Montag, 16. Dezember 2024, 20.00 Uhr, im Theatersaal des Casinos Zug, Artherstrasse 2
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 3. Juni 2024
2. Seniorenzentrum - Kreditbegehren für die Sanierung und Modernisierung der Liftanlagen - Bericht und Antrag des Bürgerrates
3. Kauf Liegenschaft Gartenstadt 17, Zug (Grundstück Nr. 324, GB Zug) - Bericht und Antrag des Bürgerrates
4. Budget 2025 und Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2029 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
7. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
8. Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 7 wurden versandt.
Hinweis betreffend Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechts steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 21. Oktober 2024
Bericht in der Zuger Zeitung vom 16. September 2024
Rede
Programm 1.-August-Feier
Bericht in der Zuger Zeitung vom 7. Juni 2024
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 18. Dezember 2023
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 18. Dezember 2023 wird mit einer Enthaltung genehmigt.
2. Jahresrechnung 2023 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Die Jahresrechnung 2023, der Antrag über die Verwendung des Rechnungsüberschusses sowie die Abrechnung des Verpflichtungskredits für den Kauf des Baurechts Grundstück 3933 (Grundbuch Zug) werden einstimmig genehmigt.
3. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (neun Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Ausländerinnen und Ausländer (21 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 4. Juni 2024
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Bericht in der Zuger Zeitung vom 4. Mai 2024
Montag, 3. Juni 2024, 20.00 Uhr, Theatersaal des Casinos Zug, Artherstrasse 2
Traktanden:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 18. Dezember 2023
2. Jahresrechnung 2023 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
3. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
5. Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 4 wurden versandt.
Hinweis betreffend Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechts steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 11. März 2024
Bürgerrat der Stadt Zug
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 22. Mai 2023
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 22. Mai 2023 wird einstimmig genehmigt.
2. Kapuzinerkloster - Kreditbegehren für die Sanierung der Dachkonstruktion auf der historischen Stadtmauer / Bericht und Antrag des Bürgerrates
Dem Kreditbegehren in der Höhe von brutto CHF 150'000.-- wird einstimmig zugestimmt.
3. «150 Jahre Bürgergemeinde Zug, 1874 – 2024» - Kreditbegehren für die Ausstellung zum Jubiläum und Jubiläumsfeier / Bericht und Antrag des Bürgerrates
Dem Kreditbegehren in der Höhe von brutto CHF 200'000.-- wird mit einer Enthaltung zugestimmt.
4. Budget 2024 und Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2028 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Das Budget 2024 wird einstimmig genehmigt. Der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2028 wird zur Kenntnis genommen.
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (21 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer (69 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
7. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (drei Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
8. Varia
Bürgerpräsidentin Müller informiert über ein Bauvorhaben in Oberwil.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 21. Dezember 2023
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Montag, 18. Dezember 2023, 20.00 Uhr, im Theatersaal des Casinos Zug, Artherstrasse 2
Traktanden:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 22. Mai 2023
2. Kapuzinerkloster - Kreditbegehren für die Sanierung der Dachkonstruktion auf der historischen Stadtmauer - Bericht und Antrag des Bürgerrates
3. «150 Jahre Bürgergemeinde Zug, 1874 – 2024» - Kreditbegehren für die Ausstellung zum Jubiläum und Jubiläumsfeier - Bericht und Antrag des Bürgerrates
4. Budget 2024 und Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2028 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
7. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
8. Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 7 wurden versandt.
Hinweis betreffend Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechts steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 23. Oktober 2023
Bericht in der Zuger Zeitung vom 29. Juni 2023
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 19. Dezember 2022
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 19. Dezember 2022 wird einstimmig genehmigt.
2. Bauabrechnung betreffend die Erstellung von altersgerechten Wohnungen im Baurecht, Waldheimstrasse 39 + 41 (GS 3274, GB Zug) - Bericht und Antrag des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Die Bauabrechnung wird einstimmig genehmigt.
3. Jahresrechnung 2022 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Die Jahresrechnung 2022, der Antrag über die Verwendung des Rechnungsüberschusses sowie die Abrechnung des Verpflichtungskredits für Wohnungssanierungen im Hertizentrum 1 werden einstimmig genehmigt.
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (13 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Ausländerinnen und Ausländer (30 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (zwei Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 23. Mai 2023
Bürgerrat der Stadt Zug
Montag, 22. Mai 2023, 20.00 Uhr, im Theatersaal des Casinos Zug, Artherstrasse 2
Traktanden:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 19. Dezember 2022
2. Bauabrechnung betreffend die Erstellung von altersgerechten Wohnungen im Baurecht, Waldheimstrasse 39 + 41 (Grundstück 3274, GB Zug) - Bericht und Antrag des Bürgerrats und der Rechnungsprüfungskommission
3. Jahresrechnung 2022 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
7. Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 6 wurden versandt.
Hinweis betreffend Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechts steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 16. März 2023
Bürgerrat der Stadt Zug
Am Samstag, 25. März 2023, besuchte der Gemeinderat der Tessiner Gemeinde Arbedo-Castione den Bürgerrat. Die beiden Räte trafen sich, um die Freundschaft und die Geschichte zu pflegen und zu feiern, welche die beiden Gemeinden seit 1422 - dem Jahr der Schlacht von Arbedo - verbindet.
Pressemitteilung Bürgerrat:
Pressemitteilung Gemeinderat von Arbedo-Castione
Foto:
Bericht in der Zuger Zeitung vom 22. Dezember 2022
1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 16. Mai 2022
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 16. Mai 2022 wird einstimmig genehmigt.
2. Mülimatt 5, Oberwil b. Zug – Kreditbegehren für den Kauf des Baurechts Grundstück 3933 (Grundbuch Zug) / Bericht und Antrag des Bürgerrates
Dem Kreditbegehren über CHF 5,3 Mio. wird grossmehrheitlich zugestimmt.
3. Untermüli 7 - Kreditbegehren für den Anschluss an den Energieverbund «Circulago» / Bericht und Antrag des Bürgerrates
Dem Kreditbegehren über CHF 120'000.-- wird grossmehrheitlich zugestimmt.
4. Hertizentrum 1 - Kreditbegehren (Rahmenkredit, Phase 3) für Wohnungssanierungen / Bericht und Antrag des Bürgerrates
Dem Rahmenkredit über CHF 400'000.--, laufend über fünf Jahre (2023 - 2027), wird einstimmig zugestimmt.
5. Kreditbegehren für die Herausgabe eines Stadtführers für die Stadt Zug - Bericht und Antrag des Bürgerrates
Dem Kreditbegehren in der Höhe von brutto CHF 220'000.-- einschliesslich Beiträge Dritter wird grossmehrheitlich zugestimmt.
6. Budget 2023 und Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2027 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Das Budget 2023 wird einstimmig genehmigt. Der Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2027 wird zur Kenntnis genommen.
7. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (18 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
8. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer (78 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
9. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (vier Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 23. Dezember 2022
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Montag, 19. Dezember 2022, 20.00 Uhr, im Theatersaal des Casinos Zug, Artherstrasse 2
Traktanden:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 16. Mai 2022
2. Mülimatt 5, Oberwil b. Zug – Kreditbegehren für den Kauf des Baurechts Grundstück 3933 (Grundbuch Zug) / Bericht und Antrag des Bürgerrates der Stadt Zug
3. Untermüli 7 - Kreditbegehren für den Anschluss an den Energieverbund «Circulago» / Bericht und Antrag des Bürgerrates
4. Hertizentrum 1 - Kreditbegehren (Rahmenkredit, Phase 3) für Wohnungssanierungen / Bericht und Antrag des Bürgerrates
5. Kreditbegehren für die Herausgabe eines Stadtführers für die Stadt Zug - Bericht und Antrag des Bürgerrates
6. Budget 2023 und Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2027 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
7. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
8. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
9. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
10. Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 9 wurden versandt.
Hinweis betreffend Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechts steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 24. Oktober 2022
Bericht in der Zuger Zeitung vom 21. November 2022
Bericht in der Zuger Zeitung vom 22. Oktober 2022
Bericht in der Zuger Zeitung vom 23. August 2022
Bericht in der Zuger Zeitung vom 21. Mai 2022
Bericht in der Luzerner Zeitung vom 17. Mai 2022
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 wird einstimmig genehmigt.
2. Jahresrechnung 2021 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Die Jahresrechnung 2021, der Antrag über die Verwendung des Rechnungsüberschusses sowie die Abrechnung des Verpflichtungskredits für die Küchensanierung und die Erweiterung der Lingerie im Seniorenzentrum Mülimatt werden einstimmig genehmigt.
3. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (20 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Ausländerinnen und Ausländer (32 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (drei Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
6. Informationen zu den Bauvorhaben Alterswohnungen Waldheim und Seniorenzentrum Mülimatt
Bürgerrat Wetter informiert über den Abschluss der Bauarbeiten in den Alterswohnungen Waldheim sowie im Seniorenzentrum Mülimatt.
7. Varia
Bürgerrat Rüegg orientiert über den geplanten Hörweg auf den Guggihügel.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 20. Mai 2022
Bürgerrat der Stadt Zug
Montag, 16. Mai 2022, 20.00 Uhr, im Theatersaal des Casinos Zug, Artherstrasse 2
Traktanden:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021
2. Jahresrechnung 2021 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
3. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
6. Informationen zu den Bauvohaben Alterswohnungen Waldheim und Seniorenzentrum Mülimatt
7. Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 5 wurden versandt.
Hinweis betreffend Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechts steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 14. März 2022
Bürgerrat der Stadt Zug
Bericht in der Zuger Zeitung vom 22. Januar 2022
Bericht in der Zuger Presse vom 11. Januar 2022 (Seite 2)
Bericht in der Zuger Zeitung vom 20. Dezember 2021
1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 20. September 2021
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 20. September 2021 wird einstimmig genehmigt.
2. Budget 2022 und Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2026 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Das Budget 2022 wird einstimmig genehmigt. Der Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.
3. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (16 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer (10 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (drei Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
6. Varia
Vizepräsident Wetter verabschiedet Bürgerpräsident Hager nach 13-jähriger Ratszugehörigkeit, und Bürgerrat Blank verabschiedet Simone Murphey-Spörri nach 8-jähriger Tätigkeit als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 17. Dezember 2021
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Montag, 13. Dezember 2021, 20.00 Uhr, im Theatersaal des Casinos Zug, Artherstrasse 2
Traktanden:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 20. September 2021
- Budget 2022 und Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2026 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
- Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 5 wurden versandt.
Es gilt Maskenpflicht. Weitere Informationen zum COVID-19-Schutzkonzept wurden allen stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern mit der Einladung zur Versammlung zugestellt. Sie können zudem der Homepage entnommen werden: www.buergergemeinde-zug.ch
Hinweis betreffend Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechts steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 19. November 2021
Bürgerrat der Stadt Zug
Bericht in der Zuger Zeitung vom 2. November 2021
Bericht in der Zuger Zeitung vom 23. September 2021
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 17. Mai 2021
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 17. Mai 2021 wurde einstimmig genehmigt.
2. Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 - 2025
Für die Amtsdauer 2022 - 2025 wurden folgende Personen gewählt:
Als Mitglieder des Bürgerrats:
- Wetter Markus, Fadenstrasse 28, 6300 Zug
- Keiser Othmar, Tellenmattstrasse 31, 6317 Oberwil b. Zug
- Blank Andreas, St.-Johannes-Strasse 8, 6300 Zug
- Rüegg Richard, Chamerstrasse 89, 6300 Zug, alle bisher
- Müller Judith, Bohlstrasse 1, 6300 Zug, neu
Als Bürgerpräsidentin:
- Müller Judith, Bohlstrasse 1, 6300 Zug
Als Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission:
- Kalt Adrian, Seeweg 8, 6330 Cham
- Kühn Martin, Weinbergstrasse 34, 6300 Zug, beide bisher
- Siegwart Fanny, Im Rötel 8, 6300 Zug, neu
Als Präsident der Rechnungsprüfungskommission:
- Kalt Adrian, Seeweg 8, 6330 Cham
3. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (zwölf Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Ausländerinnen und Ausländer (18 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 20. September 2021
Bürgerrat der Stadt Zug
Montag, 20. September 2021, 20.00 Uhr, im Theatersaal des Casinos Zug, Artherstrasse 2
Traktanden:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 17. Mai 2021
2. Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 - 2025
3. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
5. Varia
Die Unterlagen für die Traktanden 1 bis 4 wurden versandt.
Hinweis betreffend Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechts steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 28. Juni 2021
Bürgerrat der Stadt Zug
Bericht in der Zuger Zeitung vom 29. Mai 2021:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 14. Dezember 2020
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 14. Dezember 2020 wird einstimmig genehmigt.
2. Jahresrechnung 2020 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Die Jahresrechnung 2020, der Antrag über die Verwendung des Rechnungsüberschusses sowie die Abrechnung des Verpflichtungskredits für die Sanierung der Kirche und des Bilderzyklus im Kapuzinerkloster werden einstimmig genehmigt.
3. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (16 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Ausländerinnen und Ausländer (25 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (sechs Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 21. Mai 2021
Bürgerrat der Stadt Zug
Montag, 17. Mai 2021, 20.00 Uhr, im Theatersaal des Casinos Zug, Artherstrasse 2
Traktanden:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 14. Dezember 2020
2. Jahresrechnung 2020 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
3. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
6. Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 5 wurden versandt.
Hinweis betreffend Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechts steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 23. April 2021
Bürgerrat der Stadt Zug
1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 16. Dezember 2019
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 16. Dezember 2019 wird einstimmig genehmigt.
2. Jahresrechnung 2019 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Die Jahresrechnung 2019 sowie der Antrag über die Verwendung des Rechnungsüberschusses werden einstimmig genehmigt.
3. Budget 2021 und Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2025 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Das Budget 2021 wird einstimmig genehmigt. Der Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (26 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer (49 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (sieben Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Stimmrechtsbeschwerde:
Wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (sogenannte abstimmungs- und wahlrechtliche Mängel) kann gemäss § 17bis des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 Wahl- und Abstimmungsgesetz).
Zug, 15. Dezember 2020
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Montag, 14. Dezember 2020, 20.00 Uhr, im Theatersaal des Casinos Zug, Artherstrasse 2 - 4
Traktanden:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 16. Dezember 2019
- Jahresrechnung 2019 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Budget 2021 und Finanzplan für die Jahre 2022 - 2025 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 - 6 wurden versandt.
Es gilt Maskenpflicht. Weitere Informationen zum COVID-19-Schutzkonzept wurden allen stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern mit der Einladung zur Versammlung zugestellt. Sie können zudem der Homepage entnommen werden: www.buergergemeinde-zug.ch
Hinweis betreffend Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechts steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980 (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). In der Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt kurz darzustellen (§ 68 Abs. 1 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Zug, 20. November 2020
Bürgerrat der Stadt Zug
Die Bürgergemeindeversammlung vom 25. Mai 2020 wird aufgrund des Coronavirus abgesagt. Wir werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt über die Durchführung der nächsten Bürgerge- meindeversammlung orientieren.
Brief Bürgerrat vom 30. März 2020:
Medienmitteilung Direktion des Innern vom 19. März 2020:
Bericht in der Zuger Zeitung vom 14. Mai 2020:
Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 13. Mai 2019
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 13. Mai 2019 wird einstimmig genehmigt.
Seniorenzentrum Mülimatt - Kreditbegehren betreffend die Küchensanierung und die Neuorganisation der Lingerie / Bericht und Antrag des Bürgerrates
Das Kreditbegehren wird einstimmig genehmigt.
Budget 2020 und Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2024 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Das Budget 2020 wird einstimmig genehmigt. Der Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2024 wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (24 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer (82 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (vier Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis GG in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde innert zehn Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).
Zug, 20. Dezember 2019
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Bericht in der Zuger Zeitung vom 14. Dezember 2019:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Montag, 16. Dezember 2019, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 13. Mai 2019
- Seniorenzentrum Mülimatt - Kreditbegehren betreffend die Küchensanierung und die Neuorganisation der Lingerie / Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Budget 2020 und Finanzplan für die Jahre 2021 - 2024 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 und § 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 6 wurden versandt.
Zug, 21. Oktober 2019
Bürgerrat der Stadt Zug
Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 17. Dezember 2018
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 17. Dezember 2018 wird einstimmig genehmigt.
Jahresrechnung 2018 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Die Jahresrechnung 2018 sowie der Antrag über die Verwendung des Rechnungsüberschusses werden einstimmig genehmigt.
Kapuzinerkloster - Kreditbegehren betreffend die Renovation der Klosterkirche / Bericht und Antrag des Bürgerrates
Das Kreditbegehren wird einstimmig genehmigt.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (sieben Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Ausländerinnen und Ausländer (34 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (drei Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis GG in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde innert zehn Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).
Zug, 13. Mai 2019
Bürgerrat der Stadt Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Montag, 13. Mai 2019, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 17. Dezember 2018
- Jahresrechnung 2018 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Kapuzinerkloster - Renovation der Klosterkirche / Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 6 wurden versandt.
Zug, 18. März 2019
Bürgerrat der Stadt Zug
Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 4. Juni 2018
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 4. Juni 2018 wird einstimmig genehmigt.
Seniorenzentrum Mülimatt - Kreditbegehren betreffend Planungskredit für die Küchensanierung und die Neuorganisation der Lingerie / Bericht und Antrag des Bürgerrates
Das Kreditbegehren wird einstimmig genehmigt.
Übertragung des Unterstützungsfonds für Kinder sowie des Kulturfonds an die Fürsorge-, Wohlfahrts- und Kulturstiftung der Bürgergemeinde Zug - Bericht und Antrag des Bürgerrates
Die Übertragung der beiden Fonds wird einstimmig genehmigt.
Budget 2019 und Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2023 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Das Budget 2019 wird einstimmig genehmigt. Der Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (sechs Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer (18 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (zwei Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Ergänzungswahl eines Bürgerratsmitglieds
Als Ersatz der zurücktretenden Bürgerrätin Beatrice Emmenegger wird Richard Rüegg gewählt.
Varia
Bürgerpräsident Hager verabschiedet Bürgerrätin Emmenegger nach 5-jähriger Ratszugehörigkeit.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis GG in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde innert zehn Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).
Zug, 21. Dezember 2018
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Montag, 17. Dezember 2018, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 4. Juni 2018
- Seniorenzentrum Mülimatt - Kreditbegehren betreffend Planungskredit für die Küchensanierung und die Neuorganisation der Lingerie / Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Übertragung des Unterstützungsfonds für Kinder sowie des Kulturfonds an die Fürsorge-, Wohlfahrts- und Kulturstiftung der Bürgergemeinde Zug - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Budget 2019 und Finanzplan für die Jahre 2020 - 2023 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Ergänzungswahl eines Bürgerratsmitglieds
- Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 7 wurden versandt.
Zug, 22. Oktober 2018
Bürgerrat der Stadt Zug
26 neue Kitaplätze in der Stadt Zug
von Esther Krucker
Geschäftsführerin KiBiZ Kinderbetreuung Zug
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017 wird einstimmig genehmigt.
2. Jahresrechnung 2017 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Die Jahresrechnung 2017 sowie der Antrag über die Verwendung des Rechnungsüberschusses werden einstimmig genehmigt. Von der Übertragung der Wertberichtigungen der Wertschriften sowie der Wertberichtigungen der Liegenschaften des Finanzvermögens vom Gebundenen Eigenkapital auf das Freie Eigenkapital wird Kenntnis genommen.
3. Hertizentrum 1 und Untermüli 7 - Abrechnung der Verpflichtungskredite / Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Die Abrechnungen der Verpflichtungskredite für Wohnungsrenovationen im Hertizentrum 1 sowie für Bürosanierungen in der Untermüli 7 werden einstimmig genehmigt.
4. Hofstrasse 12 - Kreditbegehren für Sanierungs- und Brandschutzmassnahmen sowie Eventualverbindlichkeit / Bericht und Antrag des Bürgerrates
Das Kreditbegehren und das Eingehen einer Eventualverpflichtung werden einstimmig genehmigt.
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (sechs Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Ausländerinnen und Ausländer (20 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
7. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (sieben Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
8. Varia
Bürgerrätin Beatrice Emmenegger gibt aus beruflichen Gründen ihren Rücktritt per Ende 2018 bekannt.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis GG in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde innert zehn Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Rainer Hager, Bürgerpräsident
Stefan Bayer, Bürgerschreiber
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Montag, 4. Juni 2018, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017
- Jahresrechnung 2017 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Hertizentrum 1 und Untermüli 7 - Abrechnung der Verpflichtungskredite / Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Hofstrasse 12 - Kreditbegehren für Sanierungs- und Brandschutz- massnahmen sowie Eventualverbindlichkeit / Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 7 wurden versandt.
Zug, 10. April 2018
Bürgerrat der Stadt Zug
Versammlung der Bürgergemeinde
Die Bürgergemeinde Zug hält am kommenden Montag, 4. Juni, ihre Versammlung ab (20 Uhr, Burgbachsaal). Der Bürgerrat legt unter anderem die Jahresrechnung 2017 vor. Diese schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 759'557 Franken ab. Weiter stehen die Abrechnung der Verpflichtungskredite Hertizentrum 1 und Untermüli 7 sowie ein Kreditbegehren für Sanierungs- und Brandschutzmassnahmen an der Hofstrasse 12 auf der Traktandenliste. (red)
Waldheim: Im Sommer fahren die Bagger auf
Die geplanten 48 Alterswohnungen im Waldheim können ab Mitte Jahr gebaut werden. Die Einsprecher, die sich gegen das Projekt gewehrt haben, ziehen ihre Beschwerde nicht weiter.
Ende Oktober des vergangenen Jahres hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen das Projekt mit den 48 alters- und behindertengerechten Wohnungen im Waldheim in Zug abgewiesen. Gross war die Freude bei der Bürgergemeinde Zug und der Stiftung Alterszentren Zug, als das Verdikt bekannt wurde.
Noch grösser ist die Freude bei den beiden Institutionen nun seit ein paar Tagen. Denn die Beschwerdeführer, die alle aus der Nachbarschaft stammen, haben das Urteil des Verwaltungsgerichts akzeptiert. Sie werden ihre Beschwerde nicht ans Bundesgericht weiterziehen, wie jetzt bekannt wurde. Damit wird hinter die fast zweijährige Verfahrensdauer ein Schlusspunkt gesetzt.
«Der Fall ist rechtlich schon längst klar»
Hans Christen, Präsident der Stiftung Alterszentren Zug war im November noch ziemlich skeptisch. «Ich würde mich nicht wundern, wenn die Gegner das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen würden», sagte er damals nämlich zu unserer Zeitung und begründete: «Den Beschwerdeführern geht es in erster Linie nur darum, das Projekt zu verzögern. Der Fall ist rechtlich schon längst klar, wie das deutliche Urteil des Verwaltungsgerichts beweist.»
Dem widerspricht Hans Wickart, Sprecher der Beschwerdeführer, vehement: «Uns ging es nie um eine Verzögerung. Vielmehr verlangten wir eine andere Anordnung der Gebäude und wir hätten uns gewünscht, dass mit uns geredet worden wäre – was ja leider nicht passiert ist.» Sie hätten sich einzig mangels Aussicht auf Erfolg beim Bundesgericht dazu entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts zu akzeptieren, betont Wickart. «Ein Weiterzug aus Zwängerei stand für uns nie zur Diskussion.»Bereits im März 2016 wies der Stadtrat die Einsprache der Gegner des Projekts ab und im Dezember desselben Jahres stützte auch der Regierungsrat die Baubewilligung der Stadt Zug.
Die Bauherrinnen, die Stiftung Alterszentren Zug und die Bürgergemeinde Zug, freuen sich sehr, dass es nun vorwärts geht, schreiben sie in einer gemeinsamen Mitteilung und skizzieren das weitere Vorgehen. Die bestehende Liegenschaft wird derzeit noch als Unterkunft für Unbegleitete minderjährige Asylbewerber genutzt. Deren Auszug aus dem ehemaligen Altersheim ist nach Ostern geplant.
Bauzeit von rund zweieinhalb Jahren
Im Sommer sollen dann die Baumaschinen auffahren. Die insgesamt 48 2 1/2- und 3 1/2-Zimmer-Wohnungen sollen nach einer Bauzeit von rund zweieinhalb Jahren, im Winter 2020/21 von den Mietern bezogen werden können. Rund 23 Millionen Franken kostet das Projekt. Sowohl die Kosten wie auch die Wohnungen werden je rund hälftig von der Stiftung und der Bürgergemeinde übernommen. Auch die Stadt Zug leistet einen Beitrag an das Projekt. Sie zahlt 1,18 Millionen Franken – unfreiwillig. Die durch die Bauherren geltend gemachte Beteiligung geht auf ein Reglement aus dem Jahr 1973 zurück, dessen Existenz dem Stadtrat nicht präsent war, und das bislang auch noch nie zur Anwendung gekommen. Mittlerweile wurde es aufgehoben.
charly.keiser@zugerzeitung.ch
Abschied zweier Urgesteine
An der letzten Bürgergemeindeversammlung des Jahres vom Dienstagabend im Burgbachsaal in Zug waren die Geschäfte schnell erledigt. Die Versammlung sprach sich ohne Gegenstimmen für das Budget 2018 aus und nahm den Finanzplan 2019 bis 2022 zur Kenntnis. Ebenfalls ohne Gegenstimme genehmigte die Versammlung den Rahmenkredit für die Jahre 2018 bis 2022 für Sanierungen und Umbauten im Hertizentrum 1. Weder das Protokoll der letzten Versammlung noch die Mitteilungen zu erfolgten Einbürgerungen gaben auch nur ein Wort zu reden.
Viel zu reden gab hingegen der Doppelabschied von Marc Siegwart und Michael Annen, die seit 2002 beziehungsweise 2006 im Bürgerrat sitzen. Und die Laudatio für die beiden Urgesteine vor dem traditionellen Apéro rührte da und dort sogar zu ein paar Tränen.
Charly Keiser
charly.keiser@zugerzeitung.ch
Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 26. September 2017
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 26. September 2017 wird einstimmig genehmigt.
Budget 2018 und Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2022 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Das Budget 2018 wird einstimmig genehmigt. Der Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2022 wird zur Kenntnis genommen.
Hertizentrum 1 - Kreditbegehren (Rahmenkredit, Phase 2) für Wohnungssanierungen - Bericht und Antrag des Bürgerrates
Das Kreditbegehren wird einstimmig genehmigt.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (fünf Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer (acht Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (acht Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Varia
Bürgerpräsident Hager verabschiedet Vizepräsident Siegwart nach 16-jähriger und Bürgerrat Annen nach 12-jähriger Ratszugehörigkeit, sowie Philipp Moos nach 16-jähriger Tätigkeit als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis GG in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde innert zehn Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).
Zug, 12. Dezember 2017
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Rainer Hager, Bürgerpräsident
Stefan Bayer, Bürgerschreiber
Die Bürger wollen investieren
Zug An der Bürgergemeindeversammlung geht es um Finanzielles. Die Entwicklung ist schwer abzuschätzen.
Am kommenden Dienstag werden an der Bürgergemeindeversammlung im Burgbachsaal in Zug das Budget 2018 und der Finanzplan 2019 bis 2022 verhandelt. Dies nebst den üblichen Mitteilungen zu den Einbürgerungen sowie dem Rahmenkredit von 400000 Franken für die Periode 2018 bis 2022 für Wohnungssanierungen im Hertizentrum 1.
Kredit wie Budget und Finanzplan dürften nur wenig zu reden geben. Trotzdem lohnt sich ein Blick in die Unterlagen. Denn die Bürgergemeinde will ab kommendem Jahr die Investitionen erhöhen. So sind 1 Million Schweizer Franken für den Beginn der Bauarbeiten für die 24 Wohnungen im Waldheim vorgesehen. Und für die Sanierung des Dachs, den Ersatz der Heizung sowie die Brandschutzmassnahmen für die Hofstrasse 12 sind 350'000 Franken budgetiert. So richtig investieren wird die Bürgergemeinde dann in den Jahren darauf. Dies vorausgesetzt, dass der Bau der Alterswohnungen, die zusammen mit der Stiftung Alterszentren Zug realisiert werden sollen, auch tatsächlich an die Hand genommen werden kann. Bekanntlich war deren Bau bislang wegen einer Beschwerde blockiert (Ausgabe vom 8. November). Das Verwaltungsgericht zerzauste die Beschwerde, und noch ist unklar, ob die Gegner die Causa ans Bundesgericht weiterziehen und damit eine weitere Bauverzögerung verursachen.
Unterhalt sicherstellen
Gemäss Budget soll auch 2018 ein beachtlicher Mehrertrag erwirtschaftet werden. Nach dem budgetierten Plus von 320000 Franken im Budget 2017 sollen es im nächsten Jahr sogar 440000 Franken sein. Kein Wunder, beantragt der Bürgerrat der Versammlung, das Budget 2018 zu genehmigen und weiterhin keine Bürgersteuer zu erheben. Der Bürgerrat schreibt in seiner Botschaft: «Es ist weiterhin das Ziel, einen über die Jahre konstanten und angemessenen Mehrertrag zu erreichen. Mit Hilfe des realisierten Überschusses besteht die Möglichkeit, zweckgebundene Reserven sowie freies Eigenkapital aufzubauen, die unter anderem für den Unterhalt und die Erneuerung von Liegenschaften wieder eingesetzt werden.»
Charly Keiser
charly.keiser@zugerzeitung.ch
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 12. Dezember 2017, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom
26. September 2017
2. Budget 2018 und Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2022 - Berichte
und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
3. Hertizentrum 1 - Kreditbegehren (Rahmenkredit, Phase 2) für Wohnungs-
sanierungen - Bericht und Antrag des Bürgerrates
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen
und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und
Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechts-
gesetzes
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen
und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss
§ 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
7. Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 6 wurden versandt.
Zug, 25. Oktober 2017
Bürgerrat der Stadt Zug
Bericht in der Zuger Zeitung vom 8. November 2017
Kinderkrippe plant Ausbau
Bericht in der "Zuger Zeitung" vom 28. September 2017
von Charly Keiser
charly.keiser@zugerzeitung.ch
1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 23. Mai 2017
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 23. Mai 2017 wurde genehmigt.
2. Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018 - 2021
Für die Amtsperiode 2018 - 2021 wurden folgende Personen gewählt:
Als Mitglieder des Bürgerrates:
Hager Rainer, Hofstrasse 52, 6300 Zug
Wetter Markus, Fadenstrasse 28, 6300 Zug
Emmenegger Beatrice, Bohlstrasse 21, 6300 Zug, alle bisher
Blank Andreas, St.-Johannes-Str. 8, 6300 Zug, neu
Keiser Othmar, Spielhof 7, 6317 Oberwil b. Zug, neu
Als Bürgerpräsident:
Hager Rainer, Hofstrasse 52, 6300 Zug, bisher
Als Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission:
Kalt Adrian, Seeweg 8, 6330 Cham
Murphey-Spörri Simone, Grabenstrasse 40, 6300 Zug, beide bisher
Kühn Martin, Weinbergstrasse 34, 6300 Zug, neu
Als Präsident der Rechnungsprüfungskommission:
Kalt Adrian, Seeweg 8, 6330 Cham, bisher
3. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (zwölf Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Ausländerinnen und Ausländer (18 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (ein Gesuch) wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG; BGS 171.1) vom 4. September 1980 in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde innert zehn Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).
Zug, 26. September 2017
Bürgerrat der Stadt Zug
Zwei neue Bürgerräte für die Stadt Zug
Zug Die Bürgergemeindeversammlung wählt morgen ihren Bürgerrat. FDP und CVP treten dabei mit zwei Neuen an, um so ihre Sitze zu verteidigen.
Morgen findet die Wahlgemeinde der Bürgergemeinde Zug statt. Traditionell sind an dieser Wahlversammlung, ausser den Mitteilungen von Einbürgerungen, keine Geschäfte traktandiert.
Die FDP der Stadt Zug schlägt Rainer Hager und Markus Wetter (beide bisher) sowie Andreas Blank (neu) als Bürgerräte vor. Hager wird zusätzlich für eine weitere Legislatur als Präsident ins Rennen geschickt. Weiter schlägt die FDP Martin Kühn als neues Mitglied für die Rechnungsprüfungskommission (RPK) vor. Blank soll Michael Annen ersetzen, der seit 2006 für das Ressort Finanzwesen verantwortlich ist. Schon seit 16 Jahren nimmt Philipp Moos die Aufgaben als Mitglied der RPK wahr. Auch er gab seinen Rücktritt auf Ende dieses Jahres bekannt, um einer jüngeren Kraft Platz zu machen.
