Die Bürgergemeinden erhielten bei der Aufteilung der Gemeinwesen von 1873/76 u.a. als wichtige Aufgabe das Sozialwesen zugeteilt. Sie mussten anfänglich für alle in finanzielle Not geratenen Bürger, unabhängig vom Wohnort, auflkommen.
Zu diesem Zwecke waren sie berechtigt, Steuern zu erheben, die sog. Bürger-Armensteuer, die seit dem neuen Gemeindegesetz im Jahre 1982 in Bürgersteuer umbenannt worden ist. Beläuft sich heute der Steuerfuss auf 0%, so betrug dieser in den Jahren 1948 und 1959 sogar 30%!
Der Beitritt des Kantons Zug zum Konkordat über die wohnörtliche Unterstützung im Jahre 1966 setzte ein erstes Zeichen für die Senkung der Unterstützungskosten. Ferner tragen AHV, IV und Pensionskassen stark zur Entlastung der Bürgergemeinden bei. Das bereits zitierte Gemeindegesetz half zusätzlich mit, dass die Bürgergemein den weniger Unterstützungsbeiträge zu leisten haben, sind sie doch nur noch für ihre am Heimatort wohnenden Bürger zuständig. Trotz dieser Entlastungen hat die Bürgergemeinde weiterhin jährlich namhafte Unterstützungsbeiträge zu leisten.
Die Bürgergemeiden Zug, Baar, Hünenberg, Steinhausen und Neuheim betreiben zur Unterstützung der an ihrem Heimatort lebenden Bürgerinnen und Bürger einen gemeinsamen Sozialdienst. Die Sozialarbeiterin und der Sozialarbeiter arbeiten im Rathaus der Bürgergemeinde Zug.
Formular "Antrag persönliche oder wirtschaftliche Sozialhilfe": Download
Nächste Bürgergemeinde-
versammlung:
Montag, 2. Juni 2025,
20.00 Uhr im Theater
Casino Zug
Zug. Der Stadtführer
Erhältlich bei:
Bücher Balmer
Rigistrasse 3, 6300 Zug
oder unter
(Versand durch Kalt Medien)
Webseite "Zuger Gschicht"
(Regesten der Rats-
protokolle 1471 - 1798)
Adresse
Bürgerkanzlei der Stadt Zug
Rathaus, Fischmarkt
6300 Zug
Tel. 041 725 37 50