Wohnsitzerfordernis
Schweizer Bürger und Bürgerinnen können das Bürgerrecht der Gemeinde Zug erwerben, wenn sie insgesamt mindestens fünf Jahre im Kanton Zug, davon das letzte Jahr ununterbrochen in der Stadt Zug, gewohnt haben. Ortsabwesenheit wegen beruflicher Ausbildung unterbricht den Fristenlauf nicht.
Kinder
Die unmündigen Kinder werden in der Regel in die Einbürgerung einbezogen. Kinder über 16 Jahre jedoch nur, wenn sie schriftlich zustimmen.
Formalitäten
Das Gesuchsformular kann auf der Bürgerkanzlei Zug (telefonisch oder per E-Mail) bezogen werden. Das Formular ist nicht elektronisch verfügbar. Neben dem ausgefüllten und unterzeichneten Formular benötigt der Bürgerrat ausserdem noch folgende Unterlagen:
- Familienausweis bzw. Partnerschaftsausweis / Personenstandsausweis für Ledige (neu ausgestellt vom jetzigen Heimatort)
- Ausweis über die Wohnsitzdauer im Kanton Zug und in der Stadt Zug (neu ausgestellt von der jeweiligen Einwohnerkontrolle)
- kurzer Lebenslauf
- Strafregisterauszug für alle über 15-jährigen Personen
- Erklärung betreffend „Beachten der Rechtsordnung“ für alle über 14-jährigen Personen
Gebühren
Es ist eine Kanzleigebühr von Fr. 200.-- zu entrichten.
Der Kanton erhebt ebenfalls eine Gebühr (ca. Fr. 200.--, abhängig von Zivilstand und der Anzahl Kinder).
Wie Ihr Gesuch behandelt wird
Über Gesuche von Schweizer Bürgern und Bürgerinnen entscheidet der Bürgerrat. Die Gesuche von Bürgern und Bürgerinnen mit Bürgerrechten anderer Kantone gelangen anschliessend zudem vor den Zuger Regierungsrat, welcher der Einbürgerung mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes Rechtskraft verleiht. Der Bewerber/die Bewerberin wird schriftlich darüber informiert.
Download: Reglement betreffend Erteilung des Bürgerrechts der Bürgergemeinde Zug
Traktanden Bürger-
gemeindeversammlung
vom Montag, 16. Dezember
2024, 20.00 Uhr im Theater
Casino Zug
Zug. Der Stadtführer
Erhältlich bei:
Bücher Balmer
Rigistrasse 3, 6300 Zug
oder unter
(Versand durch Kalt Medien)
Webseite "Zuger Gschicht"
(Regesten der Rats-
protokolle 1471 - 1798)
Adresse
Bürgerkanzlei der Stadt Zug
Rathaus, Fischmarkt
6300 Zug
Tel. 041 725 37 50