Neubau und Steuern als Ziel
Die städtische CVP hat Othmar Keiser als neuen Bürgerrat nominiert. Er soll den Platz von Marc Siegwart einnehmen, der 16 Jahre im Gremium war. Erneut tritt Beatrice Emmenegger an, die seit Anfang 2014 im Bürgerrat und für das Dikasterium Seniorenzentrum Mülimatt zuständig ist. Die beiden CVP-RPK-Mitglieder Adrian Kalt (als Präsident) und Simone Murphey-Spörri stellen sich erneut für eine Wahl zur Verfügung.
Quelle: "Zuger Zeitung"
charly.keiser@zugerzeitung.ch
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 26. September 2017, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 23. Mai 2017
- Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018 - 2021
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Varia
Die Unterlagen für die Traktanden 1 bis 5 wurden versandt.
Zug, 3. Juli 2017
Bürgerrat der Stadt Zug
Download: Traktandum 2: "Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018 - 2021"
Zwei neue Bürgerräte gesucht
Gestern Abend segneten die Bürger der Stadt die Jahresrechnung 2016 ab und gaben sich eine Gemeindeordnung.
Die Bürgergemeindeversammlung von gestern Abend im Burgbachsaal verlief genau so, wie es sich der Bürgerrat im Vorfeld erhofft und gewünscht hat. Denn erwartungsgemäss gab die Rechnung 2016 zu keinerlei Diskussionen Anlass und wurde dementsprechend auch einstimmig genehmigt. Kein Wunder: ist doch aus dem budgetierten Plus von 313400 Franken ein Rechnungsüberschuss von 492300 Franken geworden («Zuger Zeitung» vom 20. Mai).
Keinerlei Änderungsanträge
Und seit gestern ist die Bürgergemeinde zudem auf gutem Weg zu einer neuen Gemeindeordnung, wie sie bereits alle anderen Stadtzuger Gemeinden besitzen. Diese Ordnung müssen sich die Zuger Bürger darum zulegen, weil dies der Kantonsrat in der Revision des Gemeindegesetzes so verlangt.
Bürgerrat Marc Siegwart stellte die neue Gemeindeordnung vor, die im Wesentlichen der gelebten und reglementierten Realität entspricht, wie er betonte. Nur eine einzige Frage wurde zur neuen Ordnung gestellt und diese danach von Bürgerratspräsident Rainer Hager Paragraf für Paragraf durchgegangen. Abänderungsanträge wurden keine gestellt und die Gemeindeordnung darauf einstimmig genehmigt und beschlossen. Sie tritt allerdings erst nach der Genehmigung durch die Direktion des Innern in Kraft.
Gut besuchte Gemeindeversammlung
Trotz des milden Vorsommerabends war der Saal mit 178 Bürgerinnen und Bürgern sehr gut besetzt, als Bürgerratspräsident Hager sich zu Beginn der Sitzung bei den rund 1500 Bürgern entschuldigte, die ein leeres Couvert bekommen haben. Es hätten sich auf die entsprechende Ausschreibung im Amtsblatt einige gemeldet und die Dokumente danach nachträglich zugeschickt bekommen, sagte er und witzelte: «Wir laden Sie als Wiedergutmachung zum Apéro ein. Und das ist kein leeres Versprechen.»
Unter Varia wies Hager auf die Wahlgemeinde vom 1. September hin und verriet, dass für den scheidenden Bürgerrat Marc Siegwart, der 16 Jahre amtete, und Michael Annen, der 12 Jahre im Amt war, neue Räte gewählt werden müssen. Und auch für RPK-Mitglied Philipp Moos muss dannzumal ein Ersatz gewählt werden.
Quelle: Zuger Zeitung
charly.keiser@zugerzeitung.ch
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 23. Mai 2017, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2016
- Jahresrechnung 2016 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Erlass einer Gemeindeordnung - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinneund Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Varia
Zug, 20. März 2017
Bürgerrat der Stadt Zug
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund eines Fehlers bei der mit dem Versand beauftragten Institution erhielten verschiedene, namentlich nicht eruierbare Stimmbürgerinnen und Stimmbürger statt der Einladung und der Vorlagen für die Traktanden 1 bis 6 nur ein leeres Couvert. Die betreffenden Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen telefonisch auf der Bürgerkanzlei bestellen (Tel. Nr. 041/725 37 50), auf der Bürgerkanzlei im Rathaus am Fischmarkt zu den Bürozeiten abholen oder am Tag der Versammlung ab 19.00 Uhr im Burgbachsaal Zug einsehen. Berichte und Anträge des Bürgerrates sind zudem auf der Homepage der Bürgergemeinde Zug aufgeschaltet (www.buergergemeinde-zug.ch).
Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 23. Mai 2017:
- Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2016
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2016 wird einstimmig genehmigt. - Jahresrechnung 2016 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Die Jahresrechnung 2016 wird einstimmig genehmigt. - Erlass einer Gemeindeordnung- Bericht und Antrag des Bürgerrates
Die Gemeindeordnung wird einstimmig genehmigt. - Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (zwölf Gesuche) wird zur Kenntnis genommen. - Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Ausländerinnen und Ausländer (18 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen. - Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (zwei Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis GG in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde innert zehn Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).
Zug, 23. Mai 2017
Bürgerrat der Stadt Zug
Bürger bekommen Statut
Am Dienstag lädt der Bürgerrat zur Rechnungsgemeinde, an der eine Gemeindeordnung erlassen werden soll.
Der Bürgergemeinde der Stadt Zug geht es finanziell gut. Dies zeigt ein Blick in die Jahresrechnung 2016, die am kommenden Dienstag an der «Rechnungsgemeinde» verhandelt wird. Budgetiert war für das letzte Jahr nämlich «nur» ein Plus von 313400 Franken, geworden ist daraus aber ein Rechnungsüberschuss von 492 289.36 Franken.
Davon werden 100000 Franken der Liegenschaftsreserve und 200000 Franken der Reserve für das Seniorenzentrum Mühlematt zugewiesen. Der Rest wird zum freien Eigenkapital geschlagen.
Zufriedener Bürgerrat
Der Bürgerrat zeigt sich ob der Zahlen zufrieden. «Die Liquiditätslage und die Eigenfinanzierung sind gut.» Die Eigenkapitalquote liegt bei 33,05 Millionen Franken Eigenkapital inklusive der Erneuerungsreserve und einer Bilanzsumme von total 49,07 Millionen Franken bei erfreulichen 67,4 Prozent. Der Rat betont: «Die Schulden der Bürgergemeinde beschränken sich auf die Fremdfinanzierung der Liegenschaften sowie die laufenden Verpflichtungen aus der Gemeindetätigkeit. Die Finanzierung der Liegenschaften beurteilt der Bürgerrat als vorsichtig.»
Vorsicht oder Umsicht scheint der Bürgerrat in Sachen Ausgaben zu verfolgen, wie ein genauerer Blick in die Zahlen offenbart. Denn obwohl einige gebundene Ausgaben höher ausfallen, fällt das Ergebnis dank umsichtigen Vorgehens trotzdem erfreulich aus.
Vorgabe des Kantons
Die Rechnung dürfte aufgrund der vorgenannten Ausführungen wohl nur wenig zu reden geben. Womöglich aber das dritte Traktandum: Dabei geht es um eine Gemeindeordnung. Diese müssen die Gemeinden erlassen, weil der Kantonsrat dies in einer Gesetzesrevision verlangt.
«Der Gemeindeordnung kommt eine Ordnungs- und Organisationsfunktion, aber auch eine Gestaltungs- und Steuerfunktion zu», schreibt der Bürgerrat in seiner Botschaft. Die Gemeinden würden so im Rahmen des übergeordneten Rechts selbstständig die Organisation und die Zuständigkeiten der einzelnen gemeindlichen Organe und Behörden bestimmen. «Die Gemeindeordnung legitimiert zudem das Handeln der Gemeindeinstanzen», heisst es weiter.
«Gemeinde nachhaltig stärken»
Der Bürgerrat zeigt sich überzeugt, «dass mit der vorgeschlagenen Gemeindeordnung, die auf einer speziell für die Zuger Bürgergemeinden ausgearbeiteten Mustergemeindeordnung basiert, in grossem Masse die bereits heute gelebte Realität abgebildet wird, dass diese für die Bürgerinnen und Bürger mit keinerlei Kompetenzverlusten verbunden ist und dass unser Gemeinwesen für die nahe und auch eine fernere Zukunft nachhaltig gestärkt werden kann».
Quelle: "Zuger Zeitung" vom 20. Mai 2017, Charly Keiser
charly.keiser@zugerzeitung.ch
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 13. Dezember 2016, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 24. Mai 2016
- Budget 2017 und Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2021 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 5 wurden versandt.
Zug, 26. Oktober 2016
Bürgerrat der Stadt Zug
Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 24. Mai 2016
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 24. Mai 2016 wird einstimmig genehmigt.
Budget 2017 und Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2021 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Das Budget 2017 wird einstimmig genehmigt. Der Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2021 wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (21 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer (38 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (sechs Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis GG in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde innert zehn Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).
Zug, 13. Dezember 2016
Bürgerrat der Stadt Zug
Bürgerrecht soll gleich sein
Zug Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen hat seine jährliche Präsidentenkonferenz dieses Jahr in Zug abgehalten. Die Bürgergemeinde Zug hat die Präsidenten und Präsidentinnen der Kantonalverbände sowie die Vorstandsmitglieder des Schweizerischen Verbands im Rathaus Zug empfangen. Neben den üblichen Verbandsgeschäften liessen sich die Teilnehmenden von Cora Graf-Gaiser, stellvertretende Vorsteherin des eidgenössischen Amts für das Zivilstandswesen, über die ersten Erfahrungen mit dem revidierten Namens- und Heimatrecht orientieren. Vorstandsmitglied und Nationalrat Thomas de Courten hat in diesem Zusammenhang eine parlamentarische Initiative eingereicht, die verlangt, dass in Zukunft bei gemeinsamen Familiennamen beide Ehepartner dasselbe Bürgerrecht führen. Nach geltender Regelung behält jeder Ehegatte auch bei einem gemeinsamen Familiennamen sein ursprüngliches Bürgerrecht.
GV 2020 wieder in Zug
Im Rahmen seiner sympathischen Grussadresse an die anwesenden Präsidenten und Präsidentinnen der Kantonalverbände hat Rainer Hager, Bürgerpräsident der Stadt Zug, die Katze aus dem Sack gelassen und angekündigt, dass Zug auch im Jahre 2020 gerne die Generalversammlung des Schweizerischen Verbands der Bürgergemeinden und Korporationen durchführen würde. Somit wird voraussichtlich im Sommer 2020 dieser grosse Anlass mit mehreren hundert Teilnehmenden zum zweiten Mal nach 1987 im Kanton Zug stattfinden.
Für die Bürgergemeinde der Stadt Zug: Stefan Bayer
Bürger feiern ihr Zentrum
Das Seniorenzentrum Mülimatt in Oberwil ist 50 Jahre alt. Bürgerrat, Senioren und Gäste feierten gestern das goldene Jubiläum.
Mit einem Fest zelebrierten gestern Senioren, Bürgerräte und Gäste das 50-Jahr-Jubiläum des Seniorenzentrums Mülimatt in Oberwil. «Den Termin für das Eröffnungsfest vor 50 Jahren haben sich die Gäste der Eröffnung wohl in die Papieragenda reingeschrieben», schaut Bürgerratspräsident Rainer Hager bei seiner Festrede zurück und fügt an: «Und ich habe den heutigen Termin mit ein paar Streich- und Tippbewegungen auf dem iPhone eingetragen. Jeder, der auf meinen Terminkalender Zugriff hat, sieht zudem, wo ich jetzt gerade bin.»
Auch Bürgerrätin Beatrice Emmenegger blickt zurück, um dann aufzuzählen, wie sich die Welt in den letzten 50 Jahren verändert hat. «Trotz ferngesteuerter Kaffeemaschinen, von selbst in Aktion tretenden Staubsaugern, schnurlos telefonieren und mit dem Computer Briefe schreiben, ist eines für die Menschen gleich geblieben: Wie lange bringe ich den Poschti-Sack von meinem Einkauf noch ganz alleine in meine Wohnung in den dritten Stock und bis zu welchem Alter kann ich dort selbstständig und ohne fremde Hilfe leben, wirtschaften und existieren?» Jedes Unternehmen, das ein solches Jubiläum feiere, mache sich Gedanken über die Auftragslage der Zukunft, schaut Emmenegger nach vorn und witzelt: «Bei uns weiss ich gewiss: Alt werden hat Zukunft, meine Damen und Herren.» Das Seniorenzentrum Mülimatt sei bisher unter einem guten Stern gestanden, fügt die Bürgerrätin an und dankt den Mitarbeitern. «Denn ohne sie könnte das Zentrum nie bestehen.»
Sternenhimmel über Oberwil
Einen Blick in die Zukunft wagt gar Stadtrat Urs Raschle. Er stellt sich vor, wie er 2062 ins Seniorenzentrum Mülimatt eincheckt. Natürlich geschieht alles automatisch und wird per Elektronik gesteuert. Auch Raschle macht den Link zum Personal und den Menschen, die für die Bewohner des Seniorenzentrums da sind, um ihnen das Leben zu erleichtern. Er dankt und gratuliert.
50 Jahre, das sei ja bekanntlich das goldene Jubiläum, betont Beatrice Emmenegger, bevor Ballone vor dem Seniorenzentrum in den Himmel steigen. «Mag dieser Sternenhimmel weiter für unser Seniorenzentrum leuchten.» Und die Bewohner des Zentrums sitzen noch lange an ihren Tischen und feiern mit dem Personal und den zahlreich erschienen Gästen den besonderen goldenen Tag.
Quelle: Neue Zuger Zeitungen vom 17.06.2016
charly.keiser@zugerzeitung.ch
Bürger sind gegen den Hausverkauf
Wie im Vorfeld erwartet, sorgte an der gestrigen Bürgergemeindeversammlung nur ein Traktandum für viel Gesprächsstoff, und der Aufmarsch war entsprechend gross und der Saal mit 240 anwesenden Bürgern fast proppenvoll. So genehmigte die Versammlung, die um 20 Uhr im Burgbachsaal begann, zu Beginn das Protokoll der letzten Versammlung und die Jahresrechnung 2015 ohne Diskussion und Gegenstimmen, bevor es um die Finanzierung der altersgerechten Wohnungen im Waldheim Zug ging – genauer darum, ob die Liegenschaft Hofstrasse 12 zu diesem Zweck verkauft werden soll oder nicht.
Zur Erinnerung: Die letzte Gemeindeversammlung wies die Vorlage zum Kreditbegehren und den Verkauf der Liegenschaft an den Bürgerrat zurück. Und dieser zeigte in der neuen Vorlage eine zweite Möglichkeit auf: Er schlug alternativ vor, dass die Bürgergemeinde ihr Darlehen an die Fürsorge, Wohlfahrt und Kulturstiftung ganz oder teilweise kündigen solle. So würden zwar jährlich 55 000 Franken an Darlehenszins fehlen, und die Reserve verbliebe statt im Darlehen in der Liegenschaft an der Hofstrasse.
Spannung bis zum Äussersten
Der Schlagabtausch war zwar gesittet, die Spannung im Saal aber fast unerträglich. Die Teilauflösung des Darlehens für die Stiftung sei der Königsweg, und der Kindertagesstätte KiBiZ könne eine Miete – zum Beispiel auch eine gestaffelte – durchaus zugemutet werden, warb Stephan Ulrich gegen den Verkauf der Hofstrasse 12. KiBiZ-Präsident Othmar Stöckli doppelte nach: «Wir können gut einen Mietzins bezahlen, mit dem der Ausfall für die Bürgergemeinde von rund 50 000 Franken beglichen werden kann.» Nach weiteren Voten gings zur Wahl: 112 Bürger sprachen sich gegen und 107 für den Verkauf aus.
Nach geschlagener Schlacht gings zügig weiter. Denn die Bürger genehmigen das Kreditbegehren von 695 000 Franken für die Renovation von Büroräumen in der Untermüli 7 einstimmig, und unter Varia wurde die scheidende Heimleiterin des Seniorenzentrums Mülimatt von Bürgerratspräsident Rainer Hager würdig verabschiedet.
Die meistgehörte Phrase zum Finanzentscheid beim anschliessenden Apéro: «Damit kann ich gut leben.»
Quelle: Neue Zuger Zeitungen vom 25.05.2016
charly.keiser@zugerzeitung.ch
- Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2015
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2015 wird einstimmig genehmigt. - Jahresrechnung 2015 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Die Jahresrechnung 2015 wird einstimmig genehmigt. - Kreditbegehrenbetreffend den Bau von altersgerechten Wohnungen "Waldheim Zug" (Parzelle 3274) und Verkauf der Liegenschaft Hofstrasse 12, Zug (Parzelle 2259) - Bericht und Antrag des Bürgerrates
Dem Investitionskredit in der Höhe von CHF 11,75 Mio. wird zugestimmt, und der Bürgerrat wird ermächtigt, mit der Stiftung Alterszentren Zug einen Baurechtsvertrag abzuschliessen. Der Verkauf der Liegenschaft Hofstrasse 12 wird abgelehnt. - Untermüli7 - Kreditbegehrenfür die Renovation der Büroräumlichkeiten im 1. bis 3. Obergeschoss - Bericht und Antrag des Bürgerrates
Das Kreditbegehren in der Höhe von CHF 695'000.-- wird einstimmig genehmigt. - Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug der zehn Gesuche von Schweizer Bürgerinnen und Bürger wird zur Kenntnis genommen. - Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug der 38 Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern wird zur Kenntnis genommen. - Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug der fünf Gesuche von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis GG in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde innert zehn Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).
Zug, 24. Mai 2016
Bürgerrat der Stadt Zug
Die Hofstrasse 12 ist der ideale Ort
Die nächste Versammlung der Bürgergemeinde der Stadt Zug verspricht viel Spannung und darum auch einen grossen Zuspruch. Im Fokus steht dabei der Verkauf einer Liegenschaft.
Der Bürgerrat der Bürgergemeinde erinnert sich womöglich nicht allzu gern an die letzte Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2015. Denn die Gemeinde wies die Vorlage zum Kreditbegehren betreffend den Bau von altersgerechten Wohnungen «Waldheim Zug» und den Verkauf der Liegenschaft Hofstrasse 12 Zug an den Bürgerrat zurück.
Was ist passiert? Nicht dem Kredit für den Bau erwuchs Opposition, sondern die Veräusserung des Grundstücks sorgte für die Zusatzschlaufe. Gegner des Verkaufs machten damals geltend, dass das Bauprojekt in Anbetracht der rekordtiefen Hypothekarzinsen «gut» und allenfalls vollständig durch Fremdkapital finanziert werden könne. Auf einen Verkauf solle darum generell verzichtet werden. Zudem solle die heutige Nutzung der Hofstrasse 12 als Kindertagesstätte durch den Verein KiBiZ aufrechterhalten werden, argumentierten die Verkaufsgegner und wiesen auf das Interesse der Stadt hin. Der Stadtrat hatte nämlich kurz vor der Gemeindeversammlung Interesse an der Übernahme des Grundstücks angemeldet. Die Versammlung schloss sich diesen Argumenten an und beauftragte den Bürgerrat, alternative Finanzierungen zu prüfen.
«Nach wie vor die beste Lösung»
Dank einer Einsprache gegen das Projekt Waldheim Zug hat die Bürgergemeinde keine Zeit eingebüsst, und deren Chefs haben schnell gehandelt: Denn bereits bei der nächsten Versammlung am 24. Mai präsentiert der Bürgerrat seinen neuen Antrag und zugleich einen neuen Weg. «Der Bürgerrat erachtet den Verkauf der Hofstrasse 12 zur Finanzbeschaffung von Eigenmitteln für das Projekt Waldheim nach wie vor als die beste und sachgerechteste Lösung», sagt Michael Annen, der für das Finanzwesen zuständig ist. Denn dieser Liegenschaft komme ein recht hoher Wert zu, der aber im Moment ungenutzt sei. Das Grundstück bringe keinen Ertrag.
Doch ist diesbezüglich nichts zu machen? «Natürlich könnten wir über neue Konditionen mit dem Verein KiBiZ verhandeln, falls der Verkauf nicht zu Stande kommt», antwortet Annen. Die Überlassung der Liegenschaft sei bisher auch eine Art Sozialengagement, das zwar nicht zur Kernkompetenz der Bürgergemeinde gehöre, aber nicht einfach völlig fallen gelassen werden solle. Dies sei auch der Grund, warum ein Verkauf Sinn mache.
Trotz Verkaufsabsicht ist es dem Bürgerrat nämlich wichtig, dass der Verein bei einem allfälligen Verkauf genügend Zeit hat, um sich eine neue Bleibe zu suchen. So würden dem Verein mindestens vier Jahre als Übergangsfrist eingeräumt, in der er bleiben könnte. Dies wäre bei einem Verkaufspreis von mindestens vier Millionen Franken im Verkaufsvertrag festgelegt. Würde ein Käufer die Liegenschaft dem KiBiZ gar für weitere zehn Jahre zur Verfügung stellen, würde die Bürgergemeinde dem Käufer 10 Prozent Einschlag vom Höchstpreis gewähren. Eine Klausel, die womöglich an der Gemeindeversammlung für etliche Voten sorgen könnte. Beflügelt dies doch die Variante eines Kaufs durch die Stadt, die aber im Moment nur gerade zwei Millionen zu zahlen bereit ist. Dies, weil sie momentan auch keinen Nutzungsbedarf aufzuweisen habe; und wohl auch, weil sich die Stadt im Sparmodus befindet.
«Wir verstehen den Bürgerrat, dass er die Liegenschaft veräussern will», sagt Karen Umbach, Präsidentin des Vereins KiBiZ Kinderbetreuung. Der Verein schätze es zudem sehr, dass die Bürgergemeinde ihm mindestens vier Jahre Zeit gebe, um einen neuen Ort zu suchen, ergänzt Umbach und doppelt nach: «Die Hofstrasse 12 ist wirklich der ideale Ort, um Kinder zu betreuen. Betreuer und Kinder lieben die Liegenschaft.»
Verkauf oder Kündigung
Und die Chancen stehen nicht schlecht, dass KiBiZ noch länger bleiben kann. Denn der Bürgerrat schlägt alternativ vor, dass die Bürgergemeinde sein Darlehen an die Fürsorge, Wohlfahrt und Kulturstiftung ganz oder teilweise kündigen solle. So würden zwar jährlich 55 000 Franken an Darlehenszins fehlen, und die Reserve verbliebe statt im Darlehen in der Liegenschaft an der Hofstrasse. «Der Bürgerrat hat schon zu Beginn all diese Varianten geprüft», betont Annen. Eine vollständige Fremdverschuldung sei für den Bürgerrat nie ein Thema gewesen und würde im Hinblick auf die zukünftigen Projekte und Gemeindeaufgaben die Flexibilität unnötig einschränken, ergänzt Annen. «Zumal das Waldheim wie das KiBiZ keine Kernaufgaben der Bürgergemeinde sind.»
Quelle: Neue Zuger Zeitungen vom 28.04.2016
charly.keiser@zugerzeitung.ch
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 24. Mai 2016, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2015
- Jahresrechnung 2015 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechungsprüfungskommission
- Kreditbegehrenbetreffend den Bau von altersgerechten Wohnungen "Waldheim Zug" (Parzelle 3274) und Verkauf der Liegenschaft Hofstrasse 12, Zug (Parzelle 2259) - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Untermüli 7 - Kreditbegehrenfür die Renovation der Büroräumlichkeiten im 1. bis 3. Obergeschoss - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 wurden 7 versandt.
Zug, 22. März 2016
Bürgerrat der Stadt Zug
Einsprachen erweisen sich als Glücksfall
Die Bürgergemeinde will zum jetzigen Zeitpunkt keinen Kredit für das Projekt im Waldheim sprechen. Das kommt dem Bürgerrat recht.
Zwei Einsprachen gegen das Bauprojekt an der Waldheimstrasse könnten sich als nicht so schwerwiegend erweisen wie befürchtet. Mindestens, was die Bürgergemeinde Zug betrifft. An der letzten Bürgergemeindeversammlung wurde nämlich das Kreditbegehren betreffend den Bau von altersgerechten Wohnungen «Waldheim Zug» sowie Verkauf der Liegenschaft Hofstrasse 12 an den Bürgerrat zurückgewiesen. Im Waldheim sollen insgesamt 48 Alterswohnungen, die die Stiftung Alterszentren zusammen mit der Bürgergemeinde Zug realisieren will, entstehen. Die Bürgergemeinde wollte dafür einen Kredit von 11,75 Millionen Franken. Finanzieren wollte sie diesen mit dem Verkauf der Liegenschaft Hofstrasse 12, in der sich heute eine Kindertagesstätte befindet.
Stadt hat Interesse signalisiert
Wie der Bürgerpräsident Rainer Hager sagt, hätte das Geschäft an der Bürgergemeinde rege Diskussionen ausgelöst. Unter anderem haben sich die Bürger daran gestört, dass die Liegenschaft Hofstrasse 12 hätte verkauft werden sollen. «Verschiedene Votanten haben eine andere Finanzierung angeregt», so Hager. Unter anderem solle man doch die aktuell tiefen Zinsen dazu nutzen. «Dass die Stadt am Tag vor der Bürgergemeinde grosses Interesse am Kauf der Liegenschaft signalisiert hat, hat die Ausgangslage stark verändert», so Hager. «Es ist deshalb momentan das Beste, dass das Geschäft an den Bürgerrat zurückgeht.» Das ermögliche nun eine Neubeurteilung der Situation. Dabei wolle der Bürgerrat natürlich auch die Vorschläge aus der Bürgergemeinde vom 15. Dezember berücksichtigen.
Konkret gehe es nun darum, mehrere Varianten zu prüfen, erklärt der Präsident. «Dabei sind verschiedene Modelle denkbar.» Vorstellbar sei einerseits, dass man die 24 Alterswohnungen, die von der Bürgergemeinde finanziert werden, fremd finanziert. Andererseits sei aber auch weiterhin denkbar, dass man, nun da die Stadt ihr Interesse an der Liegenschaft Hofstrasse 12 signalisiert habe, diese doch zum Verkauf vorschlägt. Dabei ist es aber gemäss Hager wichtig, dass die Nutzung in etwa so bleibe, wie sie heute ist. Das sei sicher machbar, ist der Präsident der Bürgergemeinde überzeugt. Weniger gangbar dürfte gemäss Rainer Hager wohl ein Vorschlag sein, dass die Bürgergemeinde auf der Liegenschaft selber Wohnungen erstellt. «Es ist nicht Aufgabe der Bürgergemeinde, teuren Wohnraum zu erstellen und zur Verfügung zu stellen.»
Zuerst Finanzierung sichern
Für Rainer Hager ist die Rücknahme des Geschäfts zum jetzigen Zeitpunkt korrekt. «Es ist richtig, dass man keinen Projektkredit bewilligt, solange die Finanzierung des Projekts nicht klar ist.» Diese gelte es nun zu klären. «Und das ist ohne Zeitdruck möglich», erklärt der Bürgerpräsident. Hier spielten auch die beiden gegen das Projekt eingegangenen Einsprachen eine Rolle. Wegen der Einsprachen würde das Projekt verzögert. Je nachdem, ob sämtliche Instanzen durchschritten würden, könnte eine solche Verzögerung zeitlich massiv ausfallen.
Ein Einsprecher kritisiert, dass seine Aussicht Richtung Norden – also Richtung Baar – leicht tangiert werde. Er verlangt, bei beiden Gebäuden des Alterszentrums einen Stock weniger zu bauen. Die zweite Einsprache hingegen betrifft das Volumen und die Ausnützung des gesamten Projekts. Sie wurde von acht Unterzeichnenden eingereicht. Die Einsprecher monieren, dass die Ziffer mit einer Ausnützung von 1,09 überschritten werde. Die Einsprecher halten fest, dass dies dem Zwei- beziehungsweise fast Dreifachen der zulässigen Ausnützung in den umliegenden Nachbarzonen entspreche. Das Gebiet weist eine Ziffer von 0,8 bis 1 aus. Das Volumen sei zu gross, eine Redimensionierung nötig.
Zeit für Überarbeitung nutzen
Die beiden Einsprachen gegen das Projekt im Waldheim sind also hängig. Sie ermöglichen allerdings dem Bürgerrat eine detaillierte Abklärung der weiteren Möglichkeiten. Sicher sei, dass man ohne Zeitdruck agieren könne. Wie ein allfälliger Vorschlag des Bürgerrats aussehen werde, konnte Hager noch nicht sagen. «Sicher ist hingegen, dass der Bürgerrat der Bürgergemeinde im Mai des nächsten Jahres eine Lösung präsentieren wird», sagt Bürgerpräsident Rainer Hager.
Quelle: Neue Zuger Zeitungen vom 23.12.2015
harry.ziegler@zugerzeitung.ch
Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2015:
Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 19. Mai 2015
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 19. Mai 2015 wird einstimmig genehmigt.
Budget 2016 und Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2020 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Das Budget 2016 wird einstimmig genehmigt. Der Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Kreditbegehren betreffend den Bau von altersgerechten Wohnungen "Waldheim Zug" (Parzelle 3274) und Verkauf der Liegenschaft Hofstrasse 12, Zug (Parzelle 2259) - Bericht und Antrag des Bürgerrates
Die Vorlage wird an den Bürgerrat zurückgewiesen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an Schweizer Bürgerinnen und Bürger (zehn Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer (27 Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug an jugendliche Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation (zwei Gesuche) wird zur Kenntnis genommen.
Zug, 15. Dezember 2015
Bürgerrat der Stadt Zug
WALDHEIM ⋅ Das Baugesuch für die 48 Alterswohnungen liegt noch bis morgen auf. Verläuft alles nach Plan, werden die Bewohner in rund zwei Jahren einziehen.
Noch steht an der Waldheimstrasse ein sanierungsbedürftiger Bau aus dem Jahre 1964. Seit Anfang November wird die Liegenschaft zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt – laut Angaben des Kantons vor allem für Familien aus Syrien. Maximal 90 Personen könnten einquartiert werden. Diese Nutzung ist jedoch befristet. Denn auf dem Grundstück realisieren die Stiftung Alterszentren Zug und die Bürgergemeinde Zug in den nächsten Jahren fast 50 Alterswohnungen. Das ist bereits seit einiger Zeit klar. Das Projekt kommt nun jedoch einen weiteren Schritt voran. Noch bis morgen Mittwoch liegt das Baugesuch öffentlich auf. So lange dauert auch die Einsprachefrist. Realisiert werden auf dem Areal ein sieben- und ein sechsgeschossiges Haus. Untergebracht werden darin 48 2 1/2 - und 3 1/2 -Zimmer-Wohnungen. Daneben können nach Bedarf zusätzliche Leistungen wie Reinigung, ein Mahlzeitenservice oder Spitex eingekauft werden. Im Erdgeschoss befindet sich ausserdem eine nicht öffentliche Cafeteria, die von den Bewohnern genutzt werden kann.
Entworfen haben das Siegerprojekt die Zuger Axess-Architekten. Sie haben sich damit im Januar gegen insgesamt fünf Konkurrenten durchgesetzt (wir berichteten). «Seit der Projektpräsentation haben sich nur wenige Details im Innern der Gebäude verändert. Beispielsweise Türen, die anders öffnen», sagt Hans Christen, Präsident der Stiftung Alterszentren.
23-Millionen-Projekt
Die beiden Partner investieren eine stattliche Summe in den Neubau. «Wir gehen von Kosten von rund 23 Millionen Franken aus», sagt Hans Christen. Diese würden sich die Stiftung und die Bürgergemeinde beinahe hälftig teilen. «Wir übernehmen 51, die Bürgergemeinde 49 Prozent», führt der Stiftungsratspräsident weiter aus. Mit dem Bau begonnen werden soll im nächsten Frühjahr. «Wenn alles gut geht und es keine Einsprachen gibt, werden wir mit dem Rückbau des bestehenden Gebäudes wohl im April 2016 beginnen», sagt Christen. Man gehe danach von einer rund zweijährigen Bauzeit aus. Die grösste Herausforderung bilde dabei der Tiefbau. «Es ist ein schwieriger Hang. Der Untergrund kann also noch einige Überraschungen bereithalten. Das wissen wir von anderen Bauvorhaben in der Nachbarschaft», so Christen. Könne der prognostizierte Zeitplan aber eingehalten werden, dann rechnen die Bauherren damit, dass die Wohnungen im Herbst 2018 bezugbereit sind.
