Schweizer

Wohnsitzerfordernis

Schweizer Bürger und Bürgerinnen können das Bürgerrecht der Gemeinde Zug erwerben, wenn sie insgesamt mindestens fünf Jahre im Kanton Zug, davon das letzte Jahr ununterbrochen in der Stadt Zug, gewohnt haben. Ortsabwesenheit wegen beruflicher Ausbildung unterbricht den Fristenlauf nicht.

Kinder

Die unmündigen Kinder werden in der Regel in die Einbürgerung einbezogen. Kinder über 16 Jahre jedoch nur, wenn sie schriftlich zustimmen.

Formalitäten

Das Gesuchsformular kann auf der Bürgerkanzlei Zug (telefonisch oder per E-Mail) bezogen werden. Das Formular ist nicht elektronisch verfügbar. Neben dem ausgefüllten und unterzeichneten Formular benötigt der Bürgerrat ausserdem noch folgende Unterlagen:

  • Familienausweis bzw. Partnerschaftsausweis / Personenstandsausweis für Ledige (neu ausgestellt vom jetzigen Heimatort)
  • Ausweis über die Wohnsitzdauer im Kanton Zug und in der Stadt Zug (neu ausgestellt von der jeweiligen Einwohnerkontrolle)
  • kurzer Lebenslauf
  • Strafregisterauszug für alle über 15-jährigen Personen
  • Erklärung betreffend „Beachten der Rechtsordnung“ für alle über 14-jährigen Personen

Gebühren

Es ist eine Kanzleigebühr von Fr. 200.-- zu entrichten.  
Der Kanton erhebt ebenfalls eine Gebühr (ca. Fr. 200.--, abhängig von Zivilstand und der Anzahl Kinder).

Wie Ihr Gesuch behandelt wird

Über Gesuche von Schweizer Bürgern und Bürgerinnen entscheidet der Bürgerrat. Die Gesuche von Bürgern und Bürgerinnen mit Bürgerrechten anderer Kantone gelangen anschliessend zudem vor den Zuger Regierungsrat, welcher der Einbürgerung mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes Rechtskraft verleiht. Der Bewerber/die Bewerberin wird schriftlich darüber informiert.

Download: Reglement betreffend Erteilung des Bürgerrechts der Bürgergemeinde Zug

Nächste Bürgergemeinde-

versammlung: Montag,

16. Dezember 2024, 

20.00 Uhr im Theater 

Casino Zug

 

150 Jahre Bürgergemeinden

Informationen und Anlässe:

www.150i.ch

Bericht Zuger Zeitung 

 

Webseite "Zuger Gschicht"

(Regesten der Rats-

protokolle 1471 - 1798)

www.zuger-gschicht.ch

 

Adresse
Bürgerkanzlei der Stadt Zug
Rathaus, Fischmarkt
6300 Zug

Tel. 041 725 37 50

kanzlei@buergergemeinde-zug.ch

Links
Lageplan
Impressum
Datenschutz

to top
Organisation Archiv Gemeindeordnung Sozialwesen Vormundschaftswesen Liegenschaften Stipendien Filmportrait Archiverschliessung Geschichte
Organe und Mitarbeitende Bürgerräte seit 1874 Bürgerpräsidenten seit 1874 Bürgerschreiber seit 1874 Bürgerweibel seit 1874 Ehrenbürger
Schweizer Ausländer Reglement
Porträt Unterstützungsrichtlinien Gesuche Projekte Zuger Gschicht Download Logos
Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
OK