Archiverschliessung
Erschliessung des Bürgerarchivs

Protokolle bis ins Jahr 1472

Das zugerische Gemeindegesetz zählt zu den Aufgaben der Bürgergemeinde insbesondere die Förderung der Heimatverbundenheit. Unter den zahlreichen Möglichkeiten, sich Heimat anzueignen, nimmt die Kenntnis der Geschichte eine zentrale Stellung ein. Dabei spielen die Archive mit ihren Informationen eine wichtige Rolle.

So enthält das Archiv der Bürgergemeinde Zug die überaus wertvollen Bestände des alten Stadtarchivs. Quasi das Rückgrat dieser Bestände bilden die Protokolle des städtischen Rates und der Gemeindeversammlungen (bis 1798 sind es zusammen 50 Bände), die bis ins Jahr 1471 zurückreichen. Die ersten beiden Protokollbände, welche einen Zeitraum von weit über 150 Jahren abdecken, haben allerdings deutlich den Charakter von Sammelbänden.

Das Ancien Regime, die Zeit vor 1798, kannte weder eine durchgehende Gewaltentrennung noch unsere moderne Unterscheidung in Einwohner-, Bürger-, Korporations- und Kirchgemeinde. Dementsprechend spiegeln sich all diese Kompetenz- und Lebensbereiche in einem alten Ratsprotokoll. Kommt dazu, dass die Stadt Zug vor 1798 in Walchwil, Steinhausen und im Ennetsee ein eigenes Untertanengebiet besass und als vollberechtigter Teil des souveränen eidgenössischen Ortes Zug am kantonalen und eidgenössischen Geschehen und auch an selbständigem Verkehr mit ausländischen Mächten mitbestimmend teilhatte. Mit anderen Worten: Die Ratsprotokolle betreffen einerseits ein breites Spektrum des lokalen Geschehens der Stadt Zug, sie sind aber darüber hinaus eine Quelle allerersten Ranges für die geschichtliche Entwicklung des ganzen Kantons.

Erschliessung durch Orts-, Personen- und Sachregister

Dieser gewaltige bis zum heutigen Tag nur sehr punktuell benützte Informationsschatz lässt sich allerdings nur heben, wenn die einzelnen Bände, in denen ja die verschiedensten Traktanden in buntester Reihenfolge durcheinander wirbeln, durch Orts-, Personen- und sinnvolle Sachregister erschlossen sind.

Fehlen diese Register - und das ist bis heute der Fall -, so ist für die meisten Fragestellungen eine vernünftige Benützung der Protokolle gar nicht möglich, weil der Fragende einen oder mehrere, unter Umständen sogar sehr viele Bände, Beschriebe in einer schwer lesbaren Schrift und in einer nicht eben leicht verständlichen Sprache, vollständig durchlesen muss, um die gesuchte Information entweder zu finden oder mindestens zu wissen, dass sie nicht in den durchgelesenen Protokollen enthalten war. Kommt noch dazu, dass man für jede Fragestellung wieder von vorne beginnen, also die gleichen Bände noch einmal durchlesen muss.

Demgegenüber bedeutet die Erschliessung durch Register, dass die vorhandenen Informationen im Hinblick auf eine zielgerichtete, rasche Abfrage ausgearbeitet und damit zugänglich sind. Die anregende und befruchtende Wirkung auf die künftige Stadt- und Kantonsgeschichtsforschung ist kaum zu überschätzen.

Das besonders in Historikerkreisen, aber auch in einer breiten Öffentlichkeit bestehende Anliegen, eine Erschliessung der Protokolle ins Auge zu fassen und damit diese zentrale Quelle den zugerischen Geschichtsschreibung zu öffnen, bewog den Bürgerrat, die Voraussetzungen zu schaffen für eine sinnvolle Benützung dieses Archivs. Er wandte sich dabei an den Staatsarchivar, Herrn Dr. Peter Hoppe, und an den Stadtarchivar, Herrn Dr. Christian Raschle, die sich in verdankenswerter Weise bereit erklärten, sich dieses Projekts anzunehmen. Eine Delegation des Bürgerrates, bestehend aus dem Bürgerpräsidenten, dem Finanzverwalter, und dem Bürgerschreiber und die beiden Archivare erarbeiteten in der Folge Konzept, Methode und Technik der Erschliessungsarbeit.

Von jedem Protokolleintrag eine Zusammenfassung (Regest)

In Anbetracht der Informationsmenge (50 Protokollbände mit zusammen über 16‘000 Seiten) erwies sich arbeitsmethodisch ein zweistufiges Vorgehen als unumgänglich. In einem ersten Arbeitsschritt wird von jedem Protokolleintrag eine exakte inhaltliche Zusammenfassung, im Fachjargon ein sogenanntes Regest, erstellt. Dazu gehören alle vorkommenden Orte und Personen und selbstverständlich das Datum. Die Gesamtheit solcher Regesten bildet die Regestendatei. Identifiziert wird das einzelne Regest durch die Signatur des Protokolls, die Seiten- oder Foliozahl und durch eine pro Band fortlaufende Nummer.