Mieten werden noch festgelegt
Noch auszuarbeiten sind aktuell die Bedingungen für die Vergabe der 48 Wohnungen. «Sobald die Baubewilligung vorliegt, werden wir uns daran machen», sagt Christen. Auch die Mietpreise für die Wohnungen sind noch nicht festgesetzt. «Wir haben erste Berechnungen durchgeführt, möchten uns aber dazu noch nicht öffentlich äussern», sagt Christen. Nur so viel verrät der Stiftungsratspräsident: «Es ist zwar kein sozialer Wohnungsbau, aber es sind attraktive und zahlbare Mieten.» Es wäre allerdings auch gar nicht möglich, die Wohnungen im Hochpreissegment anzusiedeln. Denn: «Wir haben einen Stiftungszweck. Den müssen wir erfüllen, und er verbietet uns, Luxuswohnungen zu realisieren und damit einen grossen Gewinne zu erzielen.»
Quelle: Neue Zuger Zeitungen vom 17.11.2015
Samantha Taylor, samantha.taylor@zugerzeitung.ch
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 15. Dezember 2015, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 19. Mai 2015
- Budget 2016 und Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2020 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Kreditbegehrenbetreffend den Bau von altersgerechten Wohnungen "Waldheim Zug" (Parzelle 3274) und Verkauf der Liegenschaft Hofstrasse 12, Zug (Parzelle 2259) - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 6 wurden versandt.
Zug, 21. Oktober 2015
Bürgerrat der Stadt Zug
Der Kantonalverband der Bürgergemeinden ist in Zermatt feierlich in den Schweizer Dachverband aufgenommen worden. Auch ein Menzinger Bürger hat einen neuen Job.
Am 19. Juni 2015 trafen sich in Zermatt unter der Leitung von Rudolf Grüninger 260 Teilnehmende zur 71. Generalversammlung des Schweizerischen Verbands der Bürgergemeinden und Korporationen. Der Verband wurde im Jahre 1945 gegründet. Er hat seinen Sitz in Bern.
Josef Staub wurde einstimmig als Vertreter der Zuger Bürgergemeinden in den Vorstand des Schweizerischen Verbandes gewählt. Josef Staub ist Bürgerpräsident von Menzingen und Mitglied im Vorstand des Verbands der Bürgergemeinden des Kantons Zug.
Pflege bürgerlicher Institutionen
Dem Schweizerischen Verband sind 13 Kantonalverbände und 66 Einzelmitglieder aus allen Landesteilen angeschlossen. Er vertritt die Interessen der Bürgergemeinden und Korporationen und setzt sich für die Erhaltung und Pflege der bürgerlichen Institutionen ein. Jüngstes Mitglied ist der Zuger Kantonalverband. Der Beitritt wurde im vergangenen Jahr beschlossen und per 1. Januar 2015 vollzogen. Präsident Andreas C. Huwyler stellte an der Versammlung aus diesem Anlass den Zuger Verband vor. Der Hünenberger Rechtsanwalt sass von 2002 bis 2010 im Zuger Kantonsrat und war zudem von 2008 bis 2012 Präsident der CVP des Kantons Zug.
Die Anwesenden nahmen den Beitritt des Zuger Kantonalverbandes mit Freude auf. Im Anschluss an die Versammlung hielt der Walliser Ständerat René Imoberdorf ein Referat und blickte zurück auf die Entwicklung der Burgergemeinden im Kanton Wallis. Durch eine kluge Politik hätten sie Industrie und Tourismus massgeblich entwickelt und seien heute, wie die Burgergemeinde Zermatt, zu teils grossen Arbeitgebern geworden.
Für die Kanzlei der Bürgergemeinde der Stadt Zug: Stefan Bayer, Bürgerschreiber
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 09.07.2015
Bericht in der "Zuger Presse" vom 17. Juni 2015 zur Lizenziatsarbeit von Ernst Rosser:
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Bericht in der "Zentralschweiz am Sonntag" vom 21. Juni 2015:
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Link zur Lizenziatsarbeit von Ernst Rosser:
HistoData.ch/Weihnachtsrechnung
Am Dienstagabend fand im Burgbachsaal die Versammlung der Bürgergemeinde Zug zur Rechnung 2014 statt. 205 Bürger besuchten die Versammlung, die von Bürgerpräsident Rainer Hager wie schon in der Vergangenheit sehr speditiv geleitet wurde. Die Jahresrechnung wurde dabei einstimmig genehmigt und von den erfolgten Einbürgerungen Kenntnis genommen.
Liegenschaftsverwalter Markus Wetter informierte über den Stand der Planung von 49 altersgerechten Wohnungen im Waldheim (wir berichteten). Die Arbeiten kämen zügig voran, verriet Wetter und ergänzte: «Der Zeitplan sieht vor, den Bürgern an der nächsten Versammlung im Dezember den Baukredit zum Beschluss zu unterbreiten.
Seniorenzentrum Mülimatt
Im Anschluss an die traktandierten Geschäfte fand eine Präsentation über das Seniorenzentrum Mülimatt statt. Mit 63 Bewohnern sowie rund 75 Mitarbeitern bildet das Seniorenzentrum Mülimatt eine wichtige Aufgabe der Bürgergemeinde. Und dies seit 50 Jahren und am Standort in Oberwil. Die Kadermitarbeiter stellten der Versammlung in der Folge ihre Bereiche vor. Die immer kürzeren Aufenthaltsdauern, aber auch eine zunehmende Dichte von Vorschriften und Regelungen machten ihre Arbeit stets anspruchsvoller, zeigte Heimleiterin Petra Häusler den Anwesenden in ihrem Votum auf. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, würden regelmässig junge Leute in Pflege, Küche, Hauswirtschaft und Betriebsunterhalt ausgebildet, erklärte Häusler weiter. Mit dem traditionellen Apéro endete die Versammlung, die nächste ist am 15. Dezember, ebenfalls im Burgbachsaal um 20 Uhr.
Quelle: Neue Zuger Zeitungen vom 21.05.2015
Charly Keiser, charly.keiser@zugerzeitung.ch
- Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2014
Das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2014 wird einstimmig genehmigt. - Jahresrechnung 2014 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
Die Jahresrechnung 2014 wird einstimmig genehmigt. - Bau von altersgerechten Wohnungen im Waldheim Zug - Zwischenbericht
Vom Zwischenbericht zum Bau von altersgerechten Wohnungen im Waldheim Zug wird Kenntnis genommen. - Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug der sieben Gesuche von Schweizer Bürgerinnen und Bürger wird zur Kenntnis genommen. - Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug der 26 Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern wird zur Kenntnis genommen. - Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Der Bericht des Bürgerrates über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Zug der vier Gesuche von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde:
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Stimmrechtsbeschwerde:
Gestützt auf § 17bis GG in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde innert zehn Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).
Zug, 19. Mai 2015
Bürgerrat der Stadt Zug
Bürgergemeinde fährt sattes Plus ein
Die Gemeinde hat im letzten Jahr mehr Gewinn gemacht als budgetiert. Dies hat Einfluss auf ein geplantes Geschäft.
An der kommenden Bürgergemeindeversammlung kann der Bürgerrat eine höchst positive Rechnung 2014 präsentieren, ist doch der Gewinn mehr als doppelt so hoch, wie noch im Voranschlag budgetiert: Statt 254 000 Franken kann die Bürgergemeinde Zug ein Plus von 513 000 Franken verbuchen.
Die Gründe hierfür seien vielfältig, schreibt der Bürgerrat in der Jahresrechnung. So habe die Liegenschaft an der Poststrasse 14 insgesamt 160 000 Franken in die Kasse gespült; und die Verschiebung der Arbeiten «Nutzung Rathaus» sowie die stabile Kostenstruktur hätten die Rechnung gegenüber dem Budget entlastet. Die Kostenentwicklung im Seniorenzentrum Mülimatt habe zudem die tieferen Erträge im Bereich «Pflege» kompensieren können. Es resultierte im Seniorenzentrum ein um 167 000 Franken besseres Ergebnis als geplant. Der Bürgerrat bilanziert: «Der Gewinn von mehr als einer halben Million ist sehr erfreulich und wird helfen, das Projekt Waldheim auf eine gesunde finanzielle Basis zu stellen.»
Präsentation des Seniorenzentrums
Und genau über dieses Projekt werden die Bürger an der Versammlung noch mehr erfahren. Denn nach der Rechnung und vor der Kenntnisnahme der Einbürgerungen informiert der Bürgerrat in einem Zwischenbericht zum Bau der «altersgerechten Wohnungen im Waldheim», die bekanntlich zusammen mit der Stiftung Alterszentren Zug realisiert werden (wir berichteten).
Im Anschluss an die traktandierten Geschäfte findet ausserdem eine Präsentation über das Seniorenzentrum Mülimatt statt. «Die Kaderleute stellen dabei ihre Bereiche vor», verrät Bürgerschreiber Stefan Bayer.
Kürzere Aufenthalte
Doch auch so verrät der Bericht zur Jahresrechnung diesbezüglich schon einige Details. So seien im letzten Jahr 35 Bewohner von den Mitarbeitern «einfühlsam, aufmerksam und kompetent» auf ihrem letzten Lebensweg betreut worden. Und die Aufenthaltsdauer der Bewohner bis zu ihrem Lebensende habe sich in den vergangenen Jahren deutlich verkürzt. «Es wurden zahlreiche Aufenthalte von rund einem Monat und bis rund zwei Jahren verzeichnet», steht ergänzend im Bericht.
Weniger Medizin beanspruchen
Zahlreiche Bewohner im Alter zwischen 64 und 80 Jahren und mit teilweise sehr aggressiv verlaufenden Krankheiten würden sich immer häufiger gegen das Ausschöpfen der zahlreichen medizinischen und therapeutischen Massnahmen entscheiden. «Viel mehr nutzen sie ihre verbleibende Zeit für bereichernde Begegnungen, die ihnen Freude bereiten, um so ihrem Leben bis am Schluss bewusst ‹Sinn› zu geben.»
Viele ältere Leute hätten ausserdem den ausdrücklichen Wunsch, den letzten Lebensabschnitt möglichst zu Hause zu verbringen. Darum würden mehr Spitex-Leistungen in Anspruch genommen. Übrigens: Ein Kurzzeitaufenthalt im Gästezimmer des Seniorenzentrums bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, ihre Angehörigen für eine gewisse Zeit zu entlasten. «Das Gästezimmer ist im Jahr 2014 auf grossen Anklang gestossen», wird betont.
Quelle: Neue Zuger Zeitungen vom 15.05.2015
Charly Keiser, charly.keiser@zugerzeitung.ch
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 19. Mai 2015, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 09. Dezember 2014
- Jahresrechnung 2014 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Bau von altersgerechten Wohnungen im Waldheim Zug - Zwischenbericht
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Varia
Im Anschluss an die traktandierten Geschäfte findet eine Präsentation über das Seniorenzentrum Mülimatt statt.
Die Vorlagen für die Traktanden 1 und 2 sowie 4 - 6 wurden versandt.
Zug, 16. März 2015
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Eine Jury hat das Siegerprojekt für das ehemalige Altersheim Waldheim bestimmt. Entstehen sollen 50 Wohnungen in zwei Gebäuden.
«Duett»: Diesen Namen trägt die Studie, die beim ehemaligen Altersheim Waldheim realisiert wird. Sie stammt von den Zuger Axess-Architekten und hat sich in einer ersten Phase gegen insgesamt fünf und in einer zweiten gegen einen weiteren Konkurrenten durchgesetzt. Wie die Stiftung Alterszentren und die Bürgergemeinde Zug in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben, wurde es von einer breit abgestützten Fachjury zur Siegerin des Wettbewerbs gekürt. Die Studie sieht auf dem Areal des ehemaligen Altersheims Waldheim ein sieben- und ein sechsgeschossiges Gebäude vor. Untergebracht werden darin rund 50 Alterswohnungen alle verfügen über 2½ oder 3½ Zimmer. Daneben können nach Bedarf zusätzliche Leistungen wie Reinigung, ein Mahlzeitenservice oder Pflege eingekauft werden. Diese Dienste werden unter anderem vom Alterszentrum Frauensteinmatt erbracht. «Das Konzept hat uns überzeugt», sagt Hans Christen, Präsident der Stiftung Alterszentren Zug. Es sei ideal auf die Bedürfnisse der älteren Bewohner ausgerichtet. «Die Architekten haben sich mit Fachleuten aus diesem Bereich zusammengetan, um ein altersgerechtes Konzept zu entwickeln.» Das zeige sich beispielsweise bei gewissen Massen oder der Rollstuhlgängigkeit. «Ausserdem verfügen alle Wohnungen über Aussicht, und mit der Umgebung wurde sorgfältig umgegangen», so Christen weiter.
Projekt soll im Oktober vorliegen
Diese Projektstudie des Zuger Architekturbüros wird nun weiter ausgearbeitet. «Man muss dazu sagen, dass wir heute schon sehr weit sind», so Hans Christen. Ziel ist jedoch gemäss dem Stiftungsratspräsidenten, dass das fertige Projekt im Oktober vorliegt, sodass die Bürgergemeinde Zug, die das Vorhaben gemeinsam mit der Stiftung Alterszentren Zug umsetzt, an ihrer Versammlung im Dezember den benötigten Baukredit beantragen kann. In welchem Rahmen sich dieser bewegen wird, kann und will Christen heute noch nicht sagen. «Es ist noch zu früh für eine genaue Kostenschätzung. Wir müssen das definitive Projekt abwarten.»
Zwei Jahre wird gebaut
Sobald dieses im Herbst vorliegt, soll auch die Baueingabe gemacht werden. «Im besten Fall also wenn es keine Einsprachen gibt – könnte die Baubewilligung im Februar 2016 vorliegen», schätzt Christen. Wenn man diese habe, wolle man mit dem Abriss des bestehenden Gebäudes beginnen. «Danach gehen wir von einer Bauzeit von rund zwei Jahren aus. Im Idealfall können wir die Wohnungen per Anfang 2018 vermieten.»
Welche Kriterien künftige Bewohner der Alterswohnungen Waldheim erfüllen müssen, stehe derzeit noch nicht abschliessend fest. Klar sei, dass pro Wohnung mindestens einer der Bewohner im Pensionsalter sein müsse. Christen: «Wir wollen die Hürde aber nicht zu hoch ansetzen. Es könnte durchaus sein, dass Männer und Frauen im AHV-Alter einziehen können.» Ein definitiver Katalog werde aber derzeit noch ausgearbeitet.
Quelle: Neue Zuger Zeitungen vom 04.03.2015
Samantha Taylor, samantha.taylor@zugerzeitung.ch
An der Versammlung der Zuger Bürger standen nebst dem Budget zwei Geschäfte im Fokus. Beide fanden eine überwältigende Mehrheit.
Der Bürgergemeinde Zug gehts gut. Müssen doch die Bürger der Kantonshauptstadt seit ein paar Jahren keine Steuern mehr bezahlen. Und dies bleibt auch so. Der Antrag um «Beibehaltung des Steuerfusses» war darum an der gestrigen Bürgergemeindeversammlung im Burgbachsaal reine Formsache. Auch das Budget war entsprechend unbestritten schliesst es doch mit einem Plus von rund einer Viertelmillion Franken.
Bürgerrecht entzogen
Wie geplant kann der Bürgerrat dank dem gestrigen einstimmigen Ja der Gemeindeversammlung die «Fürsorge-, Wohlfahrts- und Kulturstiftung» errichten. Darin wird das von Linda Speck geerbte Vermögen der Bürgergemeinde eingebracht. Und zwar, damit es dem Zweck entsprechend eingesetzt werden kann und um das Handling einfacher zu machen. Denn bislang war die geerbte Liegenschaft an der Poststrasse im Eigentum einer Aktiengesellschaft, die wiederum der Bürgergemeinde gehörte.
Es gab von Beat Holdener einige «sehr gute Anträge», die vom Bürgerrat entgegen genommen wurden. «Ich finde es sehr gut, wie sich Beat Holdener konstruktiv eingesetzt und mitgedacht hat», resümierte Bürgerratspräsident Rainer Hager die meist auf Transparenz und Sicherheit zielenden Argumente Holdeners. «Wir werden jeweils einen jährlichen Bericht der Stiftung an einer Gemeindeversammlung präsentieren.»
Auch das zweite Ansinnen des Bürgerrats winkte die Versammlung ohne Gegenstimme durch. Sie genehmigte nämlich den Planungs- und Projektierungskredit von 620 000 Franken für den Bau von altersgerechten Wohnungen im Waldheim. Diese will die Bürgergemeinde zusammen mit der Stiftung Alterszentren Zug (AZZ) realisieren. Der Bau der 51 Wohnungen soll rund 20 Millionen Franken kosten. Noch sind zwei Projekte im Rennen. Bürgergemeinde und AZZ präsentieren im Januar das Siegerprojekt. Entsprechend erfreut zeigte sich Präsident Hager: «Ich bin mit den Zustimmungen sehr zufrieden. Haben wir doch aufgrund der beiden Geschäfte in diesem Jahr zusätzliche Arbeit gehabt. Und jetzt sind beide Geschäfte im Trockenen. Das ist toll.»
Unter Varia verriet Hager eine Seltenheit: «Wir haben einen Bürger angezeigt, der sich das Zuger Bürgerrecht mit falschen Angaben angeeignet hat. Der Regierungsrat hat ihm das Bürgerrecht ohne Wimpernzucken entzogen.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 10.12.2014
Charly Keiser, charly.keiser@zugerzeitung.ch
Jetzt ist klar, wie es mit einer geerbten, wertvollen Liegenschaft weitergehen soll. Auch bei einem anderen Projekt will die Bürgergemeinde vorwärtsmachen.
Am Dienstag lädt der Bürgerrat der Stadt Zug zur Budgetgemeinde in den Burgbachsaal. Nebst dem Voranschlag und dem Finanzplan (siehe Box) sind vor allem zwei Traktanden von besonderem Interesse.
Es ist dies erstens der Planungs- und Projektierungskredit für den Bau von altersgerechten Wohnungen im Waldheim Zug. Denn dort will die Bürgergemeinde zusammen mit der Stiftung Alterszentren Zug (AZZ) 51 Wohnungen realisieren (wir berichteten). Der Bürgerrat beantragt 620 000 Franken sowie die Ermächtigung zum Abschluss eines Vorvertrags mit der AZZ, Letzteren für den Erwerb eines Baurechts auf der Bauparzelle. Rund 20 Millionen Franken soll der Bau kosten, den sich die beiden Partner teilen wollen. Ende Januar wird bekannt, welches der beiden verbliebenen Projekte ausgewählt wird. Diese werden im Moment noch überarbeitet insbesondere auch im Bezug auf die Baukosten, die noch bei 21,7 beziehungsweise 22,7 Millionen Franken liegen.
Stiftung statt Aktiengesellschaft
Zum Zweiten plant der Bürgerrat die Errichtung einer Fürsorge-, Wohlfahrts- und Kulturstiftung. Der Grund liegt beim Erbe von Linda Speck, zu dem die Bürgergemeinde gekommen ist. Nachdem sämtliche gesetzlichen Erben auf eine Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet hatten, wurde mit allen eingesetzten Erben ein Erbausscheidungsvertrag geschlossen, mittels dessen unter anderem auch eine Liegenschaft der Erblasserin in Griechenland der dortigen Stiftung Lyreion vermacht wurde. Aufgrund der Situation wurde die Bürgergemeinde Zug durch Erbschaft 100-prozentige Eigentümerin der Lamda Excellence AG, die als Hauptaktivum die Liegenschaft an der Poststrasse 14 in Zug hält. Die Bürgergemeinde ist gemäss Zivilgesetzbuch betreffend Verwendung des ihr zugefallenen Vermögens nicht frei. Vielmehr hat der Bürgerrat dieses einem gemeinnützigen, sozialen oder kulturellen Zweck zuzuwenden.
Die Bürgergemeinde erfüllt schon heute umfassende Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Sozialhilfe. Zudem unterstützt sie regelmässig auch kulturelle, historische und gesellschaftliche Aktivitäten in der Stadt. Aufgrund des Erbes erscheint eine Ausweitung des Engagements in diesen Bereichen angezeigt. Dem Testament von Linda Speck kann überdies entnommen werden, dass es ihr ein Anliegen war, mit einem Teil ihres Vermögens nach ihrem Tod Not leidende Kinder zu unterstützen.
«Nach langem Hin und Her», wie Bürgerpräsident Rainer Hager sagt, hat sich der Bürgerrat entschieden, die Aktiengesellschaft mit dem «sehr, sehr grossen Vermögen» aufzulösen und dieses in eine Stiftung einzuzahlen. Dies einerseits, weil das Vehikel Aktiengesellschaft zu kompliziert sei, so Hager. «Denn wir müssen uns die Erträge als Dividenden auszahlen lassen.» Andererseits garantiere eine Stiftung, dass das der Bürgergemeinde zugeflossene Erbe ungeachtet der künftigen Entwicklungen langfristig und nachhaltig für vorab soziale, gemeinnützige und kulturelle Zwecke, inklusive Not leidender Kinder, eingesetzt werden könne, ergänzt Hager. «Und das ist uns wichtig.»
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 03.12.2014
Charly Keiser, charly.keiser@zugerzeitung.ch
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 9. Dezember 2014, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung
vom 20. Mai 2014
2. Budget 2015 und Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2019 - Berichte
und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
3. Kreditbegehrenbetreffend Planungs- und Projektierungskredit für den Bau
von altersgerechten Wohnungen im Waldheim Zug (Parzelle 3274) -
Bericht und Antrag des Bürgerrates
4. Erbschaft- Errichtung der "Fürsorge-, Wohlfahrts- und Kulturstiftung der
Bürgergemeinde Zug" - Bericht und Antrag des Bürgerrates
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und
Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern
durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
7. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen und
Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des
kant. Bürgerrechtsgesetzes
8. Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 - 7 wurden versandt..
Zug, 22. Oktober 2014
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Bürgergemeinden tagten
Der Bürgerrat Unterägeri führte am 12. November 2014 die diesjährige Generalversammlung des Verbandes der Bürgergemeinden des Kantons Zug turnusgemäss durch und lud in den Pfarreisaal im Sonnenhof ein. Aus den elf Bürgergemeinden des Kantons nahmen 63 Bürgerpräsidenten, Bür-gerräte und Bürgerrätinnen sowie deren Schreiber und Schreiberinnen teil. Regierungsrätin Manuela Wei-chelt-Picard sowie Mitarbeitende ihrer Direktion waren als Gäste eingeladen, ebenso der Präsident der Einwohnergemeinde Unterägeri, Josef Ribary. Zur Einstimmung der Versammlung spielte das Saxofon-Ensemble der Musikschule Unterägeri auf.
Schweizer Verband beigetreten
Durch die Versammlung führte der Präsident des Verbandes, Andreas Huwyler. Die Teilnehmenden folgten dem Antrag, dem Schweizerischen Verband der Bürgergemeinden und Korporationen beizutreten. Der Schweizerische Verband besteht seit 70 Jahren, und ein Beitritt des Zuger Verbandes wurde als richtig angesehen. Im Weiteren wurden die Jahresrechnung 2013/14 und das Budget 2014/15 einstimmig genehmigt. Zum Abschluss der Generalversammlung teilte Regierungsrätin Manuela Weichelt den Anwesenden aktuelle Informationen aus dem Regierungsrat mit und sprach den Bürgergemeinden ihren Dank für die geleistete Arbeit aus.
Am Ende der Versammlung lud der Bürgerpräsident von Unterägeri, Beat Iten-Müller, die Teilnehmenden zu einem «kulturellen Spaziergang» durchs Dorf ein. Mit der schönen Kulisse des Oberdorfs im Hintergrund präsentierte sich vor der Marienkirche eine Chlauseselrottä, zusammen mit der Trychlergruppe Unterägeri. Geislä-Chlepfer und Kuhhörner stimmten den alten Ägerer Brauch ein, umrahmt von dem Geläut der Trychler und den Iffäläträgern. Auch Samichlaus, Schmutzli und Esel fehlten nicht. Zusammen mit den Teilnehmenden ging der Auszug über den Dorfplatz zum Seminarhotel. Die Teilnehmenden freuten sich ob dieser Überraschung, genossen den einzigartigen Auszug und konnten sich von der Pflege eines lebendigen Brauchtums überzeugen.
Das Abendessen wurde mit einem interessanten Vortrag über die Industrialisierung im Ägerital, gehalten von Paul Portmann, ergänzt. Turnusgemäss wird die nächste Verbandsversammlung im November 2015 in Menzingen stattfinden.
Für die Bürgergemeinden des Kantons Zug: Claudia Iten-Hess
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 20.11.2014
Die Stadtzuger Bürger stecken eine Viertelmillion in den «Rathauskeller». Und auch in Alterswohnungen soll investiert werden.
Nebst der recht erfreulichen Rechnung 2013 war an der gestrigen Bürgergemeinde-versammlung im Burgbachsaal in Zug vor allem eines der sieben Traktanden von besonderem Interesse: Ein Kredit für die Erneuerung der sanitären Anlagen sowie den Umbau im Bistro und der Zunftstube des Zuger «Rathauskellers».
Die 187 anwesenden und stimmberechtigten Bürger sprachen sich nach der kurzen Vorstellung des Geschäfts durch Bürgerrat Markus Wetter einstimmig und ohne jegliches Votum für die Auffrischung des «Rathauskellers» aus. Genau so unumstritten war die Absegnung des Protokolls der Bürgerversammlung vom letzten Dezember. Und auch die Rechnung 2013, die mit einem Gewinn von 940 000 Franken abschliesst, wurde diskussionslos und einstimmig genehmigt.
Dem Bürgerrat sei die Arbeit im Vorjahr nicht ausgegangen, obwohl die Bürgergemeinde erstmals nicht mehr für das Vormundschaftswesen verantwortlich gewesen sei, sagte Bürgerratspräsident Rainer Hager. «Vor allem der Nachlass und damit das Erbe der Poststrasse 14 sowie das Projekt Waldheim haben uns stark gefordert», erklärte Hager. Und alle diese Geschäfte hätten neben dem Kerngeschäft den Einbürgerungen – erledigt werden müssen, betonte er. Weil der Bund die Anträge im letzten Jahr zudem schneller als zuvor behandelt habe, sei diesbezüglich sogar ein kleiner Stau entstanden.
Neubau im Waldheim
Keine Verzögerung gibt es offenbar beim Projekt Waldheim, über das Hager unter Varia die Bürger auf den neuesten Stand brachte. 45 bis 50 Alterswohnungen mit Dienstleistung sollen dort dereinst zur Verfügung stehen. Diese wollen die Stiftung Alterszentren Zug (AZZ) zusammen mit der Bürgergemeinde je hälftig erstellen und betreiben. Klar ist, wie Hager erklärte, dass nicht saniert werde, sondern im Waldheim ein Neubau entstehen soll. Dies hätten die Abklärungen deutlich gezeigt. Noch völlig offen sind hingegen die Kosten des Projekts: Markus Wetter schätzt sie etwa auf 15 bis 18 Millionen Franken. AZZ-Stiftungspräsident Hans Christen nickte und sagte: «Ein grosses Fragezeichen ist aber die Geologie des Baugrunds.»
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 21.05.2014
Charly Keiser, charly.keiser@zugerzeitung.ch
In ein paar Tagen treffen sich die Zuger Bürger zu ihrer jährlichen Rechnungsgemeinde. Ein Geschäft fällt dabei besonders auf.
Der Bürgergemeinde der Stadt Zug geht es finanziell blendend. Und dies hat mehrere Gründe. Doch dazu später. Denn obwohl es sich nicht um einen Riesenbetrag handelt, sticht ein Geschäft der anstehenden Bürgergemeindeversammlung besonders ins Auge: Dabei geht es um einen Kredit zur Erneuerung der sanitären Anlagen sowie dem Umbau im Bistro und der Zunftstube des Zuger «Rathauskellers». Ein Geschäft, das auch viele Nichtbürger interessieren dürfte.
Sanfte Sanierung
Seit dem Umbau vor 20 Jahren, als mit dem Kauf der angrenzenden Liegenschaft das Restaurant erweitert werden konnte, waren keine grösseren Sanierungen notwendig. Jetzt, so schreibt der Bürgerrat in seinem Text zur Versammlung, soll eine sanfte Renovation vorgenommen werden. 250 000 Franken soll die Auffrischung des historischen Hauses kosten.
Es sollen die sanitären Anlagen im Erd- sowie Obergeschoss für rund 50 000 Franken ersetzt werden. Den restlichen Betrag verschlingen der Ersatz der Beleuchtung und Bestuhlung im Bistro, die Versetzung der Thekenauflage sowie der Ersatz von Beleuchtung, Tischen und Teppich in der Zunftstube. Ausserdem ist geplant, die Verkleidungen der Radiatoren zu ersetzen, damit eine bessere Wärmeverteilung in den Räumen des altehrwürdigen «Rathauskellers» erreicht werden kann.
Neuer Motivationsschub
Und auch Wirt Stefan Meier will gleichzeitig investieren. So plant er, das Kassen- und Zeiterfassungssystem, Geschirr, Besteck und Gläser zu ersetzen. «Ich freue mich auf den Umbau», sagt Meier, der seit 30 Jahren die Gäste im «Rathauskeller» bekocht und bewirtet und der von der Bürgergemeinde zu seinem Jubiläum einen Beitrag von 20 000 Franken erhalten hat. «Ich hoffe natürlich, dass die Bürger über das Ansinnen positiv abstimmen», sagt er und ergänzt: «Denn das gibt unserer ganzen Crew neue Motivation. Die Erneuerungen kommen aber vor allem unseren Gästen zugute.» Es gehe nämlich primär darum, die Örtlichkeiten der heutigen Zeit anzupassen. «Noch geht es zwar fünf bis sechs Jahre, bis ich pensioniert bin», verrät der Spitzenkoch. «Aber es ist mein erklärtes Ziel, dass ich dannzumal einen Betrieb weitergeben kann, der für die Gäste wie den Wirt eine gute Zukunft garantiert.»
Meier doppelt nach: «Es ist wirklich wichtig, dass sich die Bürger im Klaren sind, dass es sich beim Kredit um eine Investition in die Zukunft des ‹Rathauskellers› handelt.»
Positives Teilergebnis
Leisten können sich die Bürger der Stadt Zug die sanfte Sanierung des «Rathauskellers» allemal. Denn die Rechnung 2013 schliesst mit einem Gewinn von 940 000 Franken. Budgetiert waren hingegen «nur» 240 000 Franken. Der Mehrertrag ist allerdings mehrheitlich auf den Verkauf der Liegenschaft an der Ägeristrasse 32 zurückzuführen. Denn ohne diesen ungeplanten Zustupf hätte das Plus «lediglich» 160 000 Franken betragen.
Der Bereich allgemeine Verwaltung steuerte einen Minderaufwand von 100 000 Franken zum guten Ergebnis bei. Dies auch aufgrund der Verschiebung des Ideenwettbewerbs «Wie das Rathaus besser genutzt werden kann». 500 000 Franken im Plus schliesst ausserdem die Rechnung des Finanzwesens. Der Grund ist hier der bereits vorgängig genannte Verkauf der Liegenschaft. Und auch das Diskasterium Sozialwesen brauchte 26 000 Franken weniger als eingeplant. Beim Seniorenzentrum Mülimatt landen hingegen Aufwand und Ertrag für das Jahr 2013 leicht über den budgetierten Werten.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 09.05.2014
Charly Keiser, charly.keiser@zugerzeitung.ch
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 20. Mai 2014, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung
vom 10. Dezember 2013
2. Jahresrechnung 2013 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und
der Rechnungsprüfungskommission
3. Gasthaus Rathauskeller - Erneuerung der sanitären Anlagen
sowie Umbaumassnahmen im Bistro und in der Zunftstube
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen
und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant.Bürgerrechts-
gesetzes
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und
Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechts-
gesetzes
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen
und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11
des kant. Bürgerrechtsgesetzes
7. Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 - 6 wurden versandt.
Zug, 17. März 2014
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Stiftung hat Partner gefunden
Waldheim: Die Stiftung Alterszentren Zug spannt mit der Bürgergemeinde zusammen. Bei der weiteren Planung soll keine Zeit verloren gehen.
