Das Vormundschaftswesen wird seit 01. Januar 2013 für den ganzen Kanton Zug durch das neue Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, Bahnhofstrasse 12, 6300 Zug, geführt.
Die untenstehenden Ausführungen hatten bis am 31. Dezember 2012 Gültigkeit:
Nach der Schaffung der Bürgergemeinde wurde ihr als eine der wesentlichen Aufgaben das Armen- und Vormundschaftswesen für ihre Ortsbürger zugewiesen. Dies besagt, dass die Bürgergemeinde zur fürsorglichen Betreuung verarmter Bürger verpflichtet ist. Wohl hat das im Laufe der Zeit immer stärker betonte Wohnsitzprinzip im Fürsorge- und Vormundschaftswesen eine erhebliche Entlastung der Bürgergemeinden bewirkt.
Andererseits ergeben sich aus den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen auch ganz neue Probleme, mit denen sich die Bürgergemeinde auseinanderzusetzen hat.
In die Zuständigkeit des Bürgerrates als Vormundschaftsbehörde fallen im Wesentlichen die Anordnung und Aufhebung von Vormund-, Beistand- und Beirat schaften sowie allfälliger vorsorglicher Massnahmen, die Ernennung der Vormünder, Beistände und Beiräte, die Überwachung ihrer Amtsführung sowie die Erledigung von Beschwerden gegen diese Amtspersonen. Im Weiteren ist die Bürgergemeinde auch für die Verwaltung des Mündelvermögens verantwortlich.
Seit mehr als einem Jahrhundert führte die Bürgergemeinde Zug das Vormundschaftswesen im Rahmen der verfassungsmässigen und gesetzlichen Zuständigkeit. Sie leistete in diesem Bereich angesichts der heute bestehenden rund 30 - 40 Vormund-, Beirat- und Beistandschaften und des verwalteten Mündelvermögens von mehreren Millionen Franken eine bedeutende Arbeit.
Nächste Bürgergemeinde-
versammlung: Montag,
16. Dezember 2024,
20.00 Uhr im Theater
Casino Zug
150 Jahre Bürgergemeinden
Informationen und Anlässe:
Link zu den Anlässen:
Bericht Zuger Zeitung zum
Anlass vom 14. September
2024:
Webseite "Zuger Gschicht"
(Regesten der Rats-
protokolle 1471 - 1798)
Adresse
Bürgerkanzlei der Stadt Zug
Rathaus, Fischmarkt
6300 Zug
Tel. 041 725 37 50