Unterstützungsrichtlinien
Fürsorge-, Wohlfahrts- und Kulturstiftung der Bürgergemeinde Zug

Behandlung der Gesuche

Die Unterstützungsgesuche an die Fürsorge-, Wohlfahrts- und Kulturstiftung der Bürgergemeinde Zug werden vom Stiftungsrat sorgfältig geprüft.

Auf Gesuche, die nicht dem Stiftungszweck entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Bewilligung und Ablehnung von Gesuchen erfolgen ohne Begründung. Sie stellen kein Qualitätsurteil dar. Über die Entscheide wird keine Korrespondenz geführt.

Förderkriterien

Persönliche Unterstützung in Härtefällen oder Notlagen kann die Stiftung ausschliesslich Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Zug zukommen zu lassen, die im Kanton Zug Wohnsitz haben.

Zugunsten von notleidenden Kinder im In- und Ausland können Projekte gefördert werden, wenn diese konkret sind und eine nachhaltige Wirkung haben. Gesuche für generelle oder wiederkehrende Unterstützung von Organisationen können nicht berücksichtigt werden.

Gemeinnützige, historische, gesellschaftliche und kulturelle Projekte im Kanton Zug werden prioritär gefördert, wenn sie speziell, wirkungsvoll, konkret und in sich abgeschlossen sind.

Kontakt Stiftung

Fürsorge-, Wohlfahrts- und Kulturstiftung der Bürgergemeinde Zug
Rathaus, Fischmarkt
6300 Zug

kanzlei@buergergemeinde-zug.ch

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