Seit zwei Monaten steht definitiv fest: Die Stadt wird sich am Neubau des Altersheims Waldheim finanziell nicht beteiligen. Sie hat die vorgesehenen Investitionskosten von 24,4 Millionen Franken für einen Neubau aus dem Investitionsbudget gestrichen (wir berichteten). Für die Stiftung Alterszentren Zug, die Eigentümerin der Liegenschaft ist, bedeutete dies, dass sie sich nach einem Partner für die Umsetzung des Vorhabens umschauen musste. Wie die Stiftung nun gestern mitteilte, ist sie fündig geworden. Sie will die Zukunft des Waldheims gemeinsam mit der Bürgergemeinde Zug planen und mit dieser auch den Neubau realisieren. Die beiden Parteien haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, um zusammen auf dem ehemaligen Areal des Altersheims einen Neubau mit günstigen Wohnungen zu erstellen. «Wir haben diese Erklärung unterzeichnet, um den festen Willen der Zusammenarbeit zu bekunden», sagt Rainer Hager, Bürgerpräsident.
Eine Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Gesellschaft Zug (GGZ), die ebenfalls als möglicher Partner für das Projekt im Gespräch war, ist vom Tisch. «Unsere Vorstellungen waren nicht kohärent mit jenen der GGZ», erklärt Hans Christen, Stiftungsratspräsident Alterszentren Zug. Mit der Bürgergemeinde Zug habe man einen verlässlichen Partner für das Projekt gefunden. «Wir stehen der Bürgergemeinde nahe, weil diese das Seniorenzentrum Mülimatt in Oberwil betreibt und Alterswohnungen der Stadt Zug verwaltet», erklärt Christen. Der Bürgerrat hat die Absichtserklärung an der gestrigen Bürgergemeindeversammlung vorgestellt.
Kosten noch unklar
Im Neubau sollen zwischen 40 und 50 preisgünstige Alterswohnungen mit Serviceleistungen entstehen. Vorgesehen sind gemäss Christen nur 2½- und 3½-Zimmer-Wohnungen. Geplant ist, dass die Bürgergemeinde Zug einen Teil der Wohnungen im Baurecht übernimmt. «Voraussichtlich wird sie rund die Hälfte der Wohnungen übernehmen», sagt Hans Christen. Das sei jedoch noch nicht abschliessend geklärt und Gegenstand der nächsten Gespräche. Im gleichen Mass wird sich die Bürgergemeinde auch an den Kosten für den Neubau beteiligen. Wie hoch diese ausfallen werden, kann und will Christen noch nicht sagen. «Uns liegt zwar eine Studie mit Kostenschätzungen vor. Diese Beurteilung ist aber noch nicht abschliessend. Es ist also noch etwas zu früh, um sich zu den Kosten zu äussern.»
Sportliches Ziel
Auch der Zeitplan steht noch nicht definitiv fest. Hans Christen hat sich jedoch schon ein sportliches Ziel gesetzt. «Ich hoffe, dass es uns gelingt, bis zur nächsten Bürgergemeindeversammlung im Frühling die Zahlen für den Planungskredit aufzuarbeiten.» Ziel des Stiftungsratspräsidenten ist weiter, dass in rund zwei Jahren mit dem Bau begonnen werden kann. Das sei zwar sehr ambitioniert, und um das zu schaffen, müsse man wirklich Gas geben. «Aber es ist mir ein grossen Anliegen, dass es vorwärtsgeht. Es wurde schon genug Zeit verplempert», sagt Christen.
Er will ausserdem verhindern, dass das Waldheim allzu lange ungenutzt bleibt und der Stiftung so Leerstandskosten entstehen. Doch das wird sich nicht ganz vermeiden lassen. Noch bis Ende Jahr sind im Waldheim Asylsuchende untergebracht. «Ab Anfang Jahr haben wir mit dem Wohn- und Werkheim Schmetterling in Cham einen Vertrag abgeschlossen. Es wird einen Teil des Waldheims während sechs Monaten nutzen.» Was danach geschieht, sei jedoch noch offen. «Wir hoffen, eine Lösung für eine Zwischennutzung zu finden», so Christen.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 11.12.2013
Samantha Taylor, samantha.taylor@zugerzeitung.ch
Zug Seit 1989 wälzen Historiker alte Bände aus dem «Schatzturm» an der Grabenstrasse. Diese werfen ein Licht auf den Alltag vergangener Zeiten.
Es ist faszinierend. Peter Hoppe, Leiter des Zuger Staatsarchivs bis 2011, sitzt am Computer und surft in der Datenbank, die seit 1989 unter der Obhut des Staatsarchivs erstellt wird: In ihr werden Ende des Jahres sämtliche Ratsprotokolle und Protokolle der Bürgerversammlung der Stadt Zug aus den Jahren 1471 bis 1798 erschlossen sein. Schon jetzt kann man sich im Staatsarchiv auf elektronische Suche begeben. Will man etwas Spezielles wissen, kann man kombiniert suchen, das heisst, die gewünschte Zeit lässt sich einschränken, es lassen sich verschiedene Suchbegriffe eingeben, und man gelangt so zu Treffern, die diese Kriterien erfüllen.
Zur Strafe eine Wallfahrt
Peter Hoppe öffnet willkürlich einen Beitrag aus den 1680er-Jahren. In ihm ist die Rede von einem Aamüller Joachim Blüler, der sich trotz Verbots auf den zugefrorenen Zugersee begeben hat. Zur Strafe wird ihm eine Beichte bei den Kapuzinern und eine Wallfahrt nach Einsiedeln auferlegt. Den Beichtzettel hat er als Beweis dem Ammann zu geben. Interessiert man sich nun noch für die Seegfrörne zu jener Zeit, so findet man durch die kombinierte Suche schnell heraus, dass der Zugersee - zumindest in der damaligen Begrifflichkeit - 1684, 1685, 1692 und 1697 zugefroren war. Was zur Tatsache passt, dass man bezüglich der Zeit von 1675 bis 1715 von einem besonders kalten Abschnitt der kleinen Eiszeit (Anfang 15. bis Anfang 19. Jh.) spricht.
Alt Staatsarchivar Hoppe ist vermutlich nicht allein mit seiner Begeisterung darüber, wie viele Facetten vergangenen Alltags sich aus diesen Protokollen erschliessen. Und ein bisschen stolz ist er selbstverständlich auch auf die Erschliessung - eine «schweizweit wohl ausserordentliche Aktion». Ignaz Civelli, der jetzige Leiter des Staatsarchivs, betont: «Die Erschliessung dieser Protokolle ist von sehr grosser Bedeutung für Zug. Sie gehören zu den wichtigsten historischen Quellen für die Geschichte von Stadt und Kanton.» Über 50 Bände mit zusammen über 17 000 Seiten und über 80 000 Traktanden werden so für die Allgemeinheit lesbar gemacht. Jeder einzelne Protokolleintrag wurde mit allen Orts- und Personennamen inhaltlich zusammengefasst und in einer Datenbank festgehalten. Einschliesslich Korrekturen soll die Erschliessung 2015 grossenteils fertig sein - ab diesem Zeitpunkt wird man die Datenbank auch via Internet und nicht mehr nur im Staatsarchiv nutzen können.
Historiker Dr. Viktor Ruckstuhl arbeitet seit 1989 zu 100 Prozent an der Erschliessung: Er liest, versteht und fasst zusammen. Peter Hoppe liest gegen - in seiner Freizeit, aus Enthusiasmus an der Sache. Hoppe präsentiert einen Originalband aus dem 17. Jahrhundert: Für den Laien sind die Texte kaum zu entziffern, obwohl die Schrift gerade dieses Schreibers sehr gleichmässig ist. «Das Schriftbild der einzelnen Jahrhunderte unterscheidet sich», erzählt der Experte, «aber letztlich ist es die gleiche Schrift - eine Schreibung ohne einheitliche Regeln, die übers Gehör lief.» Das Buch, das Hoppe in den Händen hält, sieht sehr gut erhalten aus. «Sie verwendeten gutes Papier damals», weiss der Historiker, «Lumpenpapier aus alten Textilien». Doch tritt die Schrift nicht überall gleich deutlich zu Tage: «Die Schreiber haben die Tinte selber gemischt - war die Mischung zu aggressiv, hatte das Tintenfrass zur Folge.» Alle erschlossenen Bände befinden sich im Bürgerarchiv im «Schatzturm» an der Grabenstrasse - eine gewisse Ironie liegt in der Tatsache, dass die Archivierung der Datenbank für nachfolgende Generationen wohl aufwendiger sein wird, als die bisherige Lagerung der Bände über die Jahrhunderte hinweg es war.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 29.10.2013
Susanne Holz, redaktion@zugerzeitung.ch
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 10. Dezember 2013, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung
vom 1. Oktober 2013
2. Budget 2014 und Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2018 - Berichte
und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
3. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen
und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechts-
gesetzes
4. Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 bis 3 wurden versandt.
Zug, 24. Oktober 2013
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
An der von 184 Bürgerinnen und Bürgern besuchten Wahlversammlung am 1. Oktober 2013 wurde die Pflegefachfrau und diplomierte Hebamme, Beatrice Emmenegger, neu in den Bürgerrat gewählt. Sie tritt die Nachfolge von Maria Speck-Weiss an, die nach 16 Jahren im Bürgerrat nicht mehr zur Wahl angetreten ist.
Die Ratsmitglieder Marc Siegwart, Michael Annen, Rainer Hager und Markus Wetter wurden ohne Gegenstimme wiedergewählt. Rainer Hager wurde in seinem Amt als Bürgerpräsident einstimmig bestätigt.
Neue Revisorin
Nach ebenfalls 16 Jahren im Amt hat Revisor Peter Stadler seine Demission eingereicht. An seiner Stelle wählten die Bürgerinnen und Bürger Simone Spörri. Sie ist diplomierte Wirtschaftsprüferin und arbeitet bei einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Wiedergewählt wurden Philipp Moos und Adrian Kalt, letzterer auch als Präsident der Kommission.
Neben den Wahlen beschlossen die Bürgerinnen und Bürger auch ein Sachgeschäft. Das Reglement über die Zuständigkeit für Ausgabenbeschlüsse wurde nach über 30 Jahren an die Teuerung und die neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. Es wurde an der Versammlung ebenfalls einhellig angenommen. Schliesslich nahmen die Bürgerinnen und Bürger von den erfolgten Einbürgerungen von elf Schweizerinnen und Schweizern sowie 31 ausländischen Staatsangehörigen Kenntnis.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Dienstag, 01. Oktober 2013,
20.00 Uhr, im Burgbachsaal, Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom
14. Mai 2013
2. Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2014 - 2017
3. Revision des Reglements über die Zuständigkeit für Ausgabenbeschlüsse -
Bericht und Antrag des Bürgerrates
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und
Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kantonalen Bürgerrechts-
gesetzes
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern
durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen
und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11
des kant. Bürgerrechtsgesetzes
Die Unterlagen für die Traktanden 1 bis 6 wurden versandt.
Zug, 8. August 2013
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Bericht in der "Neuen Zuger Zeitung" vom 08.05.2013
Mieter wollen das Rosa Haus selber ausbauen
Der Bürgerrat beantragt drei Bauvorhaben. Eines davon ist für die Bürgergemeinde fast gratis.
Als man zwischen 1999 und 2002 das Kapuzinerkloster mitten in Zug saniert hatte, liess man das angegliederte, sogenannte rosa Haus unverändert. Der Grund: Für das Haus, dessen Innenausbau einfach gehalten und alt ist, bestand kein Bedarf. Kein Wunder: Zum Wohnen taugt es nicht, es hat weder Nasszellen noch Küchen. Sämtliche Obergeschosse sind nur über das Kloster erreichbar.
Nun möchte die heutige Mieterschaft des Klosters, die Gemeinschaft der Seligpreisungen, das rosa Haus nutzen. Man möchte in dem Haus zwei 2-Zimmer-Wohnungen unterbringen, dazu drei autonome Gästezimmer mit eigenen Nasszellen und einen Gemeinschaftsraum mit Teeküche. Das ganze Vorhaben soll zwar 1,43 Millionen Franken kosten, doch die Bürgergemeinde müsste davon nur 50 000 Franken übernehmen.
Die Mieter bezahlen den Ausbau
Der Einbau der Infrastruktur ist als Mieterausbau vorgesehen, die Gemeinschaft der Seligpreisungen und die Stiftung Kapuzinerkloster würden ihn selber finanzieren. Einzig die Erneuerung der Fassade inklusive neuer Fenster und eine separate Hauserschliessung wären Aufgabe der Bürgergemeinde. Die restlichen 1,38 Millionen Franken werden innerhalb von 35 Jahren linear abgeschrieben. Sollten die Mieter das Haus verlassen, muss die Bürgergemeinde einen entsprechend berechneten Rest der Investitionen bezahlen.
Sanierung im Hertizentrum
1983 zogen im Hertizentrum 1 die Mieter in die zehn 4½-Zimmer- und je sechs 2½- und 1½-Zimmer-Wohnungen.Für die Bürgergemeinde ist der Zeitpunkt gekommen, eine Gesamtsanierung durchzuführen. Für die Sanierung beantragt der Bürgerrat einen Rahmenkredit von 900 000 Franken. Die Wohnungen sollen im Einvernehmen mit den Mietern saniert werden - dort, wo es nicht nötig und auch nicht gewünscht ist, wird nichts gemacht. Der Mietzins für eine sanierte 4½-Zimmer-Wohnung soll aber auch in Zukunft unter 2000 Franken pro Monat gehalten werden.
Saniert werden müssen auch die Heizinstallationen. Das Gebäude wird zwar durch eine Fernheizung mit Wärme versorgt, aber die Komponenten im Haus selber stammen zumeist noch von der Erstinstallation im Jahr 1982 und sind zunehmend störungsanfällig. Der Neuaufbau der Heizgruppen sowie Warmwasser, neue Pumpen und Regulierungen werden gemäss Kreditantrag 130 000 Franken kosten.
Ohne Steuereinnahmen
In der Rechnung 2012 der Bürgergemeinde sind erstmals keine Einkommens- und Vermögenssteuern mehr verbucht. Der Steuerfuss beträgt gemäss Beschluss der Bürgergemeinde null. Das bedeutet Ausfälle von rund 250 000 Franken. Trotzdem schliesst die Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von rund 459 000 Franken, etwas weniger als budgetiert. Das liege daran, dass die Erträge aus dem Seniorenzentrum tiefer gewesen seien als vorgesehen, kommentiert der Bürgerrat. Die Bürgergemeinde tagt am Dienstag, 14. Mai, um 20 Uhr im Burgbachsaal.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 08.05.2013
christan.volken@zugerzeitung.ch
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 14. Mai 2013, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom
11. Dezember 2012
2. Jahresrechnung 2012 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der
Rechnungsprüfungskommission
3. Hertizentrum 1 - Kreditbegehren (Rahmenkredit) für Wohnungs-
sanierungen - Bericht und Antrag des Bürgerrates
4. Hertizentrum 1 - Kreditbegehren für die Sanierung der Heiz-
und Sanitäranlage - Bericht und Antrag des Bürgerrates
5. Kapuzinerkloster - Kreditbegehren und Eventualverbindlichkeit
im Zusammenhang mit dem Umbau des Rosa Hauses - Bericht
und Antrag des Bürgerrates
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen
und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechts-
gesetzes
7. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und
Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechts-
gesetzes
8. Varia
Die Vorlagen für die Traktanden 1 - 7 wurden versandt.
Nach Behandlung der traktandierten Geschäfte präsentieren wir Ihnen einen Film über die Bürgergemeinde Zug.
Zug, 18. März 2013
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Bericht in der "Neuen Zuger Zeitung" vom 13. Dezember 2012:
Das Haus ist zu haben
Bürgergemeinde Der Verkauf des alten Wohnhauses an der Ägeristrasse 32 ist beschlossene Sache. Doch es gab auch Opposition.
Das 110-jährige Wohnhaus mit zwei 2½-Zimmer-Wohnungen kann nun an den Meistbietenden verkauft werden, zum Preis von mindestens 390 000 Franken. Der Bürgerrat hatte in seiner Beurteilung den Verkauf einer kostenriskanten Renovation vorgezogen und den entsprechenden Antrag gestellt. An der Versammlung der Bürgergemeinde Zug gab dieses Traktandum zu reden, denn gegen den Verkauf opponierte Beat Holdener. Gemäss Bürgerschreiber Stefan Bayer machte er geltend, das Haus solle nicht der Zweckentfremdung, sprich der Spekulation preisgegeben werden. Vielmehr sollten das Haus und jenes mit der Hausnummer 36 - es gehört ebenfalls der Bürgergemeinde - als Einheit angesehen werden. Schliesslich scheiterte auch der Antrag von Beat Holdener, über den Verkauf eine Urnenabstimmung durchzuführen. Diskussionslos wurde das Budget 2013 genehmigt und den Finanzplan bis 2017 zur Kenntnis genommen.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 13.12.2012
Bericht in der "Neuen Zuger Zeitung" vom 01.12.2012:
Ein Haus für 390'000 Franken
Der Bürgerrat will eine Liegenschaft mitten in der Stadt verkaufen - zu einem Schnäppchenpreis.
Für mindestens 390 000 Franken will der Bürgerrat der Stadt Zug seine Liegenschaft an der Aegeristrasse 32 verkaufen. So lautet der Antrag an die Versammlung der Bürgergemeinde am 11. Dezember. Beim Zweifamilienhaus mit Baujahr 1902 sind die beiden Wohnungen zurzeit vermietet, wobei diese wie auch die Substanz des Wohnhauses in einem schlechten Zustand sind, wie es im Antrag des Bürgerrates heisst. Eine Totalsanierung sei notwendig. Wie die Studie eines Kaufinteressenten, der sich bereits vor einem Jahr für das Objekt interessiert hatte, zeigt, müssten rund 1,1 Millionen Franken in das Haus gesteckt werden. «Es gibt wirklich einiges zu tun. Von den Leitungen über Bad und Küche ist vieles in baufälligem Zustand», weiss Rainer Hager, Bürgerpräsident. Es sei nicht die Aufgabe des Bürgerrates, Liebhaberobjekte zu realisieren. Das Wohnhaus soll darum veräussert werden. «Hinzu kommt, dass mit einer Renovation die Mieten der beiden 2½-Zimmer-Wohnungen teurer werden», erklärt Hager. Die Aufgabe des Bürgerrates sei es jedoch, preisgünstigen Wohnraum zu bieten. Der Verkaufserlös soll im Sozialwesen eingesetzt werden.
«Ein Fass ohne Boden»
Dass 390 000 Franken für ein Haus mit zwei Wohnungen mitten in der Stadt Zug eigentlich ein Schnäppchen sind, weiss auch Hager. Er relativiert jedoch: «Auf einen Käufer kommen wohl einige Kosten zu, das darf man nicht unterschätzen. Es könnte zu einem Fass ohne Boden werden.» Ob es eine Möglichkeit gibt, das Gebäude ganz abzureissen und einen Neubau aufzustellen, weiss Hager nicht mit Sicherheit. «Aber das beste wäre es wohl», findet er. «Das Grundstück würde sich für ein Einfamilienhaus gut eignen», so der Präsident weiter. Interessenten für das «Schnäppchen» haben sich derzeit noch nicht gemeldet. Es sei jedoch auch noch nicht ausgeschrieben worden. Denn ob der Bürgerrat das Gebäude tatsächlich verkaufen kann, entscheidet die Bürgergemeindeversammlung. «Sollte sich die Versammlung gegen den Verkauf stellen, dann werden wir das Haus sanieren», sagt Hager. Für die jetzigen Mieter heisst das - egal, wie die Versammlung entscheidet -, dass sie ihre Wohnungen verlassen müssen. Der Bürgerrat sei bemüht, eine gute Lösung für die jetzigen Hausbewohner zu finden, versichert Hager.
Konstanter Ertragsüberschuss
Weiter werden am 11. Dezember das Budget 2013 und der Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2017 vorgestellt. Kommendes Jahr soll die laufende Rechnung bei einem Ertrag von rund 8,21 Millionen Franken und einem Aufwand von 7,98 Millionen Franken mit einem Mehrertrag von 236 740 Franken abschliessen. Mit Hilfe dieses Mehrertrages könnten Rückstellungen und Reserven gebildet werden, heisst es im Bericht des Bürgerrates. Das Sozialwesen hingegen sieht bei einem Aufwand von 527 900 Franken und einem Ertrag von 170 400 Franken einen Mehraufwand von 327 500 Franken vor. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Minderaufwand von 86 600 Franken. Änderungen ergeben sich beispielsweise mit Übergabe des Vormundschaftswesens an die neue kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, wobei direkter Aufwand und Ertrag entfallen. Für den Finanzplan bis 2017 erwartet der Bürgerrat einen konstanten Ertragsüberschuss zwischen 213 000 und 237 000 Franken.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 01.12.2012
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 11. Dezember 2012, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung
vom 22. Mai 2012
2. Budget 2013 und Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2017 - Berichte und Anträge
des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
3. Verkauf Liegenschaft Aegeristrasse 32 - Bericht und Antrag des Bürgerrates
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und
Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern
durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen
und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11
des kant. Bürgerrechtsgesetzes
7. Varia
Zug, 24. Oktober 2012
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Zwei Geschäfte der gestrigen Bürgergemeinde- versammlung sorgten für viel Freude. Bei beiden gehts um Geld.
Um Hunderttausende Franken besser: So lässt sich die Rechnung – aber auch eine Bauabrechnung der Bürgergemeinde Zug zusammenfassen. Kein Wunder sorgten diese Traktanden an der gestrigen Bürgergemeindeversammlung im Burgbachsaal in Zug zu keinerlei Diskussionen, und ihnen wurde klar zugestimmt. Die rund 160 anwesenden Bürger genehmigten zudem das Protokoll der letzten Versammlung und nahmen Kenntnis von den Einbürgerungen, die bekanntlich in der Kompetenz des Bürgerrats liegen.
Erfreuliche Abrechnung
Noch einmal sei der Bau des Hauses an der Lorze 9 + 11 in der Herti 6 bei den Sitzungen des Bürgerrats ein Schwerpunkt gewesen, blickt der Rat in seinem Bericht auf das Jahr 2011 zurück. Dafür sorgt die Bauabrechnung nun aber für viel Freude: 11,5 Millionen Franken betrug der von der Bürgergemeinde Mitte Juni 2009 gesprochene Baukredit. Unter Berücksichtigung der Teuerung hätte der Hausbau 11,8 Millionen kosten dürfen. Doch die Bauabrechnung zeigt ein völlig anderes – weit besseres Bild: Nur 10,1 Millionen Franken kostet nämlich die Bürgergemeinde das Mehrfamilienhaus. Das entspricht einer Kreditunterschreitung von 1,75 Millionen Franken oder fast 15 Prozent. Begründet werden die besseren Zahlen mit einer günstigeren Arbeitsvergabe «ohne Qualitätseinbusse»; Reserven von 400 400 Franken, die nicht beansprucht hätten werden müssen; sowie der günstigeren Finanzierung. Damit fände eine erfreuliche Bauphase ihren Abschluss, schreibt der Bürgerrat in seinem Bericht an die Versammlung. Und das Ziel, erschwinglichen Wohnraum für Familien zu erstellen, habe so erreicht werden können.
Letzte Steuereinnahmen
Freude bereitet den Stadtzuger Bürgern aber auch ihre Rechnung. Statt wie geplant «nur» mit 246 000 Franken Gewinn schliesst diese überraschenderweise mit 990 000 Franken Überschuss. Ein Rekord, wie der Bürgerrat betont. Der hohe Gewinn sei allerdings zu relativieren, da im Vorjahr zwei ausserordentliche Rückerstattungen von früheren Unterstützungsleistungen erfolgt seien. Diese hätten insgesamt 230 000 Franken betragen. Würden zudem die letztmalig eingetroffenen Steuereinnahmen ausgeklammert, reduziere sich der operative Überschuss auf rund 510 000 Franken. Das widerspiegle die Entwicklung der letzten Jahre, verdeutlicht der Bürgerrat. Dank der guten Kostenkontrolle sei zudem der Aufwand im Rahmen des Budgets gewesen, während die Einnahmen in allen Bereichen über dem Budget zu liegen gekommen seien. Dies zeigt, dass die Bürgergemeinde Zug dank des neuen Mehrfamilienhauses in der Herti tatsächlich ohne Steuererträge auskommen kann.
«Müssen Gewinn erwirtschaften»
Sehr zufrieden mit den Zahlen zeigt sich Bürgerschreiber und Rechnungsführer Stefan Bayer. Er relativiert den Gewinn und erklärt dessen Verwendung: «Aufgrund des Finanzhaushaltsgesetzes müssen wir einen Gewinn erwirtschaften, damit wir unsere Liegenschaften unterhalten können. Da genügt eine schwarze Null nicht.» Denn 200 000 Franken werden der Liegenschaftsreserve und 100 000 Franken der Reserve Liegenschaft Seniorenzentrum Mülimatt zugewiesen. «Diese Reservebildung ist nötig, denn sie ist für den Unterhalt bestimmt.» Dank der zusätzlichen Abschreibung von 628 000 Franken steht das Seniorenzentrum Mülimatt nun nur noch mit dem obligaten einzigen Franken in den Büchern.
Schweizer an der Spitze
An seinen Sitzungen behandelte der Bürgerrat zudem auch insgesamt 176 Einbürgerungsgesuche. Total wurden 125 Leute eingebürgert. Die Liste wird von 57 Schweizern angeführt, gefolgt von Personen aus Sri Lanka (14), Deutschland (10), Serbien und Montenegro (8), Kosovo (6), Italien (5) und je 4 aus Spanien und der Türkei. Aufgrund der Änderung der Kantonsverfassung und des Bürgerrechtsgesetzes sei es zu einer Verschiebung von behandelten Gesuchen von 2009 ins Jahr 2010 gekommen, erklärt der Bürgerrat. Weshalb für die beiden Jahre deren Durchschnitt massgebend sei. Im Jahr 2011 habe sich die neue Regelung bereits eingespielt.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 23.05.2012
charly.keiser@zugerzeitung.ch
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 22. Mai 2012, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom
13. Dezember 2011
2. Jahresrechnung 2011 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der
Rechnungsprüfungskommission
3. Bauabrechnung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Baurecht
auf dem Grundstück Nr. 3322 der Korporation Zug, in der Herti 6 (An der
Lorze 9 + 11) - Bericht und Antrag des Bürgerrates
4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und
Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern
durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländerinnen
und Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11
des kant. Bürgerrechtsgesetzes
7. Varia
Zug, 19. März 2012
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Trotz den Investitionen steht es um die Finanzen gut. Eine Reglementsänderung könnte heute aber zu reden geben.
Bei einem Aufwand von rund 8,3 Millionen Franken und einem Ertrag von etwa 8,55 Millionen Franken will der Bürgerrat der Stadt Zug im nächsten Jahr einen Gewinn von 250 000 Franken erzielen. Dies sieht zumindest der Voranschlag vor, über den heute Abend die Budgetgemeinde im Burgbachsaal – nebst anderen Traktanden – entscheidet.
Neue Informatikstruktur
Und auch die Zukunft soll rosig bleiben. Denn in den kommenden Jahren will die Bürgergemeinde weiterhin schwarze Zahlen schreiben, wie aus dem Finanzplan hervorgeht. Dies, obwohl die Bürger ab 2012 keine Steuern mehr zu bezahlen haben. Möglich machen dies die Einnahmen des Wohnhofs «And der Lorze 9 und 11» in der Herti, der in diesem Jahr von den Mietern bezogen worden ist. Der Bürgerrat informiert heute über den Bauabschluss des Mehrfamilienhauses.
Nach den umfangreichen Investitionen der letzten Jahre steht heute nur gerade ein Posten auf der Traktandenliste. Der Bürgerrat stellt nämlich lediglich ein Kreditbegehren für den Ersatz der Computer-Hardware im Seniorenzentrum Mülimatt in Oberwil. Für 90 000 Franken soll mit dem Server, dem Netzwerk und auch den PC-Arbeitsplätzen die gesamte Informatikstruktur ersetzt werden. Dies sei nötig, weil sie am Ende ihres Lebenszyklus angelangt sei, wie der Bürgerrat in seinem Antrag schreibt.
Bürgergesetz
Weder die Traktanden zur EDV noch die zur Rechnung und des Budgets werden aber wohl allzu grosse Diskussionen auslösen. Schon eher könnte hingegen die Revision des Reglements betreffend die Erteilung des Bürgerrechts der Bürgergemeinde Zug zu reden geben. Allerdings gründen die meisten Anpassungen auf die Änderung des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes, das nun eine Anpassung des zugerischen Gesetzes erfordert.
Weil künftig die Zuständigkeit der Einbürgerungen ausschliesslich beim Bürgerrat liegt, sind die unterschiedlichen Wohnfristen und Gebühren für Schweizer im Reglement hinfällig. Die Gebühren für Ausländer bleiben aber unverändert.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 13.12.2011
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 13. Dezember 2011, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung
vom 17. Mai 2011
2. Budget 2012 und Finanzplan für die Jahre 2013-2016 - Berichte und
Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
3. Kreditbegehren für den Ersatz der Computer-Hardware im Seniorenzentrum
Mülimatt, Oberwil - Bericht und Antrag des Bürgerrates
4. Revision des Reglements betreffend Erteilung des Bürgerrechts der Bürger-
gemeinde Zug vom 01. Mai 2006
5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den
Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländern durch den Bürgerrat,
gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
7. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der
zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürger-
rechtsgesetzes
8. Informationen zum Bauabschluss des Mehrfamilienhauses
"An der Lorze 9 + 11" in der Herti
9. Varia
Zug, 27. Oktober 2011
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
Schnell, problemlos und einstimmig. So passierten die Traktanden die Bürgergemeindeversammlung am Montag-abend im Burgbachsaal in Zug. Dies genau so, wie es im Vorfeld erwartet wurde, denn die Rechnung ist für die Bürger äusserst erfreulich (Neue ZZ vom Samstag). Ebenfalls erwartet wurde im Voraus das Thema Vormundschaftswesen. Tatsächlich wandte sich denn auch Bürgerrat Marc Sigwart, der für das Ressort Sozial- und Vormundschaftswesen zuständig ist, mit einer Erklärung an die 209 Anwesenden. Die Bürgergemeinde sei vom Kanton zur Stellungnahme eingeladen worden und auch mit dessen Vorgehen grundsätzlich einverstanden, betonte er.
Budget unterschritten
Positives berichtete alsdann Bürgerrat Markus Wetter vom Bau des Mehrfamilienhauses der Bürgergemeinde in der Herti. Sowohl der zeitliche wie finanzielle Plan werde eingehalten. Mehr noch: Die Chancen stünden gut, dass der Baukredit von 11,5 Millionen Franken unterboten werden könne. «Am 1. Juli und 1. August fahren die Zügelwagen vor», freut sich Bürgerschreiber Stefan Bayer auf den baldigen Bezug der Wohnungen. Nach dem Hinweis auf den neu gestalteten Internetauftritt wurde Kanzleisekretärin Monika Duschletta gewürdigt. Sie ist seit 25 Jahren bei der Bürgergemeinde und wird Ende August pensioniert. Ihre Nachfolgerin heisst Diana Schnüriger; sie stellte sich der Versammlung kurz vor und wird am 1. August ihre Stelle antreten.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 19. Mai 2011
Die Rechnung dürfte an der nächsten Bürgergemeinde-
versammlung nicht zu reden geben. Ein neues Gesetz hingegen schon.
Die Einbürgerungen in der Stadt Zug sind 2010 sprunghaft angestiegen. Während im Vorjahr nur gerade 99 Personen das Stadtzuger Bürgerrecht erhalten haben, waren es 2010 deren 177. Grund für den markanten Anstieg ist die Änderung in der Kantonsverfassung im Herbst 2009, die den Bürgerrat zur Verschiebung der Behandlung vieler Gesuche ins Folgejahr veranlasste. Sprich: 2009 wurden viel weniger Leute in der Stadt eingebürgert als noch die Jahre zuvor. Was in einer Buchhaltung mit transitorischen Buchungen ausgeglichen würde, schlägt in der Statistik zu den Einbürgerungen hohe Wellen. Zieht man aber den langjährigen Mittelwert zu den neuen Bürgern zu Rate, ist alles im grünen Bereich.
