Die Aufgaben der Bürgergemeinde
Zur Bürgergemeinde gehören laut Gemeindegesetz alle in einer Gemeinde Heimatberechtigten. Sie hat folgende Aufgaben:
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts;
- Sozialwesen für die an ihrem Heimatort wohnenden Bürger;
- Verwaltung des Bürgergutes (insbesondere der Liegenschaften);
- Förderung der Heimatverbundenheit.
Sie kann weitere Aufgaben im Gemeindewohl erfüllen.
Die Bürgergemeinde kann zur Deckung des Aufwandes von den im Kanton wohnhaften Ortsbürgern Steuern erheben, soweit der Ertrag des Bürgergutes hiefür nicht ausreicht.
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechtes steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürger und Bürgerinnen.
Bürgerrat und Bürgerschreiber
Der Bürgerrat der Stadt Zug besteht aus fünf im Nebenamt tätigen Mitgliedern. Er tagt ungefähr alle drei Wochen und behandelt im Jahr ca. 800 Geschäfte. Ein vollamtlicher Bürgerschreiber erstellt die Protokolle der Ratssitzungen und der Bürgergemeindeversammlungen. Ferner erledigt er die Korrespondenz und führt überdies die Gemeinderechnung, die Bürgerregister und das Bürgerarchiv. Schliesslich verwaltet er die unter dem Stichwort Liegenschaften aufgeführten Häuser und die von der Einwohnergemeinde Zug im Jahre 1987 erstellten Alterswohnungen in der Mülimatt.
Die Bürgergemeindeversammlung
In der Regel finden jedes Jahr zwei Bürgergemeindeversammlungen statt (Mai und Dezember). Alle vier Jahre treten die stimmberechtigten Bürger zusätzlich im Herbst zur Wahlgemeinde zusammen, um die Mitglieder des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission, den Bürgerpräsidenten sowie den Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission zu wählen. Die Wahl des Bürgerschreibers und des Bürgerweibels erfolgt durch den Bürgerrat. Der Bürgerweibel besorgt vor allem an den Gemeindeversammlungen die üblichen Weibeldienste. Bei offiziellen Anlässen hat er den Bürgerrat in Amtstracht zu begleiten.
Bürgergemeinde-
versammlung vom
Montag, 2. Juni 2025:
Glowing Facts" bis auf
weiteres verlängert!
Zug. Der Stadtführer
Erhältlich bei:
Bücher Balmer
Rigistrasse 3, 6300 Zug
oder unter
(Versand durch Kalt Medien)
Webseite "Zuger Gschicht"
(Regesten der Rats-
protokolle 1471 - 1798)
Adresse
Bürgerkanzlei der Stadt Zug
Rathaus, Fischmarkt
6300 Zug
Tel. 041 725 37 50