Der zweite Arbeitsweg besteht darin, diese Inhaltsangaben oder Regesten durch ein Orts-, ein Personen- und ein thematisches Register zu erschliessen. Diese Register bilden zusammen mit dem Zeitraster die eigentlichen Schlüssel, um eine gesuchte Information aufzufinden. Die arbeitsmethodischen Grundlagen für die Herstellung sowohl der Regesten wie auch der Register stehen von seiten des Staatsarchivs zur Verfügung.

Die Protokolle werden in einer Datenbank erfasst

Die gestellte Aufgabe, nämlich via Zeitraster und kombinierbare Suchbegriffe an die gewünschten Informationen heranzukommen, ist für den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung gerade prädestiniert. Nicht zuletzt auch aus arbeitsökonomischen Gründen ist die Herstellung von physischen Karteien, für welche identische Informationen mehrmals geschrieben werden müssten, kategorisch abzulehnen.
Ausgehend vom Konzept einer relationalen Datenbank hat das Staatsarchiv in den letzten anderthalb Jahren eine Anwendung entwickeln lassen, die das Problem Regestendatei samt Abfrage via Register einwandfrei löst. Diese Anwendung ist auf einem mehrplatzfähigen System installiert, das sich jederzeit erweitern lässt, so dass die vorhandene Software auch für die Erschliessung der Ratsprotokolle des Bürgerarchivs Zug genutzt werden kann.

Kanton, Stadt Zug, Korporation Zug und Bürgergemeinde teilen sich die Kosten

Selbstverständlich musste man sich auch über den Zeitaufwand für die Erschliessung der Protokolle Gedanken machen. Dabei ergab sich ein geschätzter Zeitaufwand von rund 28 000 Stunden bzw. 16 Personenjahren.

Der Bürgerrat von Zug ist überzeugt, dass er mit diesem Projekt einen wichtigen Anstoss für die weitere Erforschung der Stadt- und Kantonsgeschichte und zur vertieften Kenntnis unserer eigenen Herkunft gesetzt hat. Er erachtet die Erschliessung der älteren Zuger Rats- und Gemeindeprotokolle als einen sehr wichtigen Beitrag zur Förderung der Heimatverbundenheit.

Vom Original zum Regest

Die Archiverschliessung an einem Beispiel erläutert

Um den Weg vom Original zum Regest aufzuzeigen, wählen wir einen von der sorgfältigen Hand des Stadtschreibers Bartholomäus Kolin geschriebenen Protokolleintrag aus dem zweiten Protokollband des Rates der Stadt Zug.

Der originale Protokolleintrag aus dem 1552

Der erste Schritt zum Regest führt über das exakte Lesen des Originals. Wir kommen bei unserem Beispiel zu folgendem Resultat:

In der Regel schreiben wir allerdings keine Transkriptionen. Beim nächsten Schritt geht es darum, den Text richtig zu verstehen. Oft ist eine Konsultation von Fachliteratur unumgänglich. Ist der Inhalt des Protokoll eintrags geklärt, können wir zum Verfassen des Regests übergehen.
Unsere Regesten enthalten nicht nur eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts, sondern auch alle Orts- und Personennamen eines Protokolleintrags. Das kann bei der Formulierung eines Regests zu erheblichen Schwierigkeiten führen, wird aber u. a. von den Familien- und Namenforschern zweifellos geschätzt werden. Das Regest muss nach Möglichkeit so aufgebaut werden, dass bereits die Kopfzeile Aufschlüsse über seinen Inhalt gibt. In unserem Beispiel setzen wir, sozusagen als Titel, das Wort Zollfreiheit an den Anfang der ersten Zeile. Weiter gehört «Kloster Engelberg» in die Kopfzeile. Die beiden Begriffe zeigen dem Leser, dass es bei diesem Eintrag um eine Zollangelegenheit zwischen dem Kloster Engelberg und der Stadt Zug geht.

In vielen Fällen kann der Benutzer allein schon aus der Kopfzeile herauslesen, ob er im entsprechenden Regest oder Protokolleintrag jene Information findet, die er sucht. Das ist besonders dann von Bedeutung, wenn er das Gesuchte nicht auf den Punkt abrufen kann, sondern aus einer grossen Anzahl Regesten auswählen muss.

Zu jedem Regest gehört noch die Angabe, wann der entsprechende Originaleintrag verfasst wurde, und wo er zu finden ist. Unsere Zollvereinbarung wurde am 6.8.1552 geschrieben und befindet sich im 2. Band der Ratsprotokolle auf Folio 8v. Die Informationen aus den vielen tausend Regesten, die mit der Zeit entstehen werden, können schliesslich von jedermann über das Personen-, Orts- und Sachregister abgerufen werden.

Nächste Bürgergemeinde-

versammlung: Montag,

16. Dezember 2024, 

20.00 Uhr im Theater 

Casino Zug

 

150 Jahre Bürgergemeinden

Informationen und Anlässe:

www.150i.ch

Bericht Zuger Zeitung 

 

Webseite "Zuger Gschicht"

(Regesten der Rats-

protokolle 1471 - 1798)

www.zuger-gschicht.ch

 

Adresse
Bürgerkanzlei der Stadt Zug
Rathaus, Fischmarkt
6300 Zug

Tel. 041 725 37 50

kanzlei@buergergemeinde-zug.ch

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