Satter Gewinn
Auf Grün stehen auch die Signale für das Ansinnen der Bürgergemeinde, ab 2012 auf die 1-prozentige Bürgersteuer zu verzichten. «Ich bin mit der Rechnung 2010 sehr zufrieden, und wir sind auf Kurs», sagt denn auch Bürgerpräsident Rainer Hager. Bei einem Gesamtaufwand von 7,65 Millionen Franken und einem Ertrag von 8,22 Millionen Franken fällt der Jahresgewinn von 565 000 Franken um rund 456 000 Franken höher aus als budgetiert. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf einen geringeren Aufwand der allgemeinen Verwaltung (32 000 Franken), höhere Steuereinnahmen (62 000 Franken), einen geringeren Aufwand für Unterhalt und Reparaturen bei den Liegenschaften (145 000 Franken) sowie eine um rund 54 000 Franken bessere Rechnung für das Sozialwesen und das Seniorenzentrums Mülimatt in Oberwil von 96 000 Franken.
Vormundschaft gibt zu reden
So erfreulich sich die Rechnung präsentiert, so ärgerlich ist das Thema Vormundschaftswesen: «Wir haben der Zentralisierung zugestimmt, weil uns gesagt wurde, der Bund schreibe diese de facto vor», schaut Hager auf die diesbezügliche Vernehmlassung der Bürgergemeinde zuhanden der Direktion des Inneren zurück. Doch nun sehe die Sache schon ein wenig anders aus, nachdem sich die Einwohnergemeinden teils sehr negativ geäussert hätten. Offenbar gebe es durchaus andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel das Modell der Zivilstandskreise. Hager könne sich gut vorstellen, dass es künftig drei Vormundschaftskreise im Kanton geben könnte. «So wäre die offenbar notwendige kritische Grösse erreicht, wie sie der Bund verlangt. Und auch die wichtige Nähe des Vormunds zu seinem Mündel wäre weiterhin gewährleistet.»
Und eines müsse hier einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden, fügt Rainer Hager an: «Das Ganze ist ein Misstrauensvotum an unsere Adresse, obwohl ich bislang noch nie gehört habe, dass wir die Vormundschaften nicht professionell oder gar schlecht machen.»
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 14.05.2011
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein
zur Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 17. Mai 2011, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 14. Dezember 2010
- Jahresrechnung 2010 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Kreditbegehren für den Umbau von zwei Badezimmern in Bewohnerzimmer im Seniorenzentrum Mülimatt, Oberwil - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Information zum Baufortschritt des Mehrfamilienhauses "An der Lorze 9 + 11" in der Herti
- Varia
Zug, 21. März 2011
Bürgerrat Zug
Die Bürger der Stadt Zug nahmen mit Freude zur Kenntnis, dass das Mehrfamilienhaus «an der Lorze 9 und 11» in der Herti Mitte 2011 fertig gebaut ist. Wer sich für eine Wohnung interessiert, kann sich laut Bürgerrat Markus Wetter (Bauwesen und Liegenschaften) Anfang 2011 auf der Bürgerkanzlei melden.
Geplant ist, so Bürgerschreiber Stefan Bayer, dass rund zwei Drittel der Wohnungen verbilligt abgegeben werden können. Ein Anspruch auf eine Verbilligung wird anhand des Einkommens (Steuererklärung) festgestellt. Die Bürgergemeinde ist mit dem kantonalen Amt für Wohnungswesen in Kontakt.
Budget genehmigt
Ohne weitere Diskussionen wurden das Budget 2011 – es rechnet mit einem Mehrertrag von 245 000 Franken – und der Finanzplan 2012 bis 2015 – ab 2012 will man keine Steuern mehr erheben – genehmigt. Die Bürgersteuer für das kommende Jahr beträgt 1 Prozent.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 16. Dezember 2011
Ab 2012 soll es in Zug keine Bürgersteuer mehr geben. Dies hat der Bürgerrat im Finanzplan so vorgesehen. Möglich werden soll dies dank den Mieteinnahmen des Mehrfamilienhauses An der Lorze 9 und 11, das Mitte 2011 voraussichtlich fertiggestellt sein wird. «Es soll einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Bürgergemeinde leisten», schreibt der Rat in seinem Bericht zum Budget 2011 und zum Finanzplan 2012 bis 2015.
Gewinn verdoppelt
Erstmals stellt in einer Woche der neue Bürgerratspräsident Rainer Hager der Gemeinde das Budget des nächsten Jahres vor. Er kann sowohl mit seinem ersten Jahr als Präsident als auch mit der Rechnung zufrieden sein: Rund 380 000 Franken höher sollen nämlich die Einnahmen 2011 im Vergleich zu diesem Jahr ausfallen. Auch der geplante Gewinn soll mit 245 900 Franken mehr als doppelt so hoch sein als das beabsichtigte Plus in diesem Jahr (108 800 Franken).
Trotz des geplanten höheren Gewinns soll die Bürgersteuer bei 1 Prozent des kantonalen Einheitsansatzes belassen werden, wie es der Bürgerrat der Versammlung beantragt. Das soll einen Betrag von rund 210 000 Franken in die Kasse spülen. Mit 100 000 Franken oder 10 000 Franken mehr als in diesem Jahr budgetiert der Bürgerrat die Einnahmen aus Einbürgerungen, da die Zahl der Gesuche wieder angestiegen ist. Erstmals erscheinen in der Rechnung wohl Einnahmen aus dem Mehrfamilienhaus An der Lorze.
Neue Lehrstelle
Rund 60 000 Franken Gewinn plant der Bürgerrat zudem aus dem Betrieb des Seniorenzentrums Mühlimatt. Und dies, obwohl der Aufwand für Gehälter um rund 150 000 Franken höher ausfällt als im Vorjahr. Der Grund: Es werden einerseits 50 Stellenprozente in der Pflege sowie eine Lehrstelle mehr budgetiert und andererseits die Stellenprozente für Administration und Verwaltung um 40 erhöht. Trotzdem bestehen Zweifel, wie der Bürgerrat in seinem Bericht schreibt: «Aufgrund der Einführung der neuen Pflegefinanzierung besteht bezüglich Pflegekosten eine gewisse Budgetunsicherheit für das Jahr 2011.» Die zunehmende Pflegeintensität führe zwar grundsätzlich zu Mehreinnahmen bei den verrechneten Pflegekosten, schreibt der Rat weiter. Alle Bewohner würden neu in eine der zwölf Pflegestufen eingeteilt. Doch die genauen Auswirkungen auf die Beitragsleistungen an die Pflegekosten könnten noch nicht abschliessend beurteilt werden – was zur Budgetunsicherheit führt.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 7. Dezember 2011
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Dienstag, 14. Dezember 2010,
20.00 Uhr, im Burgbachsaal, Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 18. Mai 2010
- Budget 2011 und Finanzplan für die Jahre 2012-2015 – Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Informationen zum Baufortschritt des Mehrfamilienhauses "An der Lorze 9 + 11" in der Herti
- Varia
Zug, 20. Oktober 2010
Bürgerrat Zug
Rechnung besser als budgetiert
Erstmals seit 16 Jahren wird heute Abend nicht Beat Landtwing, sondern Rainer Hager die Versammlung der Bürgergemeinde Zug leiten. Und der neue Bürgerratspräsident kann auf ein höchst erfolgreiches Jahr zurückblicken. Denn: Die Rechnung 2009 schliesst mit einem Gewinn von 745 000 Franken ab – das heisst 450 000 Franken besser als budgetiert. Und dies bei einer Bilanzsumme von nahezu 40 Millionen Franken.
Weniger Einbürgerungen
Zug bürgerte im vergangenen Jahr weniger ausländische Staatsangehörige als im Vorjahr ein. Dies hängt zum Teil mit der Änderung der Kantonsverfassung zusammen, die im Herbst vom Stimmvolk an der Urne abgesegnet wurde. Denn aufgrund der gesetzlichen Änderung sind Gesuche, welche noch im Dezember hätten bearbeitet werden sollen, erst im Januar behandelt worden. Zugenommen haben hingegen erneut die vormundschaftlichen Massnahmen, was die Tendenz der Vorjahre bestätigt.
Besondere Beachtung der Bürger erhält neben der Genehmigung des Protokolls, der Rechnung sowie den Mitteilungen über die erfolgten Einbürgerungen das sechste Traktandum: Information zum Baufortschritt des Mehrfamilienhauses An der Lorze 9 und 11. Dem Vernehmen nach soll es in der Herti recht zügig vorwärts gehen.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 18. Mai 2010
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 18. Mai 2010, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom
15. Dezember 2009 - Jahresrechnung 2009 – Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 10 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss § 11 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Information zum Baufortschritt des Mehrfamilienhauses
"An der Lorze 9 + 11" in der Herti - Varia
Zug, 15. März 2010
Bürgerrat Zug
Der Bürgerrat hat an seiner konstitutierenden Sitzung vom 4. Januar 2010
die Dikasterienverteilung vorgenommen:
Bürgerpräsident
Bürgerrat Rainer Hager
(von der Gemeinde gewählt)
Vizepräsidentin
Bürgerrätin Maria Speck-Weiss
Bauwesen und Liegenschaften
Bürgerrat Markus Wetter
Stellvertreter: Bürgerrat Michael Annen
Bürgerrechtswesen
Bürgerrat Rainer Hager
Stellvertreter: Bürgerrat Marc Siegwart
Seniorenzentrum und Heimatverbundenheit
Bürgerrätin Maria Speck-Weiss
Stellvertreter: Bürgerrat Markus Wetter
Sozialwesen
Bürgerrat Marc Siegwart
Stellvertreterin: Bürgerrätin Maria Speck-Weiss
Vormundschaftswesen
Bürgerrat Marc Siegwart
Stellvertreter: Bürgerrat Rainer Hager
4. Januar 2010
Bürgerrat Zug
Bürgergemeinde-Versammlung vom 15. Dezember 2009
24 Jahre gehörte Beat Landtwing dem Zuger Bürgerrat an, 14 davon amtete er als dessen Präsident. «Es war interessant, aber auch herausfordernd.» Er könne nicht nur von eitel Sonnenschein berichten, meinte er. Aber zu bereuen hatte Landtwing auch nichts. Im Gegenteil. Die Aufgabe habe ihm grossen Spass gemacht, die Zusammenarbeit im Bürgerrat beschrieb er als gut. Es sei immer um die Sache gegangen. Dass der Regierungsrat seinerzeit bei der Übernahme des Bürgerspitals aber keine Geste gegenüber der Bürgergemeinde gezeigt habe, dies hat Beat Landtwing bis heute nicht vergessen.
Vizepräsidentin Maria Speck ehrte den scheidenden Präsidenten mit einem Rückblick in Bildern. Da sah man den einstigen «EVZ-Star» Beat Landtwing in voller Hockey-Montur als 1.-Liga-Spieler und immerhin fünftbesten Skorer. Speck: «Er war treffsicher und liess sich von rund 7000 Fans feiern.» Damals allerdings noch unter freiem Himmel. Oder dann war er auf einem Bild an der Seite von Bundesrat Hans Hürlimann zu sehen, dies bei seinem Amtsantritt. Ein erstes Mal gross gefordert war Präsident Beat Landtwing, als es galt, die Nachfolge im Kapuzinerkloster zu regeln. Auch stand die umfangreiche Sanierung und der Anbau des Altersheims Oberwil an. «Das war mit rund 20 Millionen Franken wohl das grösste Projekt der Bürgergemeinde insgesamt.»
Eine Bergtour als Geschenk
Speziell war dann das Geschenk, das Beat Landtwing als Dank erhielt: eine zweitägige Bergtour nach freier Wahl mit seinem Bergführer Daniel Luthiger.
Verabschiedet wurde ferner Albert C. Iten. Er gehörte 14 Jahre (12 Jahre Präsident) der Rechungsprüfungskommission an. Umsichtig und kritisch habe er sein Amt ausgeübt, sagte Landtwing. Und Iten bedankte sich, denn es habe Spass gemacht, und interessant sei die Arbeit ebenfalls gewesen.
Nun wurde an der Bürgergemeinde nicht nur gedankt und gefeiert, es standen auch einige Traktanden auf der Liste. Nur: Zu reden geben weder das Budget 2010 – die Steuererträge werden wohl etwas geringer ausfallen – noch der Finanzplan für die Jahre von 2010 bis 2014.
Interessant waren die Ausführungen von Bürgerrat Marc Siegwart zu den Änderungen bei den Einbürgerungen. Erstaunlich war seine Feststellung, dass nur wenige der Einbürgerungswilligen alle Anforderungen erfüllen würden. Viele seien nicht integriert, oder die finanziellen und persönlichen Verhältnisse stimmten nicht. Mehr als die Hälfte der Gesuche müssten zurückgestellt oder sogar abgelehnt werden.
(Quelle: Neue Zuger Zeitung)
Bürgerrat Zug
Am Dienstagabend treffen sich die Bürger zur Budgetgemeinde. Vor allem in einem Bereich steigt der Aufwand markant.
Zum letzten Mal wird am Dienstagabend um 20 Uhr Beat Landtwing im Burgbachsaal mit einem Glockenschlag die Budgetgemeinde eröffnen. Denn Landtwing tritt aus dem Bürgerrat zurück und wird im Verlauf der Versammlung verabschiedet. Dies zusammen mit Albert C. Iten, dem scheidenden Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission (siehe Box).
Die Genehmigung des Protokolls der Wahlversammlung, die als erstes Traktandum behandelt wird, dürfte kaum zu reden geben. Ob das Budget ohne Diskussionen von der Versammlung verabschiedet wird und der Finanzplan zu keinen Voten führt, ist hingegen zu bezweifelt. Denn: Der Aufwand im Sozialwesen soll um fast 20 Prozent ansteigen.
Beteiligung an Projekt
Der Bürgerrat plant nämlich im Finanzwesen einen um rund 100 000 Franken höheren Aufwand als 2009. Das sei zum einen aufgrund der gestiegenen Fallzahlen und der dadurch nötigen Pensenerhöhung der Sozialarbeiter notwendig, schreibt der Rat im Antrag zuhanden der Bürgergemeindeversammlung. Konkret: Der Budgetposten «Gehälter» im Sozialwesen wird um 14 250 Franken erhöht.
Mit einem Beitrag von 33 000 Franken will sich die Bürgergemeinde zudem neu an den Beschäftigungsprojekten der Gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Zug (GGZ) beteiligen. Diese hätten sich bereits vielenorts bewährt und würden Sozialhilfebezügern eine Tagesstruktur und verbesserte Chancen auf eine Wiedereingliederung im Arbeitsmarkt ermöglichen, bemerkt der Rat weiter.
Um 45 000 Franken wird ausserdem der Voranschlag für das Konto «Beiträge an Private» aufgestockt. Die konjunkturelle Entwicklung und damit die Erwartung für das kommende Jahr liessen mit einer Zunahme der unterstützungsbedürftigen Personen rechnen, begründet der Bürgerrat die Korrektur.
Mindereinnahmen
Trotz der eher düsteren Aussichten will der Rat die Steuern – wie in diesem Jahr – auch für 2010 bei 1,0 Prozent des kantonalen Einheitssatzes belassen. Aufgrund der Steuergesetzrevision und der Konjunktur wird mit tieferen Steuereinnahmen gerechnet. Das Budget sieht mit 212 000 Franken eine Mindereinnahme bei den Steuern von 20 Prozent im Vergleich zu 2009 vor. Das sind bereits 45 Prozent geringere Steuereinnahmen als noch 2008.
Ausgaben steigen markant
Der Aufwand soll – gemäss Finanzplan – weiter ansteigen. Ab 2012 sollen die Ausgaben bereits 8,238 Millionen Franken betragen. Ein Plus von fast 20 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008. Doch dank rund 15 Prozent höheren Einnahmen im gleichen Zeitraum will die Bürgergemeinde trotzdem weiterhin Gewinne erwirtschaften: und zwar rund 200 000 Franken 2011 und gar 427 000 Franken 2012. Wenig spektakulär ist die Personalplanung: Die zusätzliche Stelle im Seniorenzentrum für das Jahr 2012 soll durch die Streichung einer Stelle in der allgemeinen Verwaltung im gleichen Jahr kompensiert werden.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 12. Dezember 2009
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Dienstag, 15. Dezember 2009,
20.00 Uhr, im Burgbachsaal, Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 29. September 2009
- Budget 2010 und Finanzplan für die Jahre 2010-2014 – Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Information über das neue Einbürgerungsverfahren
- Verabschiedung des scheidenden Bürgerpräsidenten und des scheidenden Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission
- Varia
Zug, 28. Oktober 2009
Bürgerrat Zug
Zum 500. Geburtstag des Gebäudes gab es 7. November 2009 ein grosses Fest. Der Auflauf ist so gross, dass die Türen zuweilen mit Hellebarden versperrt werden müssen.
So etwas hat das Zuger Rathaus wohl schon lange nicht mehr erlebt: Der mittelalterliche Wächter vor dem Eingang ins Haus gibt sich alle Mühe, dem riesigen Andrang zu widerstehen. Zur Sicherheit hält er sich an seiner Hellebarde fest und behält die linke Hand am Schwertknauf, man weiss ja nie. Halb Zug scheint am gestrigen Samstagmorgen auf den Beinen und will ins Rathaus, das sein 500-Jahr-Jubiläum feiert. Denn draussen ist es kalt, trotz Renaissance-Kaffee, den das freundliche Rathauskeller-Team allen Gästen in die Hand drückt, und drinnen gibts ein reichhaltiges Programm: Theater, Führungen und wunderbaren Renaissance-Gesang.
Alte Baufreudigkeit
Die Leute schmieden schon Pläne, wie man den Mann mit der Hellebarde überrumpeln könnte – das erweist sich aber als unnötig: Es geht los, die Menge drückt sich erwartungsvoll ins warme Dunkel des grossen Empfangsraums, wo Judith Stadlin und Roger Pfyl warten. Die beiden führen, begleitet vom Kammerton-Quartett, theatralisch durch Geschichten des Rathauses. Pfyl verkörpert das Rathausgespenst, auf du und du mit den Lenkern des alten Standes Zug. «Das Rathaus wurde im Zuge einer ganzen Bauwelle gebaut, alles dank den Burgunderkriegen, als wir Karl dem Kühnen aufs Dach gegeben haben», erklärt der zackige Geist und ergänzt lakonisch: «So eine Baufreudigkeit kann man sich ja heute in Zug gar nicht mehr vorstellen.»
Verbote und anderes Abwegiges
Der Saal lacht, und Pfyl holt aus zur Geschichte der Stadtzuger Würdenträger, die auf Porträts im Raum verewigt sind – grosse Kriegsgurgeln, aber auch fortschrittliche Denker. Pfyl spricht von ganzen Generationen von Kolins, die lange Jahre das Amt des Bannerträgers innehatten, von Zuger Reisläufern in Spanien, deren Schnäuze von den Spaniern «Bigotte» genannt wurden, weil die Eidgenossen sich das «Bi Gott!»-Rufen nicht verkneifen konnten.
Und dann gehts plötzlich auf zum Tanz, eine Etage höher: Die Kammerton-Quartettisten singen «Zoge-am-Boge», und noch während die grosse Zuschauermenge versucht, sich in den Zwischenstock zu quetschen, berichten Judith Stadlin und das Rathausgespenst von Tanzverboten im Rathaus und auch sonstwo, Bussen fürs Schlitteln, Schmucktragen und Lebkuchenbacken – die Familien des Landammanns natürlich ausgenommen – und noch Abwegigeres: «Stellen Sie sich vor, die wollten uns das Rauchen verbieten! Haha, aber nicht mit uns.»
Pures Grauen im Ratssaal
Im Gerichtssaal dann mimt das Gespenst die einstigen Ratsherren beim lukullischen Verzehr all dessen, was den Dutzendmenschen verboten war. Und dann wirds heftig: Im wunderschönen, grossen Ratssaal lesen die beiden aus dem Originaldokument eines von vielen Zuger Hexenprozessen theatralisch vor, der in der Folterkammer stattfindet. Das Kammerton-Quartett, das zuvor wunderbar feine Arrangements in die grossen Räume schallen liess, gibt jetzt mulmige Klänge von sich: Ein wenig von dem puren Grauen schwappt über, wenn da dokumentiert wird, wie eine «Verdächtige» in die «Geige» gespannt wird, wie sie immer wieder ihre Unschuld beteuert, dass man doch aufhören solle, es täte ihr so «grüselig weh», und wie sie schliesslich ihr Leben an die unhygienische Zelle und die Verletzungen verliert.
Man ist froh, wenn die Schauspieler das Publikum anschliessend aus diesem Grauen wieder auftauchen und mit viel Witz die Führung durch dieses an Geschichte so reiche Haus ausklingen lassen. Und wenn dann das Kammerton-Quartett mit zum Schluss noch «Am Sonntag will mein Süsser mit mir segeln gehen» singt, ist die Welt wieder in Ordnung.
Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 08.11.2009
Bürgerrat Zug
Bürgergemeinde-Versammlung vom 28. September 2009 (Wahlversammlung)
Der Burgbachsaal war am 28. September 2009 um 20 Uhr mit 195 Stadtzuger Bürgern gut besetzt, als Bürgerratspräsident Beat Landtwing die «Wahlgemeinde» mit dem Läuten seiner Glocke eröffnete.
Nach der Genehmigung des Protokolls standen die Wahlen für die Amtsdauer 2010 bis 2013 an. Bürgerpräsident Beat Landtwing gab nach nach 24 Jahren Zugehörigkeit im Rat seinen Rücktritt bekannt: 1986 trat er in den Bürgerrat, 1994 wurde er zum Bürgerpräsident gewählt.
Als neues Mitglied des Rates wurde Markus Wetter, Unternehmer im Gipsergeschäft und Mitglied der FDP, vorgeschlagen. Die Versammlung wählte ihn einstimmig.
Als neuer Bürgerpräsident wird Rainer Hager, seit 2009 im Rat vorgeschlagen. Er wurde ebenfalls einstimmig und mit Applaus gewählt.
Damit setzt sich der Bürgerrat Zug für die Amtsperiode 2010-2013 aus den folgenden Personen zusammen: Rainer Hager, Bürgerpräsident, Maria Weiss-Speck (seit 1998), Marc Siegwart (seit 2002), Michale Annen (seit 2006) und Markus Wetter (neu).
«Ein Schmuckstück im Schmuckstück»
Die Bürgergemeinde feiert das 500-Jahr-Jubiläum des Rathauses. Dazu hat sie 3000 Büchlein gedruckt.
Das jetzige Zuger Rathaus ist 500 Jahre alt. Man nimmt an, dass es auf den Überresten eines Vorgängers errichtet worden ist, um Zugs Aufschwung um 1500 zu manifestieren. Dies und noch viel mehr ist aus dem Schweizerischen Kunstführer von Thomas Brunner, mit dem Namen «Das Rathaus in Zug» zu erfahren.
Einzigartiger Saal
«War es etwas Besonderes, über das Rathaus zu schreiben, oder Routine?» Das wollten wir vom Hauptautor Thomas Brunner wissen. «Beides», gestand der Fachbereichsleiter der Wissenschaftlichen Denkmalpflege des Kantons Zug. «Architektonisch verkörpert der Bau den spätmittelalterlichen Typus des gotischen Fensterhauses in beispielhafter Weise. Und nicht zuletzt besitzt das Rathaus im Gotischen Saal mit seinen Schnitzereien einen der schönsten profanen Räume der Spätgotik in der Schweiz», beschreibt er den Bau im Kunstführer, der von der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte (GSK) in Bern herausgegeben wird. «Der Gotische Saal ist das Schmuckstück im Schmuckstück», zeigt sich Brunner begeistert und stellt klar: «Es gibt in der Schweiz oder gar weltweit keinen zweiten Bau in dieser Art.»
Ein Büchlein für die Bürger
Ein Grund, warum die Bürgergemeinde den Führer in Zusammenarbeit mit der GSK realisiert hat. «Wir haben den Kunstführer aus unserem Kulturfonds finanziert», stellte Beat Landtwing gestern an der Bürgergemeindeversammlung klar. «Wir haben 3000 Exemplare bestellt, erhalten und werden sie umsonst abgeben.»
Doch mit der Broschüre ist für die Bürgergemeinde das Thema «Jubiläum Rathaus» nicht erledigt: «Wir laden das Volk am 7. November zum Tag der offenen Tür ins Rathaus ein», freut sich Landtwing. Es gebe einiges zu sehen und zu hören.
In Fell gekleidete wilde Männer
Tatsächlich erwartet die Besucher in Zugs Rathaus einige s: So hängen im altehrwürdigen Haus zahlreiche Bilder. In der Bürgerratsstube steht der reich bemalte Winterthurer Kachelofen aus dem Jahre 1699, der einst gegenüber, im Fischmarkt 11, gestanden ist. Besonders eindrücklich ist auch das Deckenbild: eine Stiftung des Bologneser Grafen Luigi Ferdinando Marsigli an die Stadt Zug aus dem Jahr 1705. Es stellt die vier Kardinalstugenden dar.
Bereits das Portal des Gotischen Saals ist dank den zwei wilden in Fell gekleideten Männern, mit Keule bewaffnet und das Zuger Wappen haltend, eindrücklich. Die Täferstube ist nichts Besonderes – die Grösse und die Schnitzereien hingegen schon: Nimmt sie doch die ganze Breite des Grundrisses ein, was man sonst nur von Kirchen kennt. Doch das Rathaus hat, wie im Kunstführer zu erfahren ist, einen Zwilling: Denn noch 1894 wurde der Rathauskeller als Stadthaus bezeichnet. «Der Rathauskeller war der Sitz des Weibels», erklärt Thomas Brunner. Und noch heute seien das Rathaus und der Rathauskeller als eine Brandassekuranz aufgeführt, und zwar mit den Nummern 1A und 1B. Aus der Schankstube des Weibels sei 1875 die Wirtschaft zum Stadthaus und nach dem Umbau von 1847 bis 1906 der Rathauskeller geworden.
Tag der offenen Tür: Samstag, 7. November, 10 bis 19 Uhr. – Anschauen: Freie Besichtigung der Räume, Führung und Besichtigung der eindrücklichen Gemäldesammlung. – Essen: Stefan Meier vom Gasthaus Rathauskeller serviert Leckerbissen aus der Zeit der Renaissance. – Inszenierungen: Judith Stadlin und Roger Pfyl führen «Der Geist des Rathauses: Schaurige Szenen der Verwandlung» auf. Und das Kammerton-Quartett singt Madrigale, eine typische Gesangsform aus der Renaissance und des Frühbarocks.
(Quelle: Neue Zuger Zeitung vom 30.09.2009)
Bürgerrat Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Dienstag, 29. September 2009,
20.00 Uhr, im Burgbachsaal, Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 9. Juni 2009
- Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2010 - 2013
- Kreditbegehren für die Erweiterung der Pergola des Seniorenzentrums Mülimatt, Oberwil - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
Da zum Zeitpunkt der Drucklegung der Ausgang der Abstimmung vom 27. September 2009 über die Verfassungsänderung (Aufhebung der Bestimmung über die Erteilung des Bürgerrechts) und - damit verbunden - das Inkrafttreten der Änderung des Bürgerrechtsgesetzes noch offen ist, sind keine Einbürgerungsgesuche traktandiert.
Nach Behandlung der traktandierten Geschäfte findet aus Anlass des 500-jährigen Jubiläums des Rathauses ein Referat statt.
Zug, 17. August 2009
Bürgerrat Zug
An der Bürgergemeindeversammlung vom Dienstag, 9. Juni 2009, im Burgbachsaal stimmten die 170 anwesenden Bürger einstimmig dem Kredit über 11,5 Millionen Franken zum Bau eines Mehrfamilienhauses in der Herti 6 zu. Der Bürgerrat leistet mit dem Projekt, einen Beitrag zur Entspannung des knappen Wohnungsangebots in der Stadt Zug. Somit kann die Bürgergemeinde 21 moderne Wohnungen im Baurecht auf dem Land der Korporation Zug erstellen.
Auch wenn das Bauen und Vermieten von Wohnungen nicht zu den Kernaufgaben der Bürgergemeinde gehört, erachtet es der Bürgerrat als wichtig, preiswerte Wohnungen mit einem guten Standard an einem gut gelegenen Standort zur Verfügung zu stellen. Die Wohnungen in den unteren Geschossen sollen - je nach finanziellen Verhältnissen der Mieter - durch die kantonale Wohnbauförderung verbilligt werden. Der Bürgerrat hat entschieden, vor allem Familien mit Kindern zu berücksichtigen. Das Mehrfamilienhaus wird den Minergie-Standard 2008 erfüllen. Der Bezug der Wohnungen ist im Jahr 2011 geplant. In der Herti 6 bestehen bereits vier Wohnhöfe à drei Mehrfamilienhäuser. Von den drei Mehrfamilienhäusern des Wohnhofs 5 wird die Bürgergemeinde ein Haus erstellen.
Die Bürger genehmigten ausserdem die Rechnung 2008 mit einem Überschuss von rund
690 000 Franken. Im Weiteren stimmten sie drei Gesuchen um Bürgerrechtserteilung von Schweizern und 18 Einbürgerungsgesuchen von Ausländern einhellig zu.
(Quelle: Neue Zuger Zeitung)
Bürgerrat Zug
An der Bürgergemeindeversammlung vom Dienstag, 9. Juni 2009, im Burgbachsaal stimmten die 170 anwesenden Bürger einstimmig dem Kredit über 11,5 Millionen Franken zum Bau eines Mehrfamilienhauses in der Herti 6 zu. Der Bürgerrat leistet mit dem Projekt, einen Beitrag zur Entspannung des knappen Wohnungsangebots in der Stadt Zug. Somit kann die Bürgergemeinde 21 moderne Wohnungen im Baurecht auf dem Land der Korporation Zug erstellen.
Auch wenn das Bauen und Vermieten von Wohnungen nicht zu den Kernaufgaben der Bürgergemeinde gehört, erachtet es der Bürgerrat als wichtig, preiswerte Wohnungen mit einem guten Standard an einem gut gelegenen Standort zur Verfügung zu stellen. Die Wohnungen in den unteren Geschossen sollen - je nach finanziellen Verhältnissen der Mieter - durch die kantonale Wohnbauförderung verbilligt werden. Der Bürgerrat hat entschieden, vor allem Familien mit Kindern zu berücksichtigen. Das Mehrfamilienhaus wird den Minergie-Standard 2008 erfüllen. Der Bezug der Wohnungen ist im Jahr 2011 geplant. In der Herti 6 bestehen bereits vier Wohnhöfe à drei Mehrfamilienhäuser. Von den drei Mehrfamilienhäusern des Wohnhofs 5 wird die Bürgergemeinde ein Haus erstellen.
Die Bürger genehmigten ausserdem die Rechnung 2008 mit einem Überschuss von rund 690'000 Franken. Im Weiteren stimmten sie drei Gesuchen um Bürgerrechtserteilung von Schweizern und 18 Einbürgerungsgesuchen von Ausländern einhellig zu.
(Quelle: Neue Zuger Zeitung)
Bürgerrat Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom
Dienstag, 9. Juni 2009, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom
- 15. Dezember 2008
- Jahresrechnung 2008 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Kreditbegehren betreffend Bau eines Mehrfamilienhauses im Baurecht auf dem Grundstück Nr. 3322 der Korporation Zug, in der Herti 6 – Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
Zug, 11. März 2009
Bürgerrat Zug
An der Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 15. Dezember 2008, im Burgbachsaal in Zug wurde Rainer Hager von den 240 anwesenden Bürgern einstimmig in den Bürgerrat gewählt. Er tritt die Nachfolge von Konrad Schwerzmann an, der 17 Jahre Mitglied des Bürgerrats war.
Der 46-jährige Rainer Hager ist in Zug aufgewachsen und studierte im Anschluss an die Schulen Jurisprudenz. Einer breiteren Öffentlichkeit ist er bekannt als ehemaliges Mitglied des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug für die FDP. Hager präsidierte das Stadtparlament in den Jahren 1999 und 2000. Er arbeitet als Rechtsanwalt in einer Zuger Anwaltskanzlei. Hager ist verheiratet und Vater von zwei Töchtern.
Im Rückblick auf die Tätigkeit von Konrad Schwerzmann hob Bürgerpräsident Beat Landtwing den Kauf der Liegenschaft Ober Altstadt 3, den Umbau des Gasthauses Rathauskeller, die Sanierung des Kapuzinerklosters samt Kirche sowie den Um- und Neubau des Seniorenzentrums in Oberwil hervor. Zudem sei eine Vielzahl von Renovationen in seine Amtszeit gefallen. Dank seiner profunden Kenntnisse des Liegenschaftsmetiers und seinem hohen Praxisbezug seien diese Projekte erfolgreich und stets innerhalb des bewilligten Kostenrahmens umgesetzt worden.
