Wohnsitzerfordernis
Schweizer Bürger und Bürgerinnen können das Bürgerrecht der Gemeinde Zug erwerben, wenn sie insgesamt mindestens fünf Jahre im Kanton Zug, davon das letzte Jahr ununterbrochen in der Stadt Zug, gewohnt haben. Ortsabwesenheit wegen beruflicher Ausbildung unterbricht den Fristenlauf nicht.
Kinder
Die unmündigen Kinder werden in der Regel in die Einbürgerung einbezogen. Kinder über 16 Jahre jedoch nur, wenn sie schriftlich zustimmen. Minderjährige können frühestens nach dem vollendeten 16. Altersjahr ein eigenständiges Gesuch stellen.
Formalitäten
Das Gesuchsformular kann auf der Bürgerkanzlei Zug (telefonisch oder per E-Mail) bezogen werden. Das Formular ist auch elektronisch als ausfüllbares PDF verfügbar. Neben dem ausgefüllten und unterzeichneten Formular benötigt der Bürgerrat ausserdem noch folgende Unterlagen:
1. Aktueller, neu ausgestellter Familienausweis im Original (für Verheiratete), bzw.
Aktueller, neu ausgestellter Ausweis über den registrierten Familienstand im Original (für Geschiedene, Verwitwete und Ledige mit Kindern), bzw.
Aktueller, neu ausgestellter Personenstandsausweis im Original (für Ledige ohne Kinder)
Diese Dokumente sind beim Zivilstandsamt Ihres jetzigen Heimatortes erhältlich. Bitte bei der Bestellung erwähnen, dass es sich um eine Einbürgerung handelt.
2. Je eine separate aktuelle Wohnsitzbescheinigung für alle Bewerber für die letzten 5 Jahre (erhältlich bei den Einwohnerkontrollen)
3. Strafregisterauszug für alle über 14-jährigen Personen [können unter Vorlage eines Ausweises (Pass, Identitätskarte) am Postschalter oder per Internet www.strafregister.admin.ch bestellt werden.]
4. Erklärung betreffend Beachten der Rechtsordnung für alle über 14-jährigen Personen
5. Laufblatt Steuern
6. Aktueller Betreibungsregisterauszug für alle 18-jährigen Personen (erhältlich beim Betreibungsamt)
7. Kurzer Lebenslauf [schulische und berufliche Ausbildung; berufliche Tätigkeit (Dauer und Arbeitgeber) sowie Höhe des aktuellen Erwerbseinkommens (brutto oder netto)]
8. Foto (bei Verheirateten: Familienfoto)
Wichtig: In einigen Kantonen ist das Doppelbürgerrecht nicht mehr vorgesehen oder mit gewissen Formalitäten verbunden. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor dem Einreichen des Einbürgerungsgesuches beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes über die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Heimatkanton.
Gebühren
Es ist eine Kanzleigebühr von Fr. 200.-- zu entrichten.
Der Kanton erhebt ebenfalls eine Gebühr (ca. Fr. 200.--, abhängig von Zivilstand und der Anzahl Kinder).
Wie Ihr Gesuch behandelt wird
Über Gesuche von Schweizer Bürgern und Bürgerinnen entscheidet der Bürgerrat. Die Gesuche von Bürgern und Bürgerinnen mit Bürgerrechten anderer Kantone gelangen anschliessend zudem vor den Zuger Regierungsrat, welcher der Einbürgerung mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes Rechtskraft verleiht. Der Bewerber/die Bewerberin wird schriftlich darüber informiert.
Download: Reglement betreffend Erteilung des Bürgerrechts der Bürgergemeinde Zug
Zug. Der Stadtführer
Erhältlich bei:
Bücher Balmer
Rigistrasse 3, 6300 Zug
oder unter
(Versand durch Kalt Medien)
Webseite "Zuger Gschicht"
(Regesten der Rats-
protokolle 1471 - 1798)
Adresse
Bürgerkanzlei der Stadt Zug
Rathaus, Fischmarkt
6300 Zug
Tel. 041 725 37 50