestaltet präsentiert sich auch die Geburtenabteilung. Eine grundlegende Neuorganisation erlebte die Röntgenabteilung, die als Abteilung für Röntgen-, Nuklear-, Ultraschalldiagnostik und Endoskopie heute die Bedeutung der Technik in der Erkennung von Krankheiten sehr eindrücklich veranschaulicht. Bis 1926 war der Betrieb selbsttragend ohne jede Subvention seitens der öffentlichen Hand. Ab 1967 nahm das jährliche Defizit laufend zu und musste durch andere Kostenträger gedeckt werden. Das im Jahre 1975 geschaffene neue Spitalgesetz führte zu einer vermehrten Einflussnahme des Kantons auf die Betriebsführung. |
| Kapitel 3
1851: Das Gemeinde-bürgerrecht wird definiert |
| Kapitel 4
1874: Schwierige Ausscheidung in der Stadt Zug |
| Kapitel 5
1876: Die neue Verfassung bringt die Einwohner- und die Bürgergemeinde |
| Kapitel 6
Wichtiger Beitrag für das Wohl der Bevölkerung |