Die Bürger genehmigten ausserdem das Budget 2009. Dieses sieht bei Einnahmen von 7,8 Millionen Franken und Ausgaben von 7,5 Millionen einen Ertragsüberschuss von 300 000 Franken vor. Im Weiteren wurde 2 Schweizern und 20 Ausländern einstimmig das Bürgerrecht der Stadt Zug erteilt.
(Quelle: Neue Zuger Zeitung)
Bürgerrat Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 15. Dezember 2008,
20.00 Uhr, im Burgbachsaal, Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 19. Mai 2008
- Budget 2009 und Finanzplan für die Jahre 2009-2013 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
- Ergänzungswahl eines Bürgerratsmitglieds
Zug, 22. Oktober 2008
Bürgerrat Zug
Bürgergemeinde-Versammlung vom 19. Mai 2008
Der Baukredit für die Familienwohnungen der Bürgergemeinde Zug in der Herti 6 dürfte wohl, ersten Annahmen zum Trotz, nicht schon im Dezember, sondern nächsten Frühling spruchreif sein. Dies erklärte Bürgerpräsident Beat Landtwing an der Bürgergemeindeversammlung in Zug. Zum Ganzen müsse auch die Korporation Zug Ja sagen, und das Baurecht sei noch zu regeln. Der Planungskredit von 380’000 Franken war bei den 190 Versammlungsteilnehmern unbestritten.
21 Gesuche um Einbürgerung
Zwei Einbürgerungsgesuchen von Schweizern und 19 von Ausländern wurde zugestimmt. Bürgerrat Marc Siegwart erklärte auf Anfrage, dass der Bezug einer IV-Rente kein Hinderungsgrund sei, wenn diese ausreichend sei. Beat Landtwing erläuterte, was ein Ja und ein Nein zur Einbürgerungs-Initiative vom 1. Juni für Auswirkungen hätten, ohne zum Inhalt des Urnengangs eine Empfehlung abzugeben. Bei einem Ja zur Initiative entfalle die Rekursmöglichkeit, der Entscheid einer Versammlung sei dann definitiv.
(Quelle: Neue Zuger Zeitung, Karl Etter)
Bürgerrat Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 19. Mai 2008,
20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom
17. Dezember 2007 - Jahresrechnung 2007 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Kreditbegehren betreffend Planungskredit für den Bau eines Mehrfamilienhauses in der Herti 6 - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Kreditbegehren für das Nachrüsten von drei Ausgussräumen mit Reinigungs- und Desinfektionsgeräten im Seniorenzentrum Mülimatt, Oberwil - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Kreditbegehren für Infrastrukturanpassungen im Rathaus im Zusammenhang mit der Schaffung der Fachstelle für soziale Arbeit sowie für die Büroerneuerung des Kanzleisekretariats - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
Bürgerrat Zug
Neunmal wurde er wiedergewählt, und nur einmal bekamen Bürgerrat und Bürgerschreiber nicht Recht: Jetzt trat Herbert Speck in den Ruhestand.
35,5 Jahre amtete Herbert Speck als Bürgerschreiber. Gestern wurde er vom Bürgerrat und von der Bürgergemeindeversammlung verabschiedet. 215 Mitbürger dankten ihm mit ihrer Präsenz für die «fachkundige und menschenfreundliche Amtsführung», wie es Bürgerpräsident Beat Landtwing in seiner Rede für den zurückgetretenen Schreiber sagte.
Immer positive Abschlüsse
82 Bürgergemeindeversammlungen hatte Herbert Speck protokolliert, 4 Bürgerpräsidenten und 18 Bürgerratsmitgliedern hat er gedient. Seine Protokolle für den Bürgerrat und die Bürgergemeindeversammlung füllten Bände und seien immer in grösster Speditivität abgefasst worden, stellte Landtwing zufrieden fest. «Er legte eine saubere Buchhaltung und immer positive Abschlüsse vor.» (Siehe auch Neue ZZ vom 27. November.) Nur einmal, gerade dieses eine Mal, ging es an der Bürgergemeindeversammlung nicht nach dem Willen des Bürgerrates: 1996 kamen über 600 Bürger an die Versammlung und entschieden beim ehemaligen Kapuzinerkloster anders, als es die Behörde wollte.
Aufopfernder Dienst im Amt
«Ich wusste gar nicht, dass ich so gut war», sagte Herbert Speck über die höchst lobenden Worte des Bürgerpräsidenten. Und bekannte: «Ich habe vom ersten bis zum letzten Tag gerne gearbeitet.» Neunmal war er einstimmig wiedergewählt worden -«andere schaffen es nicht einmal beim ersten Mal», witzelte er mit aktuellem Bezug. Er dankte Bürgerrat Konrad Schwerzmann als Liegenschaftsverwalter, seiner Frau Cécile («die Bürgergemeinde kam immer vor mir») und seiner Sekretärin Monika Duschletta während der letzten 20 Jahre. Da Herbert Speck mit seiner Frau nächstes Jahr nach Kanada reisen will, schenkte ihm der Bürgerrat einen Gutschein an diese Reise.
Der neue Bürgerschreiber
Seit 1. Oktober amtet nun Stefan Bayer (40) als neuer Bürgerschreiber. Er war im Sommer ins Zuger Bürgerrecht aufgenommen worden. Ins Amt hatte ihn der Bürgerrat gewählt - dies bedeutet aufgrund einer Volksabstimmung eine neue Praxis: Speck hatte sich noch jedes Mal der Wiederwahl durch das Volk unterziehen müssen.
Steuerfuss sinkt
Die Bürgergemeindeversammlung behandelte folgende Geschäfte:
- Budget 2008: Genehmigt wurde das Budget für 2008 mit 7,1 Millionen Franken Einnahmen und Ausgaben und einem Überschuss von 21 000 Franken. Der Steuerfuss wurde um 0,5 Prozentpunkte auf 1 Prozent gesenkt.
- Einbürgerungen: 3 Schweizer und 20 ausländische Einbürgerungsgesuche wurden gutgeheissen. Die Versammlung nahm Kenntnis von den Einbürgerungen, welche der Bürgerrat vornahm: 9 stammen von Schweizern, 4 von jugendlichen Ausländern.
Quelle: Karl Etter / Neue Zuger Zeitung
Bürgerrat Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 17. Dezember 2007,
20.00 Uhr, im Burgbachsaal, Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 21. Mai 2007
- Budget 2008 und Finanzplan für die Jahre 2008-2012 – Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
Die Vorlagen für die Traktanden 2-5 wurden versandt.
Zug, 24. Oktober 2007
Bürgerrat Zug
Bildergalerie zur
Verabschiedung von Bürgerschreiber Herbert Speck
im Rathaus von Zug am 26. November 2007
Zugs neuer Bürgerschreiber heisst Stefan Bayer. Er ist ein Zuger, hat seine Wurzeln in Zurzach, ist Betriebsökonom und wirkt als Leiter des Finanz- und Rechnungswesens sowie Controller bei der Sihltal-Zürich-Üetliberg-Bahn, Zürich. An der Bürgergemeindeversammlung stellte sich der verheiratete 40-Jährige, der ein neun Monate altes Töchterlein hat, vor.
Wie Bürgerpräsident Beat Landtwing bekannt gab, meldeten sich auf die Stellenausschreibung 14 Personen, sechs kamen in die engere Wahl. Der Bürgerrat hat Stefan Bayer auf den 1. Oktober gewählt. Weil am 17. Juni über diverse Verfassungsänderungen abgestimmt wird, ergab sich für die Bürgerschreiberwahl eine besondere Situation. Bei der Wahl von Gemeinde-, Bürger- und Kirchenschreibern gibt es nämlich eine Änderung. Bisher galt die Volkswahl. Nun sollen die Exekutiven ihre Schreiber wählen. Falls die Abstimmung negativ ausginge, müsste wie bis anhin das Volk den Bürgerschreiber wählen, und die Wahl fände Ende Jahr statt. Der bisherige Amtsinhaber Herbert Speck bliebe bis dahin auf seinem Posten. Das tut er zwar ohnehin, damit der neue Amtsinhaber eingeführt werden kann.
Die übrigen Geschäfte - das Protokoll der letzten Bürgergemeindeversammlung und die Rechnung 2006 wurden einstimmig genehmigt sowie die Personen von 2 Schweizer und 21 ausländischen Einbürgerungsgesuchen wurden oppositionslos ins Bürgerrecht der Stadt Zug aufgenommen.
Film über das Kapuzinerkloster
Vor zehn Jahren hatten die Kapuziner ihr Kloster in Zug verlassen. Zu diesem Jahrestag wurde von den jungen Filmemachern Remo Hegglin und Oswald Iten im Auftrag des Bürgerrates ein 15-minütiger Film über die jetzigen Bewohner des Klosters, die Gemeinschaft der Seligpreisungen, gedreht. Bei den 171 Bürgern an der Versammlung stiess der Streifen auf reges Interesse. Bürgerpräsident Beat Landtwing lud die Versammlungsteilnehmer zu einem Besuch im Kapuzinerkloster ein - aber ein starker Regenguss trieb die Teilnehmer zu Wurst und Brot ins Klosterinnere.
Bürgerrat Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 21. Mai 2007,
20.00 Uhr, im Burgbachsaal Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 18. Dezember 2006
- Rechnung 2006 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
Nach Behandlung der traktandierten Geschäfte wird der Kurzfilm über das Leben und Wirken der Gemeinschaft der Seligpreisungen im Kapuzinerkloster vorgeführt.
Bürgerrat Zug
Die Baukosten für das Altersheim Mülimatt liegen beinahe 10 Prozent unter dem Kreditrahmen. Darüber freute sich die Versammlung.
Da gab es nicht einmal mehr Wortbegehren von den 221 Teilnehmern an der Bürgergemeindeversammlung in Zug. Bürgerpräsident Beat Landtwing hatte zuvor die Schlussabrechnung für den Um- und Anbau des Altersheims Mülimatt vorgestellt. Verlangt worden war ein Kredit von 21 Millionen Franken, 2,8 Millionen mussten davon nicht beansprucht werden.
Die Sterne standen günstig
Die Sterne für das Altersheim standen günstig. Laut Landtwing konnten die Arbeiten ohne Qualitätseinbusse vergeben werden. Die Bürgergemeinde musste auch nicht auf die Reserven von 750 000 Franken zurückgreifen. Die Baukreditzinsen waren gesunken. Die Bürgergemeinde musste auch nicht in die Rückstellung für den Ausfall von Pensionäreinnahmen gegriffen werden, da die Belegung gut war. Zudem übernahm die Korporation Zug die Kosten für die Pflanzen und die Bepflanzung.
Fassade teurer
Ein Nachkredit von 54 000 Franken war hingegen für die Restaurierung der Fassade und des Fassadengemäldes des Gasthauses Rathauskeller nötig. Der Kredit hatte 120 000 Franken betragen, die Kosten beliefen sich nun auf 174 000 Franken. «Für die Bürgergemeindeversammlung vom Frühjahr reichte es nicht mehr für den Nachkredit», so Landtwing. Es waren nämlich gut erhaltene Fragmente der Fassadenbemalung zum Vorschein gekommen. Aber Glück hatte die Bürgergemeinde dennoch: Der Kanton hatte soeben mitgeteilt, dass die Denkmalpflege und die Stadt Zug 117 000 Franken zahlten. Die Bürgergemeinde muss also nur 57 000 Franken selber tragen.
Steuern sinken
Für die Stadtzuger Bürger sinken die Steuern im nächsten Jahr um ein halbes Prozent auf 1,5 Prozentpunkte. Die Rechnung schliesst bei 6,5 Millionen Franken Aufwand und Ertrag leicht positiv ab. Eine weitere Steuersenkung um ein halbes Prozent für 2008 ist nicht auszuschliessen, doch hängt dies auch von der Zahl der Sozialfälle ab. Unbestritten war das Kreditbegehren von 400 000 Franken für die Sanierung der Liegenschaft Untermüli 7. Entsprochen wurde auch 23 Einbürgerungsgesuchen, zum Teil mit Angehörigen; davon sind 19 Ausländer.
Bürgerschreiber tritt zurück
Bürgerschreiber Herbert Speck tritt Ende September 2007 in den Ruhestand. Der Bürgerrat hofft, dass ein nahtloser Übergang möglich ist: Für die Einführungsphase steht Speck bis Ende 2007 noch zur Verfügung. Die Ehrung erfolgt an der nächsten Budgetgemeinde.
Quelle: Karl Etter / Neue Zuger Zeitung
Bürgerrat Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 18. Dezember 2006,
20.00 Uhr, im Burgbachsaal, Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 1. Mai 2006
- Budget 2007 und Finanzplan für die Jahre 2007-2011 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Bauabrechnung Um- und Anbau des Altersheims Mülimatt, Oberwil - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Gasthaus Rathauskeller - Nachtragskredit für die Restaurierung der Fassade und des Fassadengemäldes – Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Kreditbegehren für Sanierungsarbeiten an der Liegenschaft Untermüli 7 - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
Bürgerrat Zug
Bürgergemeindeversammlung vom 1. Mai 2006
Bürgerpräsident Beat Landtwing konnte an der Bürgergemeindeversammlung vom 1. Mai 2006 155 Mitbürgerinnen und Mitbürger begrüssen.
Die Jahresrechnung 2005, die mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 463’330.25 abschloss, wurde ohne Wortmeldung einstimmig genehmigt.
Ebenfalls einhellig wurde das neue Einbürgerungsreglement gutgeheissen. Der Vorsitzende ergänzte zur gedruckten Vorlage, dass sich zwar das bisherige Einbürgerungsgesetz im Kanton Zug bestens bewährt hatte und die Einkaufstaxen auch den sozialen Aspekt berücksichtigte. Der Bund sei aber ein Dorn im Auge gewesen, dass in wenigen Kantonen zu hohe Einkaufstaxen für ausländische Gesuchsteller verlangt worden seien. Deshalb habe er auf den 1. Januar 2006 eine Änderung vorgenommen, wonach nur noch kostendeckende Gebühren verlangt werden können. Die Bürgergemeinden des Kantons Zug hätten diese nun einheitlich geregelt, wobei der Kanton mit dem Gebührentarif einen Maximalbetrag von Fr. 2 400.-- vorgegeben habe (Details siehe unter Einbürgerungen). Bei dieser Gelegenheit wurde auf Antrag des Bürgerrates beschlossen, dass die Erteilung des Bürgerrechts für Schweizer Bürger bereits bei fünf Jahren Aufenthaltsdauer in der Stadt Zug in die Kompetenz des Bürgerrates falle (bisher acht Jahre).
Die Versammlung nahm ferner von der Erteilung des Bürgerrechts durch den Bürgerrat von fünf Schweizern Gesuchen und einer ausländischen Bewerberin der zweiten Generation Kenntnis. Ferner folgten die Anwesenden dem Antrag des Bürgerrates und nahmen die Einbürgerung von sechs schweizerischen und 20 ausländischen Gesuchen ohne Wortbegehren vor.
Nach Behandlung der traktandierten Geschäfte orientierte der Bürgerpräsident, dass im Zusammenhang mit der Fassaden- und Wandgemälderestauration des Gasthauses Rathauskeller sehr gut erhaltene Fragmente der ursprünglichen Fassadenmalerei von 1903 zum Vorschein gekommen seien. Auf Empfehlung der kant. Denkmalpflege habe der Bürgerrat beschlossen, die Rekonstruktion der Sockelzone, des Ornamentbandes und der Fenstereinfassungen vornehmen zu lassen und die Zusatzkosten von max. Fr. 70 000.-- brutto zu bewilligen. Für die Bürgergemeinde entstünden dadurch Nettomehrkosten von rund Fr. 21 000.--. Mit der Ausführung leiste die Bürgergemeinde einen wesentlichen kulturellen Beitrag und trage zur Verschönerung des Altstadtbildes bei.
Bürgerrat Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 1. Mai 2006,
20.00 Uhr, im gotischen Saal des Rathauses, Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2005
- Rechnung 2005 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Erlass eines neuen Reglements betreffend Erteilung des Bürgerrechts der Bürgergemeinde Zug - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
An der Bürgergemeindeversammlung haben die Stimmberechtigten unter dem Vorsitz von Beat Landtwing allen Geschäften zugestimmt, so dem Budget für 2006, das bei einem Ertrag von 6 121 100 und einem Aufwand von 6 114 300 Franken mit einem Ertragsüberschuss von 6 800 Franken rechnet. Ferner nahmen sie von der Investitionsrechnung Kenntnis, die für 2006 Nettoinvestitionen von 2,9 Millionen Franken vorsieht.
Im Weiteren stimmten die Versammelten dem Kredit von 120 000 Franken für die Restaurierung der Fassade und des Gemäldes an der Front des Rathauskellers zu. Und Ratspräsident Beat Landtwing beantwortete eine Interpellation von Benedikt P. Keiser zum Areal des Kantonsspitals, erleichterte Einbürgerungen und kostendeckende Einbürgerungsgebühren. Schliesslich gab Bürgerrat Fredy Luthiger auf Ende 2005 seinen Rücktritt bekannt und wurde für seine langjährige Tätigkeit geehrt.
Am Schluss die Überraschung: Aus Anlass des 500. Geburtstags des Rathauses gab der Bürgerrat den Versammelten eine vom Zuger Künstler Christian Bisig geschaffene, kolorierte Zeichnung des damaligen Fischmarktes mit dem Rathaus ab.
(Quelle: Zuger Presse, Rupy Enzler)
Bürgerrat Zug
Traktanden der Versammlung vom 12. Dezember 2005
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein an die
Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 12. Dezember 2005,
20.00 Uhr, im Burgbachsaal, Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 3. Oktober 2005
- Voranschlag 2006 und Finanzplan für die Jahre 2006-2010 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Gasthaus Rathauskeller - Kreditbegehren für die Restaurierung der Fassade und des Fassadengemäldes / Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Aufhebung des Reglements für öffentliche Aufträge (Submissionsreglement) vom
25. Mai 1998 - Bericht und Antrag des Bürgerrates - Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuch
Bürgerrat Zug
Ort der Noblesse mit viel Wärme
Einweihung des Seniorenzentrums Mülimatt am 17. November 2005
Nach 40 Jahren wurde aus dem Altersheim Mülimatt ein Seniorenzentrum. Eine gelungene Antwort auf neue Anforderungen.
Der Namenswechsel verdeutlicht ein verändertes Selbstverständnis: Die Eingangshalle des in eineinhalb Jahren umgebauten markanten Hochhauses in Oberwil erinnert an eine Hotelhalle: «Es ist unvermeidlich, sich laufend mit den ändernden Bedürfnissen - wie steigenden Komfortansprüchen und intensiven Pflegeleistungen - auseinander zu setzen», erklärte der Zuger Bürgerpräsident Beat Landtwing gestern an der Einweihungsfeier des Seniorenzentrums Mülimatt.
Bevorzugte Lage
21 Millionen Franken hat der Um- und Erweiterungsbau samt Provisorium gekostet. Eine Stange Geld, für die die Bürgergemeinde - und damit auch die Stadt Zug - ein modernstes Alterszentrum an bevorzugter Lage erhalten hat. Jedes der neu insgesamt 60 Zimmer hat eine grossartige Seesicht. Architekt Urs Keiser verglich den Bau mit einem Hotel, der «eine gewisse Noblesse und angenehme Wärme» verbreite. _Nebst der ansprechenden Gestaltung mit warmen Farben, viel Holz und spielerischen Wandbildern von Ursula Hirsch ist es vorab die Weite der Räume, die auffällt. «Die Cafeteria ist fünfmal grösser als vorher,alle Zimmer sind weiter und verfügen über ein modernes Bad», fasst Konrad Schwerzmann die wichtigsten Änderungen zusammen. Als für den Umbau verantwortlicher Bürgerrat hat er die Erneuerung des Mülimatt Tag für Tag begleitet. Die Ausrichtung des Hauses auf die heutigen und - vor allem - künftigen Bedürfnisse der Bewohner war für ihn zentral. Denn, wie Heimleiter Guido Hübscher bestätigt, wird die Pflegebedürftigkeit der Bewohner weiter steigen. Zwei der sieben Etagen des Seniorenzentrums sind als Pflegestationen eingerichtet. Für die übrigen Stockwerke sind alle nötigen Vorkehrungen für einen Ausbau bereits getroffen.
Grössere Zimmer statt Balkone
Zu Gunsten von grösseren Zimmern wurde beim Anbau auf Balkone verzichtet. Dafür weist jede Etage einen grosszügigen, farblich eigenständig gestalteten Aufenthaltsraum mit einer im Winter verschliessbaren Terrasse auf. Grosse Aufmerksamkeit wurde auch dem durch Landschaftsarchitekt Benedikt Stähli gestalteten Aussenraum geschenkt.
MARTIN SPILKER / Neue Zuger Zeitung
Einstimmigkeit an der von 161 Bürgern besuchten Wahlversammlung am Montag im Gotischen Saal des Rathauses. Die Versammlung bestätigte Beat Landtwing, Konrad Schwerzmann, Maria Speck und Marc Siegwart als Mitglieder des Bürgerrats für die Amtszeit 2006 bis 2009. Neuer Bürgerrat wird Michael Annen.
Für den auf Ende Jahr zurücktretenden Fredy Luthiger schlug die FDP den 36-jährigen Michael Annen vor. Der Wirtschaftsprüfer wird wie sein Vorgänger das Finanzressort leiten. Beat Landtwing wurde ebenso deutlich als Bürgerpräsident und Herbert Speck als Bürgerschreiber wiedergewählt. Konstanz auch in der Rechnungsprüfungskommission: Albert C. Iten (Präsident), Peter Stadler und Philipp Moos wurden in ihren Ämtern bestätigt.
Alle Gesuche gutgeheissen
Ohne Wortmeldung wurden auf Antrag des Bürgerrates drei Anträge von Schweizern und 20 Gesuche von Ausländern um Erteilung des Stadtzuger Bürgerrechts gutgeheissen. In eigener Kompetenz hatte der Bürgerrat elf Gesuche von Schweizern und sieben Begehren von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation bewilligt.
Präsident Beat Landtwing wies am Ende der Versammlung darauf hin, dass am 1. Dezember das Seniorenzentrum Mülimatt nach eineinhalbjähriger Bauzeit bezogen werden könne. An der Versammlung wurde der Prospekt für das Zentrum vorgestellt.
Tag der offenen Tür des Seniorenzentrums Mülimatt, Oberwil ist am Samstag, 19. November, 13.30 bis 16.30 Uhr.
Bürgerrat Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein an die
Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 3. Oktober 2005,
20.00 Uhr, im gotischen Saal des Rathauses, Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 17. Mai 2005
- Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2006-2009
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
Bürgerrat Zug
Bürgerrat Fredy Luthiger hat auf Ende Jahr seinen Rücktritt als Mitglied des Bürgerrates bekanntgegeben. Der Demissionierende wurde 1994 als Nachfolger von Dr. Peter Spillmann in den Zuger Bürgerrat gewählt, wobei er von amtierenden Bürgerpräsidenten, Beat Landtwing, das Finanzwesen übernahm.
Bürgerrat Luthiger zeichnete sich als äusserst kompetenter Finanzverwalter aus. Zuvor war er während vier Jahren Mitglied der Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinde Zug. Die Ersatzwahl findet im Rahmen der Erneuerungswahlen der Bürgergemeinden am 3. Oktober 2005 statt. Seine Verabschiedung erfolgt an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2005.
Bürgerrat Zug
Die Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten des Altersheims Mülimatt schreiten planmässig voran. Das neue Heim kann Ende Jahr bezogen werden. Die Bürgergemeinde Zug konnte gestern offiziell das von der Paul und Hanny Weber-Camenzind-Stiftung geschenkte Fahrzeug für das Altersheim Mülimatt in Oberwil entgegennehmen. Bei dieser Gelegenheit wurde der Öffentlichkeit das von der Stiftung ebenfalls finanzierte, neue Mülimatt-Logo vorgestellt.
Seit 1965 betreibt die Bürgergemeinde Zug in Oberwil das Altersheim Mülimatt. Dieses wird derzeit für 21 Mio. Franken umfassend saniert und erweitert. Nach Abschluss der Arbeiten im November 2005 wird das Altersheim allen baulichen und betrieblichen Anforderungen an eine zeitgemässe Alterseinrichtung entsprechen. Im sanierten und von 48 auf 60 Zimmer erweiterten Altersheim befinden sich dereinst auf jedem der sieben Wohngeschosse acht, respektive neun Einzelzimmer. Über eine Verbindungstür lassen sich einzelne Zimmer auch zu Doppelzimmern zusammenlegen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden pro Stockwerk über einen grossen, gemeinschaftlichen Wohnraum mit angrenzender Loggia verfügen. „Auf diese Weise kann dem zunehmenden Bedürfnis älterer Menschen, sich in der Gemeinschaft aufzuhalten, entsprochen werden“, erklärte Heimleiter Guido Hübscher. Das Seniorenzentrum Mülimatt ist in Oberwil gut integriert. Im neu gestalteten Mehrzweckraum mit Platz für 80 Personen werden ab kommendem November wieder zahlreiche Anlässe für Jung und Alt stattfinden, zu denen auch Besucherinnen und Besucher herzlich eingeladen sind.
Geräumige und helle Zimmer
Auf die Pensionäre, die derzeit noch in einem Provisorium wohnen, warten grosszügige Zimmer. Auch die neugestalteten Gemeinschaftsräume sind auf die Bedürfnisse der zukünftigen Bewohner ausgerichtet. An der gestrigen Pressekonferenz konnte erstmals ein Musterzimmer besichtigt werden. Die Zimmer sind hell und mit rund 30m2 geräumig angelegt. Zu jedem Zimmer gehört ein Einbauschrank mit integriertem Kühlschrank sowie Dusche und WC. Das ganze Haus ist alters- und behindertengerecht gebaut.
Anmeldung ab jetzt möglich
Im Altersheim Mülimatt finden gesunde und pflegebedürftige ältere Menschen ein neues Zuhause mit einem zeitgemässen Ausbaustandard. Interessierte Personen können sich per sofort bei Heimleiter Guido Hübscher anmelden.
Neues Logo auf neuem Fahrzeug
Der Bürgerrat hat sich entschlossen, parallel zur Neueröffnung des Altersheims Mülimatt auch das Logo zeitgemässer zu gestalten. Die neue Bildmarke zeigt eine stilisierte Sonne über Wasserstreifen. Damit stellt das neue Logo die schöne Lage des Mülimatt und den einmaligen Blick über den Zugersee ins Zentrum. „Es geht bei der Auffrischung unseres Auftritts darum, das Mülimatt neu zu beleben, wärmer und greifbarer zu machen“, erklärte Bürgerpräsident Beat Landtwing. Mit dem Logowechsel ist auch ein Wechsel der Wortmarke verbunden. „Wir haben uns bewusst von der Bezeichnung „Altersheim“ getrennt. Wir nennen uns neu „Seniorenzentrum“, weil mit den benachbarten, städtischen Alterswohnungen ein Seniorenzentrum entstanden ist. Die Mieterinnen und Mieter der Alterswohnungen können bei Bedarf verschiedene Dienstleistungen des Seniorenzentrums Mülimatt in Anspruch nehmen, führte Bürgerrätin Maria Speck-Weiss aus.
Die Heimleitung konnte gestern offiziell das Geschenk der Paul und Hanny Weber-Camenzind-Stiftung entgegen nehmen: einen fabrikneuen VW Caddy, geliefert von der AMAG, Cham. Das Fahrzeug wurde dringend gebraucht, um während der Umbauarbeiten den Mahlzeitentransport von der Küche im Haupthaus zum Provisorium sicherzustellen. Zudem steht es per sofort den Pensionären für notwendige Fahrten z.B. zum Arzt oder ins Spital zur Verfügung. „Wir sind der Stiftung für diese grosszügige Unterstützung zu grossem Dank verpflichtet“, erklärte Heimleiter Guido Hübscher, als ihm Stiftungsrat Jost Frigo den Autoschlüssel überreichte.
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Die neue Broschüre „Ein Zuhause mit Aussicht“ des Seniorenzentrums Mülimatt in Oberwil kann schriftlich oder telefonisch im Sekretariat angefordert werden (Telefon 041 - 560 15 15).
Bürgerrat Zug
Die Bürgergemeinde der Stadt Zug genehmigte alle Anträge des Bürgerrates. Gutgeheissen wurden die Rechnung für 2004 und die 21 Einbürgerungsgesuche. Beim Rad- und Gehweg entlang dem Bahngeleise nach Oberwil gab es bei 173 Anwesenden neun Gegenstimmen. Ein Anwohner der Alterswohnungen Mülimatt hatte dagegen opponiert und gefordert, den Weg oberhalb des Altersheims zu legen. Der Bürgerrat sah aber keine Möglichkeit, sich gegen das Vorhaben der Stadt Zug zu stellen.
Im Beurteilungsgremium
Bürgerpräsident Beat Landtwing vertritt die Bürgergemeinde im Beurteilungsgremium für die künftige Nutzung der Liegenschaft Kantonsspital. An der Versammlung wurde darauf hingewiesen, dass die Bürgergemeinde aufgrund eines Gutachtens kein Recht mehr hat, aus dem Verkauf des Spitals durch den Kanton noch etwas zu erwarten. Die Bürgergemeinde war früher die Eigentümerin des Spitals gewesen.
Beim Altersheim Mülimatt erklärte Konrad Schwerzmann, Vizepräsident der Bürgergemeinde, dass beim Um- und Ausbau der Mülimatt kosten- und terminmässig alles im Rahmen liege und die Liegenschaft im November wieder eröffnet werden könne. Es gebe dann auch einen Tag der offenen Türe.
(Quelle: Neue Zuger Zeitung)
Bürgerrat Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Dienstag, 17. Mai 2005,
20.00 Uhr, im gotischen Saal des Rathauses, Zug
Es werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 6. Dezember 2004
- Rechnung 2004 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Verkauf von ca. 172 Quadratmeter Land ab der GS 3271 (Altersheim Mülimatt) an den Kanton Zug - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
Bürgerrat Zug
Einstimmig genehmigten die 197 anwesenden Stimmberechtigten der Bürgergemeinde Zug den Voranschlag für das Jahr 2005. Er weist einen Aufwand von 4'194'600 Franken und einen Ertrag von 4'195'700 Franken und damit einen Ertragsüberschuss von 1'100 Franken aus.
Den Einbürgerungsgesuchen wurde mit einer Ausnahme diskussionslos stattgegeben. In einem Fall einer Frau aus Kroatien schien einer Zuger Bürgerin die Einkaufstaxe von 5'400 Franken zu hoch zu sein. Die finanziellen Verhältnisse der Frau haben sich gemäss der Wortmelderin seit Erhebung der Taxe verschlechtert.
Bürgergemeindepräsident Beat Landtwing und Schreiber Herbert Speck hielten dem entgegen, dass für die Erhebung der Taxe rechtliche Grundlagen bestünden, die sich an der letzten Steuerveranlagung orientierten und keinen Ermessensspielraum liessen. Zudem habe sich die betroffene Frau nicht gegen die erhobene Summe gewehrt. Schliesslich stimmte die Versammlung dem Einbürgerungsgesuch mit einer Gegenstimme zu.
Wie weiter auf Kantonsspitalareal?
Zum Schluss meldete sich Prof. Dr. Georg Keiser, Internist und früherer Chefarzt des Zuger Kantonsspitals, zu Wort. Er bedachte die sich abzeichnende Entwicklung auf dem Kantonsspitalareal in Zug, das bis 1981 der Bürgergemeinde Zug gehörte, mit kritischen Äusserungen. Er wendete sich gegen die Profitmaximierung, die der Kanton Zug mit der Wettbewerbsausschreibung für die Arealsgestaltung mit Wohnbauten und allenfalls einem Hotel der gehobenen Klasse offenbar im Auge habe.
Stattdessen regte Keiser eine Arealsnutzung an, die jenen Menschen zugute käme, die wie die Kranken bedürftig seien. Konkret nannte er ein neues Jünglingsheim (das Bestehende an der Alpenstrasse wird ja Anfang 2005 seinen Betrieb einstellen.), das armen und randständigen Leuten für wenig Geld Kost und Logie gewähre. Keiser bat den Bürgerrat, seine Idee bei der Zuger Regierung einzubringen.
«Alle Zuger sind Chläuse»
Ein Engagement der anderen Art erwähnte der Samichlaus, der den Zuger Bürgern seine Aufwartung machte. Samichlaus erinnerte an den Sankt Nikolaus, Bischof von Myra, ein Wohltäter in seiner Zeit. «Jetzt sind alle Zuger Chläuse» witzelte der Samichlaus, auf die Abstimmung am 28. November verweisend, als das Schweizer Volk entschied, die hohe Millionensumme, die bald jedes Jahr aus Zug in die übrige Schweiz fliessen wird, dankend anzunehmen.
(Quelle: Zuger Presse, Karl Kobelt)
Bürgerrat Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 6. Dezember 2004,
20.00 Uhr, im Burgbachsaal, Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 13. September 2004
- Voranschlag 2005 und Finanzplan für die Jahre 2005-2009 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürger-rat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
Bürgerrat Zug
Versammlung vom 13. September 2004
134 Zuger Bürgerinnen und Bürger haben sich am 13. September 2004 im Gotischen Saal in Zug zu einer ausserordentlichen Bürgergemeindeversammlung eingefunden. «Anlass dafür ist ein Änderungsantrag des Bürgerrats betreffend der Zuger Burg», informierte Beat Landtwing, Bürgerpräsident zu Beginn der Versammlung. Nebst diesem Traktandum hatte die Versammlung über zwei schweizerische und fünfzehn ausländische Einbürgerungsgesuche zu befinden. Es wurden alle Gesuche angenommen.
Grosszügigkeit erwünscht
Der Bürgerat hatte der Gemeinde den Antrag unterbreitet, künftig einen fixen jährlichen Beitrag von 40 000 Franken an die Betriebsführung des Museums in der Burg zu leisten. Zwar hält der Bürgerrat das Museum für unterstützungswürdig, ist jedoch nicht bereit, auch noch die Mehrkosten, welche unter anderem durch die zusätzlich eingeführte Museumspädagogik entstanden sind, zu tragen. Trotz dem Einwand, dass sich der Bürgerrat grosszügiger zeigen dürfte, wurde der Antrag schliesslich wie vorgelegt einstimmig gutgeheissen.
Bei den Einbürgerungsgesuchen wählte der Präsident ein effizientes Verfahren: Sofern niemand Einwände erhob, war das entsprechende Gesuch genehmigt. Diese blieben – bis auf die Äusserung einer Frau, dass die Einkaufstaxe eines Türken zu gering sei – aus.
Kein Votum, aber Urnengang
In seinen Erläuterung zu den eidgenössischen Einbürgerungsvorlagen wies Beat Landtwing darauf hin, dass der Kanton Zug nebst 13 weiteren Kantonen bei der zweiten Generation bereits seit 1993 ein erleichtertes Verfahren anwende. Die damit gemachten Erfahrungen seien positiv. Deshalb erachte er es als fragwürdig, ob man bei der dritten Generation einen Automatismus einführen solle. Er erinnerte daran, dass man den früher geltenden Automatismus bei Ehepartnern bereits wieder abgeschafft habe. Am Ende sparte sich der Präsident ein klares Votum zu den Abstimmungsvorlagen und empfahl der Bürgergemeinde lediglich den Gang an die Urne.
(Quelle: Neue Zuger Zeitung)
Bürgerrat Zug
Eine selten grosse Bürgergemeinde-Versammlung mit 298 Stimmberechtigten hiess am Sommeranfang alle Anträge des Bürgerrates gut.
Diskussionslos stimmten die Teilnehmenden der Rechnung 2003 zu. Wie Bürgerpräsident Beat Landtwing ausführte, wurde beim Altersheim Mülimatt mit dem Anbau des westlichen Teils im März begonnen. Der Bezug sei auf Spätherbst 2005 geplant. Kenntnis nahm die Versammlung von den vom Bürgerrat vorgenommenen Einbürgerungen und genehmigte zwei Einbürgerungsgesuche von Schweizern und fünfzehn von Ausländern diskussionslos.
Im Anschluss an die Bürgergemeinde-Versammlung beleuchtete der Zuger Stadtarchivar Dr. Christian Raschle die Geschichte des Rathauskellers Zug: Seit 100 Jahren besteht das Restaurant, das sich in den vergangenen 20 Jahren zu einem Haus der Spitzenklasse etablierte. Das Referat von Christian Raschle können Sie hier downloaden.
Bürgerrat Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 21. Juni 2004,
20.00 Uhr, im Burgbachsaal, Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2003
- Rechnung 2003 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
100 JAHRE RESTAURNT RATHAUSKELLER
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Vor 100 Jahren wurde im geschichtsträchtigen "Rathauskeller" der Bürgergemeinde Zug eine Gaststätte eingerichtet.
Der Bürgerrat nimmt dies, zusammen mit den Pächtern Hubert Erni und Stefan Meier, zum Anlass, Sie nach Behandlung der ordentlichen Traktanden an der kommenden Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 21. Juni 2004, durch Mitbürger und Stadtarchivar Dr. Christian Raschle über die Geschichte dieses Hauses zu orientieren und Sie anschliessend zu einem "speziellen" Apéro vor dem Gasthaus Rathauskeller (schönes Wetter) oder im Gasthaus und in der Eingangshalle des Rathauses (schlechtes Wetter) herzlich einzuladen.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Begegnung.
BÜRGERRAT DER STADT ZUG
UND PÄCHTER
HUBERT ERNI + STEFAN MEIER
Am Mittwoch, 10. Dezember, fand im Burgbachsaal Zug die Bürgergemeindeversammlung statt. Der Bürgerrat der Stadt Zug konnte 152 Bürgerinnen und Bürger im Burgbachsaal darüber in Kenntnis setzen, dass das Altersheim Mülimatt die Baubewilligungen erhalten habe. Der Bezug des Provisoriums erfolgt gegen Ende April 2004. Der Umbau und die Erweiterung wird voraussichtlich im Herbst 2005 beendet sein. Trotz Opposition des Bürgerrates hat der Stadtrat den geplanten Radweg entlang des Bahndammes vor dem Altersheim und den Alterswohnungen Mülimatt bewilligt. Dieser wird nun realisiert, wobei der Bürgerrat besonders darauf achten wird, dass Fahrradweg und Fussweg getrennt werden, dies zum Schutze der betagten Leute.
Alle Anträge zum Voranschlag 2004 wurden angenommen: die Erhebung einer Bürgersteuer von 2 Prozent des kantonalen Einheitsansatzes sowie der errechnete Ertragsüberschuss von 4900 Franken. Vom Finanzplan für die Jahre 2004 bis 2008 wurde Kenntnis genommen.
Bevor es zur Behandlung der Einbürgerungsgesuche kam, wurde das Kreisschreiben verlesen, welches der Regierungsrat Zug am 12. August erlassen hat: Wer einen Einwand gegen eine Einbürgerung vorzubringen hätte, müsse diesen entsprechend den Kriterien im Bürgerrechtsgesetz begründen können. Daraufhin wurden Name und Einkaufstaxe der Bewerberinnen und Bewerber genannt. Es gab keine Gegenstimmen, somit erhielten alle das gewünschte Zuger Bürgerrecht.
(Quelle: Neue Zuger Zeitung)
Bürgerrat Zug
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein zur
Bürgergemeindeversammlung vom Mittwoch, 10. Dezember 2003,
20.00 Uhr, im Burgbachsaal, Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 23. Juni 2003
- Voranschlag 2004 und Finanzplan für die Jahre 2004-2008 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Vorlage Voranschlag downloaden
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
Bürgerrat Zug
Bürgergemeinde-Versammlung vom 23. Juni 2003
«Nach dem des Bürgerspitals ist dies das grösste Geschäft, das der Bürgerrat der Versammlung je unterbreitet hat», erklärt Bürgerpräsident Beat Landtwing. «Angesichts dieses bedeutenden Entscheides sind wir sozusagen an den Ort des Ursprungs zurückgekehrt», so Landtwing weiter vor der Versammlung im Gotischen Saal des Zuger Rathauses.
Das Projekt des Umbaus und der Erweiterung des Alterheims Mülimatt war im Detail bereits an der letzten Versammlung vorgestellt worden. Am 12. und am 18. Juni hatte ausserdem die Gelegenheit bestanden, in der Eingangshalle des Rathauses unter Anwesenheit von Architekt Urs Keiser Einsicht in die Pläne und das Modell des Bauvorhabens zu nehmen.
«Als einzige Pendenz besteht noch der Umstand», so Landtwing, «dass Stadt und SBB zwischen der Bahnlinie und dem Altersheim einen drei Meter breiten Radweg erstellen wollen. Wir befürchten, dass so der Umschwung für die Pensionierten eng werden könnte. Eine Sitzung zu diesem Thema findet am Dienstag statt.»
Trotzdem nahm die Versammlung den Antrag für den Investitionskredit und den Kredit für die Übergangslösung während der Bauzeit von insgesamt 21 Millionen Franken einstimmig an. Erst im Anschluss erkundigte sich eine Votantin, weshalb das Bauprojekt keine Balkone vorsehe. Der Bürgerrat konnte versichern, dass sich die geplanten Fenster grosszügig öffnen liessen. So sei die Möglichkeit, an der frischen Luft zu sitzen, gegeben, und zwar ohne die Behinderung einer Balkonschwelle. Baubeginn ist im Frühling des kommenden Jahres. Der Neubezug soll im Herbst 2005 möglich sein.
Alle Einbürgerungen angenommen
Sämtliche Gesuche für das Bürgerrecht der Stadt Zug, es waren insgesamt ein Gesuch eines Schweizers und fünfzehn Gesuche von ausländischen Staatsangehörigen, wurden von der Bürgergemeindeversammlung angenommen. Nachfragen ergaben sich bei vier Gesuchen, bei denen jeweils nur ein Elternteil beziehungsweise ein Ehepartner das Gesuch um Einbürgerung gestellt hatte. In zwei Fällen erfüllten die Partner die Wohnsitzanforderungen nicht, in einem Fall war ein Familienvater sprachlich noch nicht genügend assimiliert und im letzten Fall zog es der Ehepartner vor, seine deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten.
Im Anschluss offerierte der Bürgerrat der mit 146 Versammelten auffallend kleinen Versammlung einen Apéro sowie Wurst und Brot in der Altstadt.
Bürgerrat Zug
Die Stimmberechtigten der Stadt Zug fällten am Abstimmungswochenende des 18. Mai 2003 zwei für die Bürgergemeinde wichtige Entscheide: Sie gaben ihre Zustimmung zu einem Beitrag von 7,5 Millionen Franken sowie einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von maximal 200'000 Franken für das Altersheim Mülimatt. Empfänger dieser Gelder ist die Bürgergemeinde Zug, welche seit Jahren das Altersheim Mülimat in Oberwil führt. Eigentlich eine Aufgabe der Einwohnergemeinde, die aber von der Bürgergemeinde mit «hoher Qualität wahrgenommen wird», wie der Zuger Stadtpräsident Christoph Luchsinger nach Bekanntgabe des Abstimmungsresultates festhielt. Zufrieden über den Ausgang der Abstimmung äusserte sich denn auch Bürgerpräsident Beat Landtwing: «Die Bürgergemeindeversammlung wird am 23. Juni 2003 über den Umbaukredit befinden. Nach dem deutlichen Ausgang der städtischen Abstimmung bin ich sehr zuversichtlich, dass auch die Bürgerschaft ihre Zustimmung zum Vorhaben geben wird.»
In einer zweiten Abstimmung beschloss der Stadtzuger Souverän den Kauf der Villa Stadlin, die sich im Eigentum der Bürgergemeinde Zug befindet. Die Einwohnergemeinde kann auf dem Areal der Frauensteinmatte das geplante Alterszentrum realisieren. Der Bürgergemeinde Zug fliessen damit finanzielle Mittel zu, welche sie für die Sanierung des Altersheims Mülimatt benötigt.
Bürgerrat Zug
Der Ausschuss der Schweizerischen Nationalbank tagte am Dienstag, 8. Mai 2003 im Gotischen Saal des Zuger Rathauses unter dem Vorsitz von J. Roth. Eingladen waren auch die Finanzdirektoren der Zentralschweizer Kantone. Begrüsst wurden sie vom Zuger Landammann Walter Suter.
Bürgerrat Zug
Das Altersheim Mülimatt soll umfassend saniert werden
Orientierung an der Bürgergemeindeversammlung vom 14. April 2003 im Burgbachsaal Zug
Der Bürgerrat hatte, so Bürgerpräsident Beat Landtwing an der Bürgergemeindeversammlung vom 14. April 2003, gesucht und nichts Passendes erhalten: in Arth, in Baar, in Klöstern, Kurhäusern und ehemaligen Hotels. Die Pavillonlösung auf dem angrenzenden Grundstück des Franziskusheims Oberwil ist nun die Lösung. Diese kostet während der Bauzeit von Frühling 2004 bis Herbst 2005 1,5 Millionen Franken.
«Zeitgemässe Erneuerung
Laut Konrad Schwerzmann, Vizepräsident des Bürgerrats und Bauchef, sollen die 60 Zimmer in dem nun fast 40 Jahre alten Bau «eine zeitgemässe Erneuerung und eine Anpassung an die heutigen Ausbauwünsche» erfahren. Auch viele technische Erneuerungen drängten sich auf. Ein Umbau werde günstiger als ein Neubau.
Dem Architekten Urs Keiser zufolge gibt es eine Erweiterung im Südwesten des jetzigen Baus in der Form eines Monolith-Baukörpers, dessen Farbgebung aber noch nicht feststehe. Alle Zimmer erhalten eine Dusche und haben ein angemessen grosses Wohnzimmer. Ferner baue man Gemeinschaftswohnräume mit Loggia. Ein Saal diene auch den Oberwilern und habe so auch Zentrumsfunktion für das Dorf. Ein niedriger Anbau erfolgt auf der Westseite Richtung Bahngeleise, und dieser zieht sich auch um die Ecke Richtung Stadt. Der Bau erhalte «französische Balkone», welche das Gefühl vermitteln, «draussen zu sitzen». Das Altersheim Mülimatt in Oberwil soll eine Etage niedriger werden. Sonst gäbe es zu viele und kostspielige feuerpolizeiliche Auflagen. Aussen nach Süden hin wird eine Pergola errichtet. Der jetzige Fahrweg Mühlematt werde verschmälert und gebäudeseits zum Teil durch einen Gehweg ersetzt.
Laut Bürgerpräsident Beat Landtwing kostet das Bauvorhaben 19,5 Millionen Franken und ist damit «das grösste Bauvorhaben der Bürgergemeinde seit je». Deshalb sei die städtische Abstimmung über den 7,5-Millionen-Beitrag der Stadt und den Kauf der Stadlin-Villa für 5,8 Millionen Franken bedeutsam für die Finanzierung. Gestern wurde lediglich orientiert, aber nicht abgestimmt.
Reserve für Bauvorhaben
Zuvor hatte die Versammlung die Rechnung 2002 genehmigt und vom Überschuss 100 000 Franken für die Dachsanierung Hertizentrum 1 und 90 000 Franken für die Altersheimerneuerung und -restrukturierung in Reserve gelegt. Zwei Schweizer und 14 aufrechterhaltene ausländische Einbürgerungsgesuche wurden bejaht.
Karl Etter, «Neue Zuger Zeitung»
Bürgerrat Zug
20.00 Uhr, Burgbachsaal Zug
Traktanden
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 18. Dezember 2002
- Rechnung 2002 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
- Umbau und Erweiterung Altersheim Mülimatt, Oberwil - Vorstellung des Projektes sowie Information über das weitere Vorgehen
Bürgerrat Zug
Ein Jubiläum der besonderen Art wurde am Montag, 6. Januar 2003, im Zuger Rathaus gefeiert: Seit 20 (!) Jahren führen Hubert Erni und Stefan Meier das Gasthaus Rathauskeller – mit sehr grossem Erfolg: Der «Rathauskeller» stellt das bekannteste Restaurant der Region dar und liegt mit 17 Punkten im massgebenden Gastroführer «Gault Millau» auch schweizweit an der Spitze.
Die Bürgergemeinde Zug, die Eigentümerin des schönen Gebäudes in der Altstadt, lud zur Feier ein, welcher die Prominenz von Zug mit grossem Aufgebot folgt: Eine Delegation des Zuger Regierungsrates mit Brigitte Profos und Hans Beat Uttinger, der Zuger Stadtrat in corpore mit Stadtpräsident Christoph Luchsinger an der Spitze, der Bürgerrat von Zug sowie zahlreiche andere Gäste und Freunde von Stefan Meier und Hubert Erni.
Bürgerpräsident Beat Landtwing blätterte in der wechselvollen Geschichte des Pächterpaares, während Urs Heller, Chefredaktor des «Gault Millau» die gastronomischen Schwer- und Höhepunkte des «Rathauskellers» aus fachmännischer Sicht würdigte. Stadtpräsident Christoph Luchsinger schliesslich hob den «Rathauskeller» als herausragende Visitenkarte für die Region Zug hervor.
Laudatio zum 20-Jahr-Jubiläum des Pächterpaares Hubert Erni und Stefan Meier auf dem Restaurant Rathauskeller von Bürgerpräsident Beat Landtwing
Im Namen des Bürgerrates der Stadt Zug heisse ich Sie alle im Rathaus zu Zug herzlich willkommen. Es freut uns, dass Sie unserer Einladung zum 20-Jahr-Pächter-Jubiläum von Hubert Erni und Stefan Meier gefolgt sind.
20 Jahre im Rathauskeller – ich glaube, das ist Grund genug diese überaus erfolgreiche Zeit Revue passieren lassen und in der Rückblende uns fragen – ja wie hat es eigentlich angefangen.
Im Frühling 1982 traf die Kündigung des bisherigen Pächters, Herr De Moliner ein. Dies veranlasste den Bürgerrat durch einen Architekten, die Unterkellerung sowie die bauliche Verbesserung der Betriebsabläufe unter allfälliger Einbezug der Nachbarliegenschaft zu prüfen.
Die Regelung der Nachfolge lief auf vollen Touren und von den 43 Bewerbungen blieben am Schluss noch drei, mit denen der Bürgerrat das Gespräch führte.
Beim Zustandekommen der Bewerbung Erni hat der Zufall Regie geführt. Man muss wissen, dass Hubert Erni drei Jahre als Steward auf dem Schiff verbrachte und anschliessend sechs Jahre als Flight Attendant bei der Swissair tätig war. Zufällig hatte er einmal gegenüber Alex Hager, Flugkapitän aus Zug, seinen Wunsch für die Übernahme eines speziellen Restaurant geäussert.
Nun, kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist trafen sie sich zufällig in Bombay, wobei Hubert Erni gerade ankam und Alex Hager das Flugzeug für den Rückflug übernahm. Er wisse etwas – nämlich das Zunfthaus Kreuz in Oberwil – super – werde ich sofort nach meiner Rückkehr anschauen, so nehme ich an, sagte Hubert Erni. Zuhause erfuhr dann Alex Hager, dass das Zunfthaus bereits verpachtet war. Einige Tage später an einer Parteiversammlung der CVP vernahm er jedoch von den damaligen Bürgerräten Frau Annamarie Speck und Herr Toni Gügler, dass der Rathauskeller zu verpachten sei. Entsprechend orientiert besichtigte Hubert Erni unmittelbar nach Ankunft am Samstag den Rathauskeller, wobei ihm der damalige Wirt zu verstehen gab, er hätte absolut keine Chance.
Für ihn war jedoch klar – das war das Restaurant! - stellte seine Bewerbung zusammen und überbrachte sie am Montag persönlich dem Bürgerschreiber Herbert Speck.
Als der Bürgerrat ihn, den 28-jährigen Newcomer, beim Interview auf die grosse Konkurrenz gegenüber hinwies - gemeint ist das Rest. Aklin - antwortete er keck, das sei eine willkommene Herausforderung. Bei diesem Gespräch gab er seine Vorstellungen über die Betriebsführung sowie die Wünsche für die geplante Renovation bekannt.
Die Referenzen beim Arbeitgeber waren gut und auch das Probeessen von Bürgerrat Gügler im elterlichen St. Josef in Rain fiel zur vollen Zufriedenheit aus – er bekam den Zuschlag – ich meine ein mutiger Entscheid des damaligen Bürgerrates mit Willy Waller an der Spitze.
Ein Pachtvertrag für die Dauer von vorerst zwei Jahren wurde abgeschlossen. Hubert Erni konnte noch im Rahmen des kleinen Umbaus seine Wünsche einbringen. Die Renovation betraf hauptsächlich die Küche, der Einbezug der Nachbarliegenschaft liess sich nicht realisieren und von der Unterkellerung wurde abgesehen. Die Platzverhältnisse blieben somit eingeschränkt und des öftern sah man ihn den Wein von den verschiedenen Lagerorten in der Altstadt ins Restaurant karren. Wunschgemäss wurde das à-la-Carte Restaurant im 1. Stock von Bürgersäli in Zunftstube umbenannt.
Nun ganz wichtig – zu Stefan Meier bestand schon vorher eine lose Verbindung, er war damals in Genf beschäftigt als rechte Hand von Louis Pelletier und schon nach einiger Zeit war das Duo im Rathauskeller komplett.
Nun nahm die Erfolgsgeschichte ihren Lauf. Zu Anfang waren noch ein paar schwierige Individuen zu entfernen und bald getrauten sich auch Frauen ohne Begleitung abends ins Restaurant zu kommen. Die Beiden waren richtige Senkrechtstarter, wobei auch der Artikel von Silvio Rizzi in der Zeitschrift „BILANZ“ im Frühjahr 1984 dazu beitrug.
Ein grosser Meilenstein war der Umbau im Jahre 1993. Mit dem durch den Architekten Felix Koch entworfenen Projekt konnte eine zweckmässige Nutzungserhöhung und -verbesserung erzielt werden. Diesmal wurde die Nachbarliegenschaft miteinbezogen und die Unterkellerung realisiert. Weitere Stichworte sind – Vergrösserung des Bistros, Einbau von Studios im Dachstock, neue leistungsfähigere Küche. Die Pächter konnten ihre Vorstellungen und Wünsche weitestgehend einbringen und sogar mit der schwarzen Wand im Bistro waren wir einverstanden. Doch es gab auch Ausnahmen - den Alabaster im engen Treppenhaus konnten wir uns nicht vorstellen und die Toiletten-Wände à la Philip Stark, sehr avantgardistisch, interessant, jedoch halb-transparent und das Probesitzen vor Ort, also in der 1:1 Situation zeigte eben die Bewegungen, schemenhaft zwar, jedoch nach unserer Ansicht war das doch zuviel. Die projektierten Baukosten betrugen Fr. 3,3 Mio. Als der damalige Bürgerpräsident Peter Spillmann Hubert Erni + Stefan Meier mit diesem hohen Betrag konfrontierte und damit eine wesentliche Erhöhung des Pachtzinses in Aussicht stellte, willigten die beiden Herren sofort ein. Diese Entschlusskraft hatte mich, als damaligen Finanzchef, beeindruckt und es zeigte auch generell die speditive Arbeitsweise der Beiden.
Der Umbau erfolgte zwischen Februar und September 1993. Die erste Zeit nach der Wiedereröffnung war äusserst intensiv, musste doch neues Personal eingeführt werden bei einer wesentlich grösseren Restaurant-Fläche - es war eigentlich wie ein Neuanfang.
Die Erfolgsgeschichte fand ihre Fortsetzung. Der Bekanntheitsgrad stieg weiter an. Die leistungsfähigere Küche erlaubte den Einstieg in das Catering-Geschäft, welches die Beiden ebenfalls erfolgreich gestalteten. Nun, Erfolg haben – das sagt sich so leicht – aber meine Damen und Herren – doch es steckt viel, viel harte Arbeit dahinter.
Ebenfalls ein wichtiger Punkt ist die Liebe zum Detail, die dem Besucher in den wechselnden Dekorationen auffiel. Die Kreativität spiegelte sich auch in den verschiedenen Anlässen wider, sei es Essen verbunden mit Kunst, Theater oder wie kürzlich in Verbindung mit einer Kinovorstellung. Oder das persönliche Element, wenn beispielsweise der Wirt das Bier dem Gast persönlich bringt – und mit der Betonung darauf, eben auf Gast, wurde das Restaurant in Gasthaus umbenannt.
Zum Schluss möchte ich noch das soziale Engagement von Hubert Erni und Stefan Meier würdigen.
Zum ersten – zusammen mit Helferinnen und Helfer haben sie, bereits zum 19. Mal am Weihnachtsabend die Stube offengehalten. Man muss wissen, dass zu Anfang ausser dem Rathauskeller kein anderes Restaurant am Heiligabend offen hatte. Der Tannenbaum aus dem Zuger Korporationswald wird jeweils geschmückt und im Bistro werden eine währschafte Suppe und Nüsse, Apfel, Orangen und Süssigkeiten offeriert. Dadurch bereiteten sie zweifellos vielen einsamen Menschen eine grosse Freude.
Zum zweiten – seit vielen Jahren werden jeweils die aufwändige Fasnachts-Dekorationen verkauft und mit dem Erlös, welcher sich zwischen 10'000 und 25'000 Franken bewegt, karitative Organisationen unterstützt wie zum Beispiel das Drogenforum, Frauenhaus, Weihnachtsbriefkasten, Aidshilfe oder auch das Kinderheim der Bürgergemeinde. Besonders erwähnen möchte ich noch die Aktion zugunsten der Sonnenberg Schule in Baar. Anlässlich einer Teddy-Bären-Ausstellung wurden diese, gestiftet von 100 prominenten Zugern, am Märlisuntig versteigert. Dank dieses Erlöses und weiteren Spenden kann für diese sehbehinderten Kinder dieser Schule jedes Jahr eine Skiwoche in St. Moritz durchgeführt werden.
Lieber Hubert Erni, lieber Stefan Meier – im Namen des Bürgerrates und der ganzen Bürgerschaft von Zug gratuliere ich Ihnen herzlich zum 20-Jahr-Pachtjubiläum. Sie haben unseren Rathauskeller zu einer Top-Adresse gemacht. Wir sind stolz auf Euch und hoffen, dass Ihr noch viele Jahre im Rathauskeller wirken werdet.
Beat Landtwing, Bürgerpräsident von Zug
Es war die 20. Gemeindeversammlung unter der Leitung von Bürgerpräsident Beat Landtwing. Anwesend waren 129 Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Der Voranschlag 2003 wurde einstimmig genehmigt. Zuvor wurde ein Antrag von Benedikt Keiser für einen Beitrag von Fr. 5 000.-- an den Lifteinbau im Kloster Maria Opferung grossmehrheitlich abgelehnt.
Den Einbürgerungsgesuchen erwuchs keine Opposition. Der Bürgerrat zog ein Gesuch einer ausländischen Familie zwecks weiterer Abklärungen zurück. (Kurz vor der Versammlung wurde festgestellt, dass bei einem minderjährigen Kind gemäss Polizeibericht nicht alles in Ordnung ist).
Der Bürgerpräsident orientierte ferner:
- dass der Gesamtkredit für die Renovationen des Kapuzinerklosters von 3,9 Mio. Franken um rund Fr. 90 000.-- unterschritten werden konnte,
- dass die Bürgergemeinde Zug von Frau Maria Bianchini-Bosch sel. ein Legat von rund Fr. 162 000.-- erhielt, um in Not geratene Stadtzugerinnen und -zuger zu unterstützen,
- dass die Bürgergemeinde nebst dem Legat von Fr. 768 000.-- von Charles Zaugg sel. für das Kapuzinerklosters noch einige Gemälde erhielt, u.a. des Zuger Künstlers Jonny Potthoff. Eines davon wurde mit Zustimmung des Künstlers reproduziert und den Anwesenden als Abschluss der 650-Jahr-Feier Zug im Bund der Eidgenossenschaft abgegeben (Liebfrauenkapelle im Winter).
Bürgerrat Zug
as Jubiläumsjahr 650 Jahre Zugehörigkeit Zugs zum Bund fand am Samstag, 14. Dezember 2002, im Zuger Rathaus einen stilvollen Abschluss. Die Bürgergemeinde Zug und der Kanton Zug luden die Helfer des Organisationskomitees, die Vertreter der Einwohner-, der Kirchen- und Bürgergemeinden sowie die Korporationen zu einer Abschlussfeier ein. Landammann Hanspeter Uster blickte auf ein wunderbares Jubiläumsjahr zurück, das sich zu begehen lohnte – trotz der schrecklichen Ereignisse vom 27. September 2001. Die Bürgergemeinde Zug leistete ihren Beitrag mit der Restaurierung der Urkunde aus dem Jahre 1454. Der Zugerbrief wurde an der Feier erstmals gezeigt. In einem spannenden Referat zeigte der Historiker Thomas Glauser auf, wie Zug zum Bund der Eidgenossenschaft kam (Referat Glausers im Tugium 18 zum download (pdf-Dokument, 484 kb).
Mittwoch, 18. Dezember 2002, 20.00 Uhr, Burgbachsaal Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 27. Mai 2002
- Voranschlag 2003 und Finanzplan für die Jahre 2003-2007 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission, Vorlage downloaden
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
Zug, 19. November 2002
Bürgerrat Zug
An der Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 27. Mai 2002, die von Bürgerpräsident Beat Landtwing geleitet wurde, nahmen 137 Mitbürgerinnen und Mitbürger teil. Sie wurden erstmals vom neuen Bürgerweibel Thomas Hürlimann begrüsst.
Zum Protokoll ergänzte der Bürgerpräsident, dass dem Tag der offenen Tür des Kapuzinerklosters ein voller Erfolg beschieden war. Der Bürgerrat sei auch zuversichtlich, dass die Bauabrechnungen unter den eingeholten Krediten abschliessen werde. Zum Um- und Anbau des Altersheimes Mülimatt führte er aus, dass die vom Bürgerrat eingesetzte Baukommission intensiv an der Arbeit sei. Das von Architekt Oberholzer ursprünglich eingereichte Projekt sei verfeinert und erweitert worden. Der Bürgerrat hofft, an der kommenden Dezembergemeinde oder sonst zu Beginn des neuen Jahres anlässlich einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung den Baukredit einzuholen. Intensiv werde zudem nach einer optimalen Lösung für die vorübergehende Unterbringung der Pensionäre während der Bauzeit von rund eineinhalb Jahren gesucht.
Zur Jahresrechnung 2001 (Vorlage downloaden, pdf-Datei, 174 Kb) wurde das Wort nicht verlangt, und diese wurde auch einstimmig genehmigt. Die Versammlung nahm sodann von den 13 durch den Bürgerrat vorgenommen Einbürgerungen von Schweizer Bürgern Kenntnis und folgte zudem seinem Antrag diskussionslos für die Aufnahme von vier Gesuchen von Schweizer Bürgern und 15 Gesuchen von Ausländern.
Abdruck des Bundesbriefes an die Bürgerschaft
Zum Abschluss erinnerte der Bürgerpräsident an die in einem Monat stattfindenden Feierlichkeiten aus Anlass zum 650-Jahr-Jubiläum des Standes Zug zur Eidgenossenschaft und wies darauf hin, dass der Bundesbrief sich im Bürgerarchiv der Bürgergemeinde Zug befinde. Davon ist der Bürgerschaft ein Abdruck zugestellt worden. Das Jubiläum hat den Bürgerrat auch dazu bewogen, den Apero ein wenig anders zu gestalten. Vorgesehen war, Tische und Bänke im Freien aufzustellen, doch der Wettergott hat leider nicht mitgespielt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vergnügten sich bei Grillwürsten und Getränken im warmen Saal. Die Stimmung war sehr locker, und die Umgestaltung des Aperos fand grossen Zuspruch. Die Gemeinde war bereits um 20.35 Uhr beendet. Der Apero dauerte dagegen etwas länger!
Bürgerrat Zug
Schöner Erfolg für die Bürgergemeinde Zug am Tag der offenen Tür des Kapuzinerklosters. Die sympathische Aktion wurde mit einem grossen Andrang belohnt.
Rund 800 Personen besuchten am Samstag, 18. Mai 2002, das im Besitze der Bürgergemeinde Zug gehörende Kapuzinerkloster. Der Bürgerrat unter der Leitung von Beat Landtwing ermöglicht der Öffentlichkeit damit einen Einblick in die frisch renovierten Klosteranlagen. Die Besucherinnen und Besucher waren des Lobes voll über die gelungene Sanierung der traditionsreichen Räumlichkeiten.
Die im Kapuzinerkloster wohnhafte Gemeinschaft der Seligpreisungen empfing die interessierten Besucherinnen und Besucher mit grosser Gastfreundschaft. Die Gemeinschaft, die 1974 in Frankreich gegründet wurde, umfasst nebst Priestern sowie Ehelosen, die sich bei entsprechender Berufung zum Zölibat weihen lassen können, auch Ehepaare und Familien.
Der Bürgerrat der Stadt Zug freut sich, Ihnen den Abdruck der im Bürgerarchiv aufbewahrten Urkunde als Beitrag zu den Jubiläumsfeierlichkeiten «650 Jahre Zug im Bund der Eidgenossenschaft» zu präsentieren. Dr. phil. Albert Müller erklärt auf verständliche Art den Inhalt des Zuger Bündnisses. Sie können das gesamte Dokument downloaden (pdf-Dokument, 273 Kb) oder bei der Bürgerkanzlei Zug bestellen. Oder Sie können die Erläuterungen von Dr. Albert Müller untenstehend nachlesen.
Vorbemerkungen zum Bündnis
Das Zuger Bündnis, geschlossen von der Stadt
Zürich, der Stadt Luzern, von Stadt und Amt Zug (Aegeri,
Menzingen und Baar) sowie den drei Ländern Uri, Schwyz
und Unterwalden vom 27. Juni 1352 ist im Original nicht
mehr vorhanden. Immerhin liegt von diesem Bündnis im
Staatsarchiv Schwyz eine Abschrift aus dem Jahre 1366
vor, die vom Propst des Gotteshauses Felix und Regula in
Zürich als mit dem Original vom 27. Juni 1352 übereinstimmend
beglaubigt ist.
Die ausserordentlich komplizierte Rechtslage von
Stadt und Amt Zug gegenüber Habsburg und gegenüber
Schwyz in der Zeit von 1352 bis 1404 wurde erst im Jahre
1454 gelöst, indem die Bündnispartner von 1352 mit der
Stadt und dem Amt Zug den Bund vom 27. Juni 1352,
diesmal ohne habsburgische Vorbehalte, neu und feierlich
beschlossen. Die Neuausfertigung von 1454 stimmt übrigens
mit dem Inhalt der Zürcherbundes von 1351 weitestgehend
überein und ist mit Ausnahme des verbrannten
Urner Exemplars in den Archiven der übrigen Bündnispartner
vorhanden.Die Neuausfertigung von 1454 ist auf den
27. Juni 1352 zurückdatiert worden.
Zum Inhalt des Zuger Bündnisses
vom 27. Juni 1352
«In Gottes Namen. Amen.» – so beginnt der Zugerbrief
und dann folgt die Aufzählung der Vertragschliessenden.
Der Stand Zug wird vertreten durch den Rat und die
Bürger der Stadt Zug und von allen, die zu demselben Amt
Zug gehören, also von den Bürgern von Aegeri, Menzingen
und Baar.
Die Vertragschliessenden orientieren alle, die diesen
Brief sehen oder ihn ablesen hören – zu dieser Zeit konnten
nur ganz wenige lesen – über den Zweck des Bündnisses:
Erhaltung des Friedens, Schutz von Leib und Gut,
Schutz unserer Städte und Länder, zum Nutzen des ganzen
Landes. Das Bündnis soll für die Vertragschliessenden und
für alle Nachkommen ewig dauern, also unbefristet sein
und auf Grund des öffentlichen Eides von allen verpflichtend
eingehalten werden. Und wenn auch viele Dinge im
Laufe der Zeiten vergehen oder geändert werden, so wollen
die genannten Städte und Länder mit diesem ewigen
Bund ein öffentliches Zeugnis ablegen:
(1) Wir wollen einander beraten und einander getreu
helfen, soweit wir dies mit unseren Kräften vermögen,
gegen alle jene, die uns an Leib und Gut, an Ehre und Freiheit,
mit Gewalt, ohne Recht, mit Unannehmlichkeiten und
Beleidigung angreifen, kränken oder Schaden zufügen.
Dann wird der Hilfskreis, innerhalb dem diese unbedingte
Hilfe zu leisten ist, genau umschrieben. Er beginnt bei der
Quelle der Aare «an Grÿmslen» (an der Grimsel), folgt der
Aare durchs Haslital bis Bern und weiter der Aare entlang
zum Bielersee, von da nach Solothurn, Aarwangen, Aarburg,
Aarau, Brugg bis zur Stelle, wo die Aare in den Rhein
mündet; dann geht es rheinaufwärts bis zur Mündung der
Thur in den Rhein, dann der Thur entlang ins Toggenburg
bis an die Stelle, wo die Thur entspringt (Thurwis am Fuss
des Säntis). Vom Quellgebiet der Thur zieht sich der Hilfskreis
ins Sarganserland und an den Rhein bis zum östlichsten
Punkt, nach Churwalden; dann geht es in westlicher
Richtung zum Vorderrhein «an die vesti ze Ringgenberg» in
der Gemeinde Trun, in der 1424 der «Graue Bund» beschworen
worden ist. Von der heute noch stattlichen, auf
einem Moränenhügel thronenden Turmruine Ringgenberg
zieht sich die Grenze zum Gotthard hinauf und von dort
hinunter «uff den Plattiner», d. h. zum Platifer beim Monte
Piottino (1121 m) zwischen Rodi und Prato. Von der oberen
Leventina führt der Hilfskreis zurück durch das Bedrettotal
ins Wallis «uff den Doeisel» (Deisch) bei Lax und von dort
hinauf zum Grimsel, «da die Ar entspringt». (2) Wenn ein
Bündnispartner ohne Recht innerhalb dieses Hilfskreises
angegriffen oder geschädigt wird, dann soll das angegriffene
oder geschädigte Land nach eidlicher Beurteilung des
Schadens die andern Bündnisparter um Hilfe «manen».
Wenn das Hilfegesuch durch gewissenhafte Boten oder
durch Briefe erfolgt ist, dann sollen die gemahnten Städte
und Länder unverzüglich und ernsthaft zu Hilfe kommen
und zwar auf eigene Kosten. Kein Bündnispartner darf sich
der Mahnung entziehen oder unter einem Vorwand die
verlangte Hilfe nicht leisten. (3) Bei einem plötzlichen
Schaden oder Angriff oder wenn «gecher hilff» (d.h. rasche
Hilfe) nötig ist, dann soll ohne Mahnung unverzüglich Hilfe
geleistet werden und zwar «a&Mac255;n allen fúrzug» (d. h. ohne
alle Zögerung). (4) Bei einer wichtigen Sache, bei der ein
Auszug oder eine Belagerung nötig würde, soll eine Tagung
ins Gotteshaus der Abtei Einsiedeln einberufen und dort
beraten werden, auf welche Art und Weise unverzüglich
geholfen werden könnte. Im Fall von Eroberungen müsste
die mahnende Stadt oder das mahnende Land die Kosten
für Werkarbeiten und Werkleute selbst tragen. (5) Wenn
jemand einen Bündnispartner angreifen oder schädigen
würde, der ausserhalb der bezeichneten Grenzen sesshaft
ist, und dann in unsere Gewalt käme, dann soll dieser Angreifer
samt den Helfern ergriffen und dessen Gut eingezogen
werden; der angerichtete Schaden muss vom
Angreifer unverzüglich wieder gutgemacht werden. – Als
Realpolitiker halten die Eidgenossen auch Lösungen für
allfällige interne Streitigkeiten bereit: (6) Sollte Zürich in
Streit oder Uneinigkeit mit den andern Bündnispartnern
geraten, so soll eine Tagung nach Einsiedeln einberufen
werden; die Stadt Luzern oder die Stadt Zug oder die Länderorte
bestimmen zwei ehrbare Männer und auch die
Stadt Zürich ordnet zwei ab; diese vier Männer sollen nach
abgelegtem Eid den Streit unverzüglich gütlich beilegen
oder nach Recht schlichten. Das Urteil, einstimmig oder
mehrheitlich, soll von beiden Seiten angenommen werden.
(7) Bei Stimmengleichheit sollen die vier Schiedsrichter
einen «gemeinen man» (d. h. einen allgemeinen, gewöhnlichen,
einfachen Mann) innerhalb der Eidgenossenschaft
auswählen, der dann den Streit mit seinem Eid zu schlichten
hat. (8) Wegen einer Geldschuld darf man nicht vor ein
geistliches Gericht gestellt werden; der weltliche Gerichtsort
ist dort, wo der Schuldner sesshaft ist. (9) Nur ein wirklicher
Schuldner soll betrieben werden. (10) Kein Bündnispartner
soll wegen irgendeiner Sache für einen andern
haftbar sein. (11) Ein vom Gericht gefälltes Urteil soll auch
von den andern Gerichten, sofern es diesen amtlich mitgeteilt
worden ist, als solches anerkannt werden. Wer den
zum Tode Verurteilten wissentlich aufnimmt, ihm Essen
und Trinken verabreicht, der soll bestraft, nicht aber getötet
werden. (12) Die Bündnispartner behalten sich vor, mit
andern Herren oder Städten Bündnisse einzugehen; solchen
nachfolgenden Bündnissen geht aber dieser Brief
vom 27. Juni 1352 vor. (13) Sollte jemals Herr Rudolf Brun,
Ritter und Bürgermeister von Zürich, oder wer immer dort
Bürgermeister sein wird, die Räte, die Zünfte und die Bürgerschaft
dieser Stadt kränken oder die Gerichte, die Zünfte
oder Gesetze missachten und sollten die von Luzern,
Zug, Uri, Schwyz und Unterwalden deswegen um Rat gebeten
werden, so sollen «wir» unverzüglich nach unseren
Eiden helfen und raten, so dass der Bürgermeister, die Räte
und die Zünfte bei ihren Befugnissen, Gerichten und Gesetzen
verbleiben, wie sie dieselben bisher gehalten haben.
(14) Alle Bündnispartner behalten sich die Pflichten gegenüber
dem König und dem Heiligen Römischen Reich
nach alter und guter Gewohnheit vor. (15) Zürich behält
sich die Bündnisse und Gelöbnisse vor, die vor diesem Abschluss
eingegangen worden sind. (16) Zürich, Luzern, Uri,
Schwyz und Unterwalden behalten sich die Gelöbnisse und
Bündnisse vor, die sie miteinander haben und diesem
Bündnis vorgehen sollen. (17) Jede Stadt, jedes Land, jedes
Dorf und jeder Hof innerhalb dieses Bündnisses soll bei den
bestehenden Gerichten, Freiheiten, verbrieften Rechten
und Gewohnheiten so verbleiben, wie diese bisher beachtet
und ausgeübt worden sind. (18) Das Bündnis soll alle 10
Jahre anfangs Mai öffentlich bekannt gemacht und erneuert
werden. Alle Männer sowie «knaben» ab 16 Jahren sollen
dann schwören, dieses Bündnis in allen Teilen treu und
ewig zu halten. Falls diese Bündnis-Erneuerung aus
irgendeinem Grund nicht erfolgen könnte oder verschoben
würde, so soll dies dem Bündnis nicht abträglich sein, zumal
dieses ausdrücklich ewig und fest in allen Punkten
bleiben soll. (19) Die Bündnispartner halten nach reiflicher
Erwägung einmütig fest, dass Änderungen zum Wohl des
allgemeinen Nutzens durchaus vorgenommen werden
können, sofern alle Bündnispartner einig sind und dies einhellig
beschliessen. – Damit der Inhalt dieser öffentlichen
Urkunde jetzt und hernach ewig wahr und treu bestehen
bleibt und von den Vertragsparteien und allen Nachkommen
gehalten wird, haben die vorgenannten Städte und
Länder von Zürich, von Luzern, von Zug, von Uri, von
Schwyz und von Unterwalden ihre Siegel öffentlich an diesen
Brief angebracht; gegeben zu Luzern, am Mittwoch
nach dem Johannstag «súngichten» (= Sonntag, 24. Juni,
Sonnwende), also am Mittwoch, dem 27. Juni 1352.
20.00 Uhr, Burgbachsaal Zug
Traktanden
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2001
- Rechnung 2001 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission - Vorlage downloaden (pdf-Datei, 174 Kb)
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
- Ersatzwahl für ein Mitglied der RPK: Als Ersatz für die beim Attentat vom 27. September 2001 ums Leben gekommene Dorly Heimgartner wurde einstimmig und mit Applaus Philipp Moos gewählt.
- Voranschlag 2002 und Finanzplan 2002-2006: Ohne Wortbegehren und einstimmig wurde das Budget 2002 genehmigt und vom Finanzplan Kenntnis genommen. Es schliesst bei Ein- und Ausgaben von rund 4,5 Millionen Franken ausgeglichen ab.
- Motion Martin Döbeli sel.: Bei einer Gegenstimme wurde dem Antrag des Bürgerrates auf Nichterheblicherklärung der Motion zugestimmt. Döbeli strebte eine engere Zusammenarbeit mit den anderen Zuger Altersheim an. Die vom Motionär verlangte Betriebskommission ist inzwischen ernannt worden.
- Projektierungskredit Um- und Anbau Altersheim Mülimatt: Ebenfalls mit einer Gegenstimme wurde der Projektierungskredt von 665 000 Franken genehmigt.
- Einbürgerungsgesuche: Alle Einbürgerungsgesuche wurden gutgeheissen.
- Im Anschluss an die offiziellen Traktanden wurden Bürgerrat Erich Kalt und Bürgerweibel Louis Wickart mit Präsenten und einem kräftigen Applaus seitens der Bürgerschaft verabschiedet
Anwesend waren 168 Personen. Den Damen wurde am Ende aus Anlass des 30-jährigen Frauenstimmrechtes eine Rose abgegeben.
MOTION VON MARTIN DÖBELI SEL. betr. Führung von Altersheimen
Bericht und Antrag des Bürgerrates zuhanden der Bürgergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2001
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
A. Motionstext
Am 18. Mai 2001 reichte Martin Döbeli, Zug, der am 27. September 2001 durch den Anschlag im Regierungsgebäude auf tragische Weise ums Leben gekommen ist, eine Motion betr. Führung von Altersheimen ein und stellte dabei den Antrag:
"Der Bürgerrat der Stadt Zug wird beauftragt, mit der Stiftung Zugerische Alterssiedlungen in Verhandlungen zu treten, damit das Altersheim Mülimatt durch die Stiftung, gemeinsam mit den Betrieben Waldheim, Herti und Neustadt geführt werden kann."
Der Motionär begründete seinen Antrag wie folgt:
"Die Führung eines Altersheimes stellt durch die zunehmende Pflegebedürftigkeit der Pensionärinnen und Pensionäre immer höhere Anforderungen. Hohe Anforderungen an Heimleitung und Personal, aber ebenso hohe, wenn nicht höhere, an die Trägerschaft.
Diesen Anforderungen versuchen die Trägerschaften auf verschiedene Arten bzw. mit verschiedenen Organisationsformen gerecht zu werden. So vertrauen immer noch einzelne Trägerschaften auf die Lösung mit Exekutivmitgliedern als direkte Vorgesetzte der Heimleitungen. Diese Lösung ist mir aus meiner Tätigkeit als Berater von verschiedenen Alters- und Pflegeheimträgerschaften mit unterschiedlichem Erfolg bekannt. Ich musste jedoch während der letzten Jahre immer wieder feststellen, dass verschiedene Exekutivmitglieder mit der direkten Führung, vor allem in Konfliktsituationen, an Grenzen stossen.
Der grösste Teil der mir bekannten Trägerschaften (Vereine, Stiftungen und Bürgergemeinden) hat jedoch das Instrument der Betriebskommission geschaffen. Die Betriebskommission, ein Fachorgan, deren Mitglieder auf Grund ihres Fachwissens und ihrer Fachkompetenz und nicht wegen ihres politischen Mandates oder ihrer Vereinsmitgliedschaft ausgewählt werden, ist die direkte
Vorgesetzte der Heimleitung und somit auch diejenige Stelle an die sich die Heimleitung immer - in guten wie in schlechten Tagen - wenden kann. Alle Anträge, Wünsche und Begehren des Betriebes werden in der Betriebskommission bearbeitet und beschlussreif der Trägerschaft unterbreitet. Mit dieser Vorgehensweise muss sich die Trägerschaft (die Exekutive) nur noch mit der politischen Seite der Anträge befassen, wozu sie auch den Auftrag hat und in der Lage ist.
Der Stiftungsrat der Stiftung Zugerische Alterssiedlungen hat in seiner neuen Zusammensetzung während der letzten zwei Jahre, sowohl personell wie auch administrativ, die Voraussetzungen geschaffen, dass die Zuger Heime nach Grundsätzen geführt werden können, die in erster Linie das Wohl der Pensionärinnen und der Pensionäre berücksichtigen, dabei aber auch den wirtschaftlichen Aspekt der Betriebsführung nicht ausser Acht lassen.
Das Mülimatt könnte als viertes Heim in der Stiftung von vorhandenen Strukturen profitieren und somit wäre die Zukunft der Pensionärinnen und Pensionären in fortschrittlichen Rahmenbedingungen gesichert."
B. Verfahrensvorschriften
Ist eine Motion neunzig Tage vor der Gemeindeversammlung eingereicht worden, hat der Gemeinderat dazu Stellung zu nehmen und das Geschäft auf die Traktandenliste zu setzen, damit über die Erheblicherklärung abgestimmt werden kann. (§ 80 Abs. 2 Gemeindegesetz).
Abs. 4 desselben Paragraphen sieht jedoch vor, dass die Frist im Einvernehmen mit dem Motionär angemessen erstreckt werden kann, wenn eine Stellungnahme zur Motion innert der vorgesehenen Frist aus zwingenden Gründen nicht möglich ist.
C. Stellungnahme des Bürgerrates
Nach Eingang der Motion nahm eine Delegation des Bürgerrates mit dem Motionär Kontakt auf. Dabei erklärte sich dieser bereit, wegen einiger im Hinblick auf die Behandlung notwendiger Abklärungen, die Motion nicht an der Wahlgemeinde vom 1. Oktober 2001, sondern an der Budgetgemeinde vom 10. Dezember 2001 zu traktandieren. Bei diesem Gespräch stellte sich auch heraus, dass das Begehren von Herrn Döbeli in erster Linie darin bestand, dass für das Altersheim Mülimatt einerseits eine Betriebskommission eingesetzt und andererseits eine enge Zusammenarbeit mit dem Stiftungsrat der Zugerischen Alterssiedlungen aufgenommen wird. Der Motionär zeigte sich höchst erfreut, als ihm dabei versichert wurde, dass der Bürgerrat per 1. Januar 2002 die Bildung einer fünfköpfigen Betriebskommission für das Altersheim Mülimatt beschlossen hat. Gleichzeitig konnte ihm veranschaulicht werden, dass die Altersheimvor-steherin seit einiger Zeit einen engen Kontakt mit dem Stiftungsratspräsidenten der Zugerischen Alterssiedlungen pflegt. Das koordinierte Anmeldeverfahren für alle stadtzugerischen Altersheime, ein gemeinsam ausgearbeitetes Konzept zur Förderung und Unterstützung der Freiwilligenarbeit in den Altersheimen sowie die grösstenteils von der Stiftung übernommenen Anstellungsbedingungen für das Personal des Altersheimes Mülimatt sind Resultate der bereits gut funktionieren-den Zusammenarbeit.
Die Delegation des Bürgerrates hat Martin Döbeli auch dargelegt, dass eine Führung des Altersheimes Mülimatt durch die Stiftung Zugerische Alterssiedlung nicht in Frage kommt. Der Betrieb eines Altersheimes sei eine sinnvolle Aufgabe der Bürgergemeinde, und der Bürgerrat erachte es als seine Pflicht, das Altersheim Mülimatt in letzter Verantwortung selber zu führen. Dieser Pflicht sei er stets nachgekommen und werde dies auch in Zukunft tun. Herrn Döbeli konnte auch glaubhaft dargelegt werden, dass für den Bürgerrat in all seinen Entscheidungen das Wohl der Pensionärinnen und Pensionäre immer im Vordergrund stand. Es bestünde überdies kein Zweifel, dass das Heim bis heute vom Bürgerrat auch wirtschaftlich erfolgreich geführt worden sei. Der Motionär liess sich von diesen Argumenten des Bürgerrates überzeugen und schlug vor, zusammen mit dem Bürgerrat eine für beide Parteien zufriedenstellende Antwort auszuarbeiten, damit die Motion bei der Behandlung unmittelbar abgeschrieben werden kann. Durch die bekannten tragischen Umstände konnte der Motionär leider den bereits mit dem Bürgerschreiber fixierten Termin nicht mehr wahrneh-men. Wenn auch der Motionär zur Antwort des Bürgerrates keine Stellungnahme mehr abgeben kann, ist der Bürgerrat von Gesetzes wegen verpflichtet, die Motion der Bürgerschaft zu unterbreiten. Die Behandlung dieser Motion gebührt sich aber auch aus Respekt gegenüber einem Mitbürger, dem das Wohl der Bürgergemeinde der Stadt Zug sehr am Herzen lag.
D. Antrag
Der Bürgerrat beantragt Ihnen, sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, von der Antwort des Bürgerrates Kenntnis zu nehmen und die Motion von Martin Döbeli sel. nicht erheblich zu erklären.
Kreditbegehren für eine Projektierung des Um- und Anbaus Altersheim Mülimatt, in Oberwil
Bericht und Antrag des Bürgerrates zuhanden der Bürgergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2001
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir beantragen Ihnen einen Projektierungskredit für den Um- und Anbau des Altersheimes Mülimatt in Oberwil.
1. Zur Geschichte
Das Altersheim Mülimatt in Oberwil löste das seinerzeitige Bürgerasyl an der Chamerstrasse in Zug ab. Aus dem Verkauf dieser Liegenschaft an die Einwohnergemeinde Zug konnte das Altersheim in Oberwil realisiert werden. Es wurde Ende 1965 bezogen. Im Vergleich zu den Wohnqualitäten im Asyl bot das neue Heim geradezu einen luxuriösen Komfort, wenn auch die Zimmer keine Nasszellen enthielten. Die höheren Anforderungen an ein Altersheim bedingten im Verlaufe der Zeit periodische Erneuerungen. So wurden im Jahre 1982 Nasszellen eingebaut, jedoch aus Platzgründen ohne Duschen. Im Jahre 1987 konnte die neue Cafeteria eingeweiht werden. 1993 wurde die Küche umgebaut und modernisiert, der im darauf folgenden Jahr ein neues Dach auf dem Flachbau folgte. Schlussendlich wurde die Lingerie im Jahre 1996 neu ausgerüstet.
Wegen der zunehmenden ambulanten Betreuung der älteren Menschen, erfolgt der Eintritt ins Altersheim immer später. Dies hat zur Folge, dass in den Heimen der Anteil der pflegebedürftigen Pensionärinnen und Pensionäre stark zunimmt. Damit eine zeitgemässe Pflege gewährleistet werden kann, müssen die Altersheime baulich und betrieblich als Pflegeheime eingerichtet werden.
Heute wohnen im Altersheim Mülimatt 48 Betagte. Das Heim ist im Sockelgeschoss mit dem Nachbargebäude verbunden. Dort befinden sich 33 Alterswohnungen, welche die Dienstleistungen des Altersheimes mitbenützen. Die Alterswohnungen sind im Eigentum der Einwohnergemeinde Zug. Das Altersheim Mülimatt muss um- und angebaut werden, da es den heutigen Anforderungen aus folgenden Gründen nicht mehr zu genügen vermag:
Das Raumangebot an die Pensionärinnen und Pensionäre ist ungenügend. Die Zimmer und die zugehörigen Sanitärzellen sind zu klein für Pflegebedürf-tige. Es fehlen Aufenthaltsräume und Einrichtungen für die Pflege.
Die Betriebsgrösse ist nicht optimal, da mit derselben Infrastruktur eine grös-sere Anzahl Betagte betreut werden kann. Das Heim soll daher auf rund 60 Betten vergrössert werden. Zudem sind Wohngruppen zu bilden, damit die Pensionäre und Pensionärinnen individueller leben können.
Bautechnisch machen sich immer mehr Abnutzungserscheinungen bemerkbar. Die Haustechnik, die Aufzugsanlagen und die Ausstattung müssen ersetzt und auf einen zeitgemässen Stand gebracht werden. Die Fassaden sind vor allem energetisch zu verbessern.
2. Projektierung
Im Jahre 1998 entschied der Bürgerrat in Anbetracht dieser Umstände, eine Planstudie erstellen zu lassen. Der Auftrag wurde über den VCI (Verband Christlicher Institutionen) an das Luzerner Architekturbüro Guido Oberholzer vergeben, das auf eine langjährige Erfahrung beim Bau von Altersheimen zurückblicken kann. Zusammen mit einer vom Bürgerrat eingesetzten Planungskommission, der Bürgerrats-Vizepräsident Konrad Schwerzmann, Bürgerrätin Maria Speck-Weiss, Martin Döbeli, Heimleiter Alterszentrum Herti sowie Heimleiter Walter Saxer angehörten, wurde ein Konzept mit approximativer Kostenschätzung in Varianten erarbeitet. In der Folge entschied sich der Bürgerrat auf Empfehlung der Planungskommission für die Variante mit rund 60 Zimmern. Eine genauere Berechnung durch den Architekten ergab, dass ein Neubau im Verhältnis zum Um- und Anbau bedeutend teurer zu stehen käme, so dass sich der Bürgerrat für die Weiterverfolgung eines Um- und Anbaus entschied. Es stand ferner für den Bürgerrat von allem Anfang an fest, dass die Planung und Realisierung durch einen Zuger Architekten zu erfolgen hat. Die Planstudie wurde dem Stadtrat zur Begutachtung unterbreitet, der sich ebenfalls für die vom Bürgerrat gewählte Variante aussprach. Überdies bestätigte der Stadtrat, dass der geplante Um- und Ausbau dem Altersheim-Konzept der Stadt Zug entspricht.
Mit einem öffentlichen Submissionsverfahren wurde in der Folge ein Planungsteam gesucht, welches das Projekt mit Kostenvoranschlag für den Baukredit entwerfen soll und nach der Erteilung des Baukredites auch die Baudurchführung betreut. Aus den 19 eingegangenen Offerten erhielt das Team mit Architekt Urs Keiser, Zug, Bauingenieur André Rotzetter, Zug, Elektroingenieur Urs Knobel, Baar sowie Haustechnik-Ingenieur Hans Abicht, Zug, den Vergebungsauftrag, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft zum Projektierungs- und Baukredit.
Der Bürgerrat hat in der Zwischenzeit eine neue Planungskommission eingesetzt. Dieser gehören folgende Personen an:
Konrad Schwerzmann, Bürgerrats-Vizepräsident, Präsident
Maria Speck-Weiss, Bürgerrätin / Altersheimvorsteherin
Heinz Schöttli Stadtarchitekt, Vertreter des Stadtrates
Beat Villiger, Fachstellenleiter Alter und Gesundheit, Vertreter des Stadtrates
Alfreda Summermatter, Berufsschullehrerin für Pflegedienste
Fritz Wagner, Architekt
Guido Hübscher, Heimleiter
Urs Keiser, Architekt
3. Projektierungskosten
Gemäss Kostenvoranschlag von Architekt Keiser sind für die Planung folgende Kosten zu erwarten:
Grundlagen 18 000 Franken
Honorare Architekt und Ingenieure 600 000 Franken
Diverse Kosten (Modell, Begutachtungen etc) 32 000 Franken
Unvorhergesehenes 15 000 Franken
Total Projektierungskredit 665 000 Franken
4. Finanzierung
Die Projektierungskosten können aus den eigenen Mitteln der Bürgergemeinde finanziert werden. Gemäss Zusicherung des Stadtrates wird die Stadt Zug, vorbehältlich der Genehmigung durch den Grossen Gemeinderat, 50 % der Umbaukosten übernehmen werde.
5. Weiteres Vorgehen
Sobald der Kredit von der Bürgerschaft genehmigt ist, wird die Planungskommission sich intensiv mit dem Projekt beschäftigen. Dabei gilt es auch abzuklären, wo die Bewohnerinnen und Bewohner während der Umbauphase untergebracht werden. Der Bürgerrat hat sich zum Ziel gesetzt, an der Budgetgemeinde 2002 den Baukredit einzuholen, damit mit dem Umbau im Frühjahr 2003 begonnen werden kann. Mit einer Bauzeit von rund eineinhalb Jahren sollte der Umbau, der schätzungsweise zwischen 16-17 Mio. Franken (vor Beiträge Dritter) zu stehen kommt, im Herbst 2004 fertig erstellt sein.
6. Antrag
Aufgrund der Ausführungen beantragt Ihnen der Bürgerrat:
- Den Projektierungskredit für den Umbau des Altersheimes Mülimatt in Oberwil von Fr. 665 000.-- zu genehmigen.
- Den Kredit der Investitionsrechnung zu belasten.
Zug, 11. Dezember 2001,
Bürgerrat Zug
Bürgergemeindeversammlung vom Montag, 10. Dezember 2001, 20.00 Uhr, im Burgbachsaal, Zug
Dabei werden folgende Traktanden behandelt:
- Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeindeversammlung vom 1. Oktober 2001
- Ersatzwahl für ein Mitglied der Rechnungsprüfungskommission
- Voranschlag 2002 und Finanzplan für die Jahre 2002-2006 - Berichte und Anträge des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission
- Motion Martin Döbeli sel. betr. Führung von Altersheimen - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Projektierungskredit für einen Um- und Anbau des Altersheimes Mülimatt - Bericht und Antrag des Bürgerrates
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss §§ 9 und 13 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von jugendlichen Ausländern der zweiten Generation durch den Bürgerrat, gemäss §§ 11 und 16 des kant. Bürgerrechtsgesetzes
- Einbürgerungsgesuche
2. November 2001 / Bürgerrat Zug
Bundesrätin Ruth Metzler war am 12. November 2001 Gast an der Verbandstagung der Zuger Bürgergemeinden im Zuger Rathaus. In einem beeindruckenden Referat äusserte sie sich zur Revision des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes. Weitere Gäste: Nationalsratspräsident Peter Hess, Regierungsrätin Brigitte Profos und Stadtpräsident Christoph Luchsinger.
Dokumente
- Rede von Ruth Metzler
- Rede von Christoph Luchsinger
12. November 2001 / Bürgerrat Zug
An der Wahlgemeinde vom Montag, 1. Oktober, gedachten die 168 anwesenden Stimmberechtigten zu Beginn der Versammlung in einer Schweigeminute den 14 Opfern, die beim tragischen Ereignis vom 27. September im Zuger Regierungsgebäude ihr Leben lassen mussten. Im Besondern gedachte die Versammlung den drei Mitbürgern Regierungsrat Peter Bossard, Kantonsrat Martin Döbeli und Kantonsrätin Dorly Heimgartner, die zugleich Mitglied der Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinde Zug war.
Beim Traktandum Wahlen wurde an Stelle des auf Ende dieses Jahres demissionierenden Bürgerrates Erich Kalt neu RA lic. iur. Marc Siegwart, Zug, gewählt. Die Ersatzwahl für Dorly Heimgartner findet an der Budgetgemeindeversammlung vom 10. Dezember 2001 statt. Sämtliche übrigen Ratsmitglieder, der Bürgerpräsident, die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission, deren Präsident sowie der Bürgerschreiber wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt.
Für den ebenfalls auf Ende Jahr zurücktretenden Bürgerweibel Louis Wickart wird der Bürgerrat an der nächsten Sitzung den Zuger Bürger Thomas B. Hürlimann, Holzbeizer, Zug, wählen.
Dem beantragten Kredit von Fr. 116 000.-- für die Sanierung der restlichen Zellen sowie der Treppe zum Kapuzinerkloster wurde einhellig zugestimmt.
Ferner wurden sämtliche Einbürgerungsgesuchen gutgeheissen.
1. Oktober 2001 / Bürgerrat Zug
Traktanden Bürger-
gemeindeversammlung
vom Montag, 16. Dezember
2024, 20.00 Uhr im Theater
Casino Zug
Zug. Der Stadtführer
Erhältlich bei:
Bücher Balmer
Rigistrasse 3, 6300 Zug
oder unter
(Versand durch Kalt Medien)
Webseite "Zuger Gschicht"
(Regesten der Rats-
protokolle 1471 - 1798)
Adresse
Bürgerkanzlei der Stadt Zug
Rathaus, Fischmarkt
6300 Zug
Tel. 041 